espresso - Januar 2022

57 AmŒ;b]; WIRTSCHAFT Es ist selten, dass das Bundesarbeitsge- richt pro Arbeitgeber entscheidet. Den- noch ist es passiert. Wer unmittelbar nach der Eigenkündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist erkrankt, dem muss der Arbeitgeber seine Krankmeldung nicht glauben. Folge davon ist, dass der Arbeitgeber schlicht keinen Lohn bezahlen muss. Nicht entschieden ist dies für den Fall, dass die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Viel spricht dafür, dass sich diese Rechtsprechung auch dort anwenden lässt. Was dezidiert ebenso wenig entschieden wurde, ist, was passiert, wenn die Krankmeldung nicht sofort, sondern nach einigen Tagen erst beginnt oder aber nicht mit dem Ende der Kündigungsfrist endet. In solchen Fällen dürfte der Beweis- wert der Krankschreibung weiterhin voll wirken. Wichtiger ist die Tendenz des BAG: Die Zeiten, als fast jede Entscheidung zum Schutz des Arbeitnehmers tendierte, sind damit vorbei. Umso wichti- ger (für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer), zutreffend anwaltlich beraten zu werden. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht K RANK NACH K ÜNDIGUNG . K EINE GUTE I DEE ( MEHR ) Besser ganz nah . www.sw-i.de Weihnacht en Frohe Wir wüns chen Ihne n ein Fest voller Lich t & Wärme

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