Bauen und Wohnen

4 Bauen und Planen Sicher bauen: Warum ein Bodengutachten sinnvoll ist Interview mit Rechtsanwalt Florian Herbst „Bauen kann man theoretisch auf jedem Boden“, sagt Rechtsanwalt Florian Herbst von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Im- mobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ob der Grund aber wirklich tragfä- hig und unbelastet ist, sollte mit einem Bodengutachten geklärt werden. Was bringt mir ein Bodengutachten? Florian Herbst: Die Einholung eines Boden- gutachtens bringt Klarheit über die stets in- dividuelle Beschaffenheit des Baugrunds. Ziel der Erkundung ist es, ein plausibles, überprüfbares und räumliches Baugrundmo- dell zu erarbeiten und der anschließenden Planung und Bauausführung zugrunde zu le- gen. Das Bodengutachten sollte also stets eine der ersten Planungsleistungen für ein Bauvorhaben sein. Denn auf seiner Basis be- stimmt sich die weitere Bauausführung, bei- spielsweise die Gründung des zu errichten- den Gebäudes und dessen Abdichtung. Der Statiker berechnet zudem auf Basis des Bau- grundgutachtens das Maß des Fundaments und der Bodenplatte. Was steht in einem Bodengutachten? Herbst: Dies hängt ganz davon ab, welchen Auftragsumfang der Bodengutachter hat. Üblicherweise finden sich in einem Boden- gutachten Feststellungen zum Aufbau und zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zum Grundwasserstand und dessen möglichen Schwankungen sowie zu möglichen Setzun- gen eines späteren Bauwerks. Zu empfehlen sind auch Untersuchungen zur Altlastenfrei- heit des Bodens, sofern hieran Zweifel bestehen. Der Boden- gutachter gibt zudem Empfeh- lungen zu etwaigen Grundwas- serhaltungsmaßnahmen für die Baugrube, falls diese notwen- dig sind. Wer erstellt das Gutachten? Herbst: Die Erstellung eines Bodengutachtens ist eine Fachplanerleistung und wird durch spezialisierte Ingenieure für Geotechnik erstellt. Der Preis für ein Bodengutachten hängt von der Größe des Bau- vorhabens und des Baufeldes ab. Für ein Einfamilienhaus kann man durchschnittlich mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen. Kann ich mich auf die Informationen im- mer verlassen? Herbst: Da ein Bodengutachten durch Men- schenhand erstellt wird und Menschen be- kanntlich fehlbar sind, kann es selbstver- ständlich auch bei der Erstellung eines Bo- dengutachtens zu Fehlern kommen. Zumal der Aufbau und die Eigenschaften des Bau- grundes sowie die Grundwasserverhältnisse lediglich stichprobenartig erkundet werden. In der Fachliteratur hat sich hierfür der Be- griff Baugrundrisiko etabliert. Der Klassiker eines Fehlers in einem Boden- gutachten ist die falsche Ermittlung des Be- messungswasserstandes, auf deren Basis so- dann eine unzureichende Abdichtungsemp- fehlung des Bodengutachters erfolgt. Die Folge ist eindringende Feuchtigkeit in die Gebäudehülle, sprich: ein aufwendig zu sa- nierender Wasserschaden. Was kann ich tun, wenn ich meinen Bau auf Grundlage eines fehlerhaften Boden- gutachtens plane? Herbst: Sofern die Fehlerhaftigkeit noch vor Baubeginn und vor Umsetzung der im Bo- dengutachten empfohlenen Maßnahmen entdeckt wird, ist der Bodengutachter zur Nachbesserung aufzufordern. Regelmäßig fallen Fehler im Bodengutachten jedoch erst nach Fertigstellung des Baus auf und zeigen sich dann in Form eines Wasserschadens oder von Setzungen. In diesem Fall haftet der Bodengutachter für sein fehlerhaftes Gutachten und kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hierzu ist die Einschaltung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen. Wie kann ich Fallen schon von vornherein vermeiden? Herbst: Die Einholung eines Bo- dengutachtens und die Aufklä- rung der Bodenbeschaffenheit ist eine solide Basis für scha- denfreies Bauen, mithin stets zu empfehlen. Hierbei sollte – wie auch sonst am Bau – Wert auf ei- nen zuverlässigen Vertragspart- ner gelegt werden. Zu beachten ist, dass die Ge- währleistungsfristen für ein Bo- dengutachten regelmäßig vor Ablauf der sonstigen Gewähr- leistungsfristen der Baubeteilig- ten ablaufen, da die Leistungen des Bodengutachters bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Bauvorhabens abgeschlossen sind. Es sollte insofern der Ab- lauf der Gewährleistungsfrist für das Bodengutachten im Blick behalten werden, so dass Ge- währleistungsansprüche im Falle von Schäden nicht verjähren. (dpa/tmn) Vor dem Grundstückskauf, spätestens aber vor den Baumaßnahmen, sollte ein Bodengutachten gemacht werden. Manchmal gibt es auch in der Umgebung Hin- weise zu dem Untergrund. Foto: Patrick Pleul Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft – Zukunftsbüro Kreiswerke Cham Mittelweg 15, 93413 Cham Tel. 09971 / 78-569, Fax 09971 / 78-266 www.kreiswerke-cham.de Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen und Wertstoffen sowie zur Nutzung und Förderung von erneuerbaren Energien Wir beraten Sie gerne Haushalte Tel. 09971 / 78-352 Gewerbe Tel. 09971 / 78-573 Bauabfälle Tel. 09971 / 78-860 erneuerbare Energien Tel. 09971 / 78-568

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=