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PS: DEIN AUTO 4 ps.idowa.de 5 Wenige Tage gültig Wie man ein Kurzzeitkennzeichen beantragt Ein Gebrauchtwagen ist abge- meldet. Sie möchten ihn zu sich holen? Da gibt’s zwei Möglich- keiten: Man lädt ihn auf einen Hänger oder holt sich ein Über- führungskennzeichen. Wer als Privatperson einen Ge- brauchtwagen zur Probe fahren will oder ihn etwa nach dem Kauf auf eigener Achse im Straßenver- kehr heimholen will, darf das im Straßenverkehr in der Regel nur mit einem angemeldeten Fahr- zeug tun. Wurde das Auto bereits abgemeldet, können Gewerbe- treibende wie etwa Kfz-Hersteller, -werkstätten und -händler für solche Fahrten ein rotes Kennzei- chen nutzen, eine „Rote Num- mer“ oder „Werkstattnummer“. Privatpersonen müssen auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgrei- fen. Was dabei zu beachten ist. Wie lange gilt das Kennzeichen? „Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Tag der Zulassung für genau fünf Tage“, informiert Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Der letzte Tag der Zulassung ist am rechten Rand des Kennzeichens schwarz auf gelbem Grund mit Tag, Monat und Jahr dreizeilig aufgeprägt. „Ab null Uhr des Folgetages darf das Fahrzeug weder auf öffentli- chen Straßen bewegt noch im ru- henden Verkehr abgestellt wer- den“, so Leser. Seit 2015 kann laut Leser so nur ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen werden. Das dürfe nicht anderweitig zugelas- sen sein und muss grundsätzlich über eine gültige Hauptuntersu- chung (HU) verfügen. Wohin darf ich mit dem Kennzeichen fahren? Mit Kurzzeitkennzeichen sind Probe- oder Überführungsfahrten erlaubt. Alle anderen Fahrten sind laut ADAC verboten. Zudem sind die Fahrten in der Regel auf Deutschland beschränkt. Aller- dings weist der ADAC darauf hin, dass es internationale Abkommen über die gegenseitige Anerken- nung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzei- chen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere gibt. Der Auto- club nennt dabei Österreich, Ita- lien und Dänemark. Vorsicht: Ver- boten unter Androhung von Stra- fen bis hin zur Beschlagnahmung des Autos seien sogenannte Fern- zulassungen. Also wenn das Kurz- zeitkennzeichen im Koffer aus Deutschland mitgenommen wird, um es im Ausland anzuschrauben und zurückzufahren. Was für Unterlagen brauche ich in der Regel? Man kann das Kennzeichen ent- weder am Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantra- gen, so der ADAC. Für die Kfz-Zu- lassungsstelle sind Fahrzeug- schein und -brief (Zulassungsbe- scheinigung Teil 1 und 2) nötig. Oft reiche auch eines von beiden oder eine Kopie. Ein aktueller HU- Bericht ist ebenfalls erforderlich. Den Personalausweis oder Reise- pass mit Meldebescheinigung hat man laut ADAC besser dabei. Au- ßerdem wird ein elektronischer Versicherungsnachweis für die Kurzzeitzulassung benötigt. Die- se sogenannte eVB-Nummer stellt jede Kfz-Versicherung aus, so Le- ser. Wie bei einer Langzeitzulas- sung werden in dem temporär gültigen Fahrzeugschein die ent- sprechenden Daten wie Fahrzeug- identifikationsnummer, Hersteller und Halter eingetragen, erläutert Leser. „Der Halter ist in dem Fall der Antragsteller.“ Was kostet das Kennzeichen? Welche Unterlagen Sie im Einzel- fall brauchen, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären und einen Termin vereinbaren, rät der ADAC. Neben den Kosten für die Schilder, für die der ADAC auf seiner Seite mit etwa 25 Euro kalkuliert ist mit etwa 13 Euro Verwaltungsgebühr und die Kos- ten für die Versicherung zu rech- nen. Die Kosten für die 5-Tage- Versicherung würden aber oft mit einer späteren Versicherung ver- rechnet, falls das Auto bei der gleichen Versicherung versichert wird, so Leser. Kurzzeitkennzeichen auch ohne HU? Ein Kurzzeitkennzeichen kann es in bestimmten Fällen auch für ab- gemeldete Fahrzeuge ohne