espresso - Juli 2021

Zwei kleine Entscheidungen möchte ich Ihnen diese Woche näher bringen. Die eine handelt von einemMann, der in eine Geschwindigkeitsmessung geriet und beweisen konnte, dass sein Verkehrszei- chenerkennungsprogramm, das automa- tisch die Geschwindigkeit des Autos regelt, ausgefallen war. Das Gericht (OLG Köln) urteilte klar: Alle Hilfssysteme befreien den Fahrer nicht davon, selbst aufzupassen. Auch mildernde Umstände liegen nicht vor. Ein anderer Fahrer hatte sein Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt und verteidigte sich damit, es ja nicht (mit der Hand) gehalten zu haben. Ein „Halten“, so das Gericht (OLG Braunschweig), benötigt aber keine Hände. Sinn des Verbotes ist es, sich nicht durch das Handy ablenken zu lassen. Ergo: 1 Punkt und 100 € (mindestens). Nebenbemerkung: Auch auf dem Fahrrad ist Handynutzung verboten (aber billiger: 55 € ohne Punkt). Ergo: Die Gerichte sind, was das Absehen von Bußgeldern anbelangt, sehr zurückhaltend. Ohne (Fach-) Anwalt für Verkehrsrecht besteht kaum Aussicht. Rechtstipp Anzeige WIRTSCHAFT 63 Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht V O M B L I T Z E N U N D H A N D Y H A L T E N REGIONALITÄT FÜR UNS ZÄHLT Mehr als 100 Mitarbeiter | Ausbildungsplätze für die Region | Regionale Partnerfirmen Jährlich unterstützt die Hafner Firmengruppe viele soziale Projekte in der Region www.hafnerbau.de | 08467-80139 0 | Hafner Bauunternehmung GmbH | 85125 Kinding

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