13 Roding (er)leben Ladekabel über Gehweg zulässig? Gericht lehnt Beschwerde von E-Auto-Fahrer ab: Rechtstipp von Dr. Michael Jobst, LL.M. Ein Mann hatte bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt. Er beabsichtigte, seinen Plug-inHybrid und sein E-Auto vor seinem Grundstück auf der öffentlichen Straße aufzuladen. Dafür wollte er für die Ladedauer von drei bis sechs Stunden die Ladekabel über den Bürgersteig legen. Diese sollten nach der Vorstellung des E-Auto-Besitzers in maximal 4,3 Zentimeter hohen, schwarzgelb markierten Kabelbrücken verlaufen. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Zur Begründung führte sie an, dass durch die Kabel Stolperfallen entstünden und somit die störungsfreie Benutzung des Gehwegs für die Fußgänger nicht mehr gewährleistet sei. Der E-Auto-Fahrer klagte und argumentierte, dass die mit Warnmarkierungen versehenen Kabelbrücken keine Gefahr für Fußgänger darstellten. Weiter trug er vor, dass in der Stadt nicht genügend Ladesäulen vorhanden seien, um seine beiden E-Autos jederzeit aufladen zu können. Außerdem hätte die Stadt die Aspekte des Klimaschutzes und der angestrebten Mobilitätswende bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 24.2.2022, Az.: 12 K 540/21.F) wies die Klage ab. Es sah keine rechtlichen Bedenken gegen die Ablehnung der Genehmigung. Der Bürger habe zwar einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde. Dies sei hier aber gegeben, so das Gericht. Eine Kabelbrücke auf dem Gehweg schränke vor allem für Personen mit Gehbehinderungen – zum Beispiel auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesene – die Barrierefreiheit ein und schaffe Stolperfallen. Die Sicherheit für Fußgänger sei höher zu bewerten als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, seine Fahrzeuge unmittelbar vor seinem Haus aufladen zu können, so das Gericht. Das Gericht führte weiter aus, dass sich auch aus dem Staatsschutzziel Klimaschutz keine Rechte einzelner Bürger ergäben. Dr. Michael Jobst, LL.M., ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alfred Jobst geführt. Dr. Jobst ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC. Dr. Michael Jobst, LL.M., ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Foto: Michael Jobst Innovations- und Gründerzentren im Landkreis Cham – Freiraum für Deine Ideen Unsere Dienste für die Stadt Roding und Umgebung: • Kleiderstad’l Malta • Kleiderstad’l Wald • Sanitätsdienste bei Veranstaltungen • Hilfestellung bei Wallfahrten und Sonnenzügen • Verhinderungspflege • familienentlastender Dienst • Demenzarbeit • Seniorenfahrten Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da! Über Tel. 09971 / 8974055 (Cham) Maltester-Hilfsdienst e.V. Landgerichtstraße 13 · 93426 Roding www.malteser-cham.de Seit 25 Jahren IHR Fachbetrieb für Wir bringen neuen Glanz in Ihr altes Bad! n n Ih Hauptstraße 17 · 93426 Roding-Mitterdorf · Tel./Fax 09461 / 912828 Ihre Glaserei in Roding Traditionsunternehmen seit 2003
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