www.DEINE−LEHRSTELLE.de Ettenberger Garten- und Landschaftsbau Ausbildung Praktikum ab S. 177 Unterschied FSJ & Arbeitsverhältnis ✓ Das FSJ stellt kein Arbeitsverhältnis dar, sondern ein besonderes Format des Bürgerschaftlichen Engagements. In § 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) heißt es: „Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.“ ✓ Ein Jugendfreiwilligendienst wird stets ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufs- ausbildung und i. d. R. vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung geleistet. Hier steht ganz klar der arbeitsmarktneutrale Einsatz der Freiwilligen an oberster Stelle. Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle bzw. dem Träger kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt zum Schutz der Freiwilligen. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen aus dem Arbeitsrecht (§ 13 JFDG). ✓ Die /Der Freiwillige bekommt daher kein Arbeitsentgelt, sondern gesetzliche Anerkennungsleistungen. Dies ist in erster Linie ein angemessenes Taschengeld. ✓ Die /Der Freiwillige ist umfassend abge- sichert, er ist beitragsfrei sozialversichert. Text: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 43
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