gülti- ge HU geben, so der TÜV Thürin- gen. Dabei werde allerdings der Geltungsbereich des Kennzei- chens eingeschränkt: „Es dürfen nur noch Fahrten in die nächstge- legene Werkstatt oder Kfz-Prüf- stelle durchgeführt werden, um das Auto reparieren zu lassen oder aber eine HU zu beantra- gen“, so Leser. Werden im Falle der HU Mängel festgestellt, so ist dann noch die Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt er- laubt, um diese zu reparieren. „Allerdings muss sich die Auto- werkstatt im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk befinden“, so Achmed Leser. Die strenge Regelung nütze allen Ver- kehrsteilnehmern, denn sie stelle sicher, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge auch mit einem Kurz- zeitkennzeichen nicht bewegt werden dürfen. Wer diese Dinge beachtet, sollte kein Problem ha- ben, sein Traumauto vom Verkäu- fer oder Händler nach Hause zu holen und damit durchzustarten. Von Peter Löschinger, dpa-tmn Ein Kurzzeitkennzeichen darf nur wenige Tage genutzt werden. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn Anzeige Kraftstoffverbrauch des VWT-Roc und T-Roc Cabriolet: innerorts in l/100 km: 7,6 – 5,5; außerorts in l/100 km: 5,9 – 4,2; kombiniert in l/100 km: 6,5 – 4,7; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 150–119; Effizienzklasse: C–A Autohaus Ostermaier GmbH Landshuter Straße 9 & 57 84137 Vilsbiburg 08741 / 9633-0 Landshuter Straße 160 84307 Eggenfelden 08721 / 50602-0 Watzmannstraße 64 84034 Landshut 0871 / 975150-0 Wolfgang-Perger-Straße 3 84453 Mühldorf 08631 / 370-0 Teplitzer Straße 25 84478 Waldkraiburg 08638 / 950-2100 Ostermaier Straubing GmbH & Co. KG Chamer Straße 50 94315 Straubing 09421 / 8402-0 Deggendorf A3 A94 Dingolfing Landau Regensburg A92 STRAUBING LANDSHUT VILSBIBURG EGGENFELDEN MÜHLDORF WALDKRAIBURG beratung@ostermaier.de ostermaier.de JETZT BEI DER AUTOFAMILIE PROBEFAHREN! Ab sofort stehen der neue T-Roc und das neue T-Roc Cabriolet in den Showrooms der Auto-Familie Ostermaier in Vilsbiburg, Strau- bing und Mühldorf. Ausgestat- tet mit frischen Design-Akzen- ten im Exterieur, deutlichen Fort- schritten in den Bereichen Bedie- nung und Vernetzung sowie mit Assistenzsystemen der jüngsten Generation, sollen die beiden Crossover-Modelle an die erfolg- reiche Vorgängergeneration an- knüpfen. AUFFÄLLIGES DESIGN Das geschärfte Exterieur-Design kommt dank neuer Lackierungen noch markanter zum Ausdruck. Die beiden neuen Modelle bieten serienmäßig bzw. als Sonder- ausstattung zahlreiche fortschritt- liche Assistenzsysteme, die zuvor nur in höheren Fahrzeugklassen verfügbar waren. Der Innenraum präsentiert sich nach der Neugestaltung in einem sorgsam verfeinerten Stil, sodass man alles perfekt im Blick hat. Zentrale Elemente sind das Multifunktionslenkrad, das serien- mäßige Digital Cockpit und die neu gestalteten Infotainment-Dis- plays, die – je nach Ausstattung – 6,5 Zoll bis 9,2 Zoll groß sind. TÜR ZU, DACH AUF! Das T-Roc Cabriolet bietet Platz für vier Personen, ein Kofferaum- volumen von 284 Litern und ein Stoffverdeck, das dank elektro- hydraulischen Antriebs in neun Sekunden vollautomatisch öff- net und in elf Sekunden schließt. Und falls doch mal etwas schief- läuft, gibt es ein Schutzsystem, das im Falle eines Überschlags innerhalb von Sekundenbruchtei- len hochschnellt, um die Insassen bestmöglich zu schützen. DIE OSTERMAIER-GRUPPE Die Auto-Familie Ostermaier be- schäftigt an sieben Standorten (2x Vilsbiburg, Straubing, Eggen- felden, Landshut, Waldkraiburg und Mühldorf am Inn) rund 500 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Unternehmens- gruppe vertreibt die Marken Audi, VW, VW-Nutzfahrzeuge, ŠKODA, SEAT sowie Cupra und ist Ihr Ansprechpartner für inno- vative und nachhaltige Elektro- fahrzeuge. Die neuen „Roc-Stars“ jetzt bei der Auto-Familie Ostermaier

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