Bauen und Wohnen

36 Sanitär, Heizen und Energie 37 Elektro Damit Strom kein Luxus ist Mindestzahl an Steckdosen für die Küche Viele Wohnungen und Häuser haben für heutige Ansprüche zu wenige Steckdosen. Wer saniert oder neu baut, sollte daher reichlich Steckdosen einplanen – insbe- sondere in der Küche. Wo täglich gekocht wird, brauchen Spülma- schine, Kühlschrank, Herd, Dunstabzugs- haube, Mikrowelle aber auch Kleingeräte wie Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher und Mixer ihren Anschluss. Orientierung für die Planung bieten Normen wie die RAL-RG 678. Sie empfiehlt als Min- destausstattung 17 Steckdosen in der Kü- che. Darauf weist die Initiative Elektro+ hin. Ausstattungswert 2, der aktuell üblich sei, sieht 21 Steckdosen sowie eine Telefonan- schlussdose und eine Antennensteckdose für Multimedia-Anwendungen vor. Gib es eine Essecke in der Küche, sollte dort eine weitere Steckdose eingeplant werden. Zum Vergleich: Kü- chen in Eigenhei- men sind laut Elek- tro+ durchschnitt- lich mit circa acht Steckdosen ausge- stattet, in Mietwoh- nungen seien es we- niger. Wer nichts an der Elektroinstalla- tion verändern kann oder möchte, sollte von der Nutzung von Mehrfachsteck- dosen absehen, ra- ten die Experten. Sie taugen nicht als dauerhafte Übergangs- lösung, da etwa dünne Anschlussleitungen leicht überlasten können. Im schlimmsten Fall droht ein Brand. (dpa/tmn) Lieber zu viele Steckdosen unter und über der Küchen-Ar- beitsplatte als zu wenige. Foto: olgapkurguzova - stock.adobe.com Die Funkablesung wird zur Pflicht Was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssen Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Im Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrech- nung (HKVO) in wesentlichen Punkten ge- ändert, um Vorgaben der EU umzusetzen. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhal- tigkeit im Gebäudesektor. Die HKVO regelt also zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die drei wichtigsten Änderungen im Überblick: 1. Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten Seit Anfang Dezember 2021 muss neu instal- lierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausge- tauscht werden. „Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte“, so Frank Peters. Er ist Ab- rechnungsexperte beim Immobiliendienst- leister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemä- ßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Ter- minabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenable- sungen mehr nötig, weil stets eine stich- tagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. 2. Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Ver- brauchsverhalten im Jahresverlauf entwi- ckelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresab- rechnung monatliche Verbrauchsinformatio- nen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, auf- bauend auf dem Funksystem, die Ver- brauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Die Hausbewohner er- halten über ihren Internetbrowser oder über eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analy- sen und Auswertungen über ihren Ver- brauch. 3. Heizkostenabrechnung muss entstandene Emissionen ausweisen Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus er- rechenbaren CO 2 -Emissionen sowie über er- hobene Steuern, Abgaben und Zölle. „All diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nach- vollziehen und einordnen können“, erläutert Frank Peters. (djd) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt vor, dass nur noch fernauslesbare Messtechnik installiert werden darf. Foto: djd/Minol/Philipp Reinhard GmbH www.elektrotechnik-altmann.de Ihr Meisterfachbetrieb für... • Energie- und Gebäudetechnik • Gebäudeautomation • Photovoltaik & Stromspeicher • Netzwerktechnik & TK-Anlagen • E-Check • 93497 Willmering • Fax: 09971/1299-360 Am Mühlweiher 10 Telefon: 09971/1299-330 eMail: info@elektrotechnik-altmann.com ... 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