Anzeige espresso 57 Sehr häufig monieren Versicherungen eingereichte Schadensgutachten und bitten dann äußerst freundlich darum, dass sie einen eigenenGutachter zur Nachbesichtigung schicken dürfen. Diese Situation ist gefährlich für das Unfallopfer, denn einziger Grund der Nachbesichtigung ist die Reduzierung der Ansprüche des Verunfallten. Dieser ist dann in einer schwierigen Lage. Stimmt er zu, schmilzt ziemlich sicher seine Schadensersatzleistung, stimmt er nicht zu, zahlt die Versicherung oft erstmal gar nicht. Was ist zu tun? Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor undwird das Geld nicht dringend sofort benötigt, empfehle ich denGang vor das Gericht. In vielen Fällen bezahlt die Versicherung direkt nach Klageerhebung. Wenn nicht, bezahlt die Rechtsschutzversicherung einen gerichtlich bestelltenGutachter, dessenWort dann gilt. Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, empfehle ich die Gestattung der Nachbesichtigung nur dann, wenn der EIGENEGutachter bei der Besichtigung dabei ist. Diese Aktionmuss der Versicherer bezahlen (neues Urteil). Oft bezahlen die Versicherer dann ohne Nachbesichtigung doch. Generell gilt (wie immer): Ihr Unfall ist bei einem (Fach-)Anwalt für Verkehrsrecht ambesten aufgehoben! Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrsund Arbeitsrecht Die NachbesichtiguNg eiNes uNfallschaDeNs – akzeptiereN oDer Nicht? tanken Energie UNSER ANGEBOT: NACHHALTIG, SICHER, GÜNSTIG. In der Stadt. In der Arbeit. Und zu Hause. Smarte Mobilität und passgenaue Ladelösungen – für Privat und Gewerbe. Und dazu rund 70 öffentliche Ökostrom-Ladepunkte. Das ist Zukunft in Bewegung. Mehr Infos unter 0800 / 8000 230 www.sw-i.de/emobilitaet Besser ganz nah.
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