Azubis - Wir starten ins Berufsleben

Alle Stellen besetzt – Der Bayerwaldhof begrüßt zwölf neue Lehrlinge Liebenstein. Zwölf Auszubildende sind am Donnerstag im Bayerwaldhof in Liebenstein ins Berufsleben gestartet. Am Morgen begrüßten Inhaber Thomas Mühlbauer, Hoteldirektor Alfons Weiß und alle Abteilungsleiter die angehenden Nachwuchskräfte. Sie freuten sich, dass von den Ausbildungsberufen Koch/Köchin, über Kosmetikerin und Fachkraft Gastgewerbe bis hin zum Hotel- und Restaurantfachmann/-frau wieder alle Ausbildungsplätze besetzt wurden. Die Lehrlinge erwarte nun eine vielseitige und abwechslungsreiche Zeit, in der sie den Grundstock für ihre Karriere legen. Der stetige Fortschritt des Hauses spiegle sich auch in der Vielfalt der Ausbildung wider. Die Nachwuchsförderung sei der zentrale Punkt der Betriebsphilosophie. Der Bayerwaldhof setze deswegen in der Belegschaft besonders auf Wachstum aus den eigenen Reihen. So hätten in diesem Jahr alle Azubis nicht nur die Abschlussprüfung mit Erfolg abgeschlossen, sondern alle wurden auch in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis mit einer Vier-Tage-Woche übernommen. Der erste Tag der neuen Auszubildenden stand ganz im Zeichen des gemeinsamen Kennenlernens. Weitere TeambuildingMaßnahmen sind in den kommenden Wochen geplant. HOTELBAYERWALDHOF GMBH & CO. KG Liebenstein 25 93444 Bad Kötzting Web: mideinand-bayerwaldhof.de E-Mail: neugierig@bayerwaldhof.de Telefon: 09941 94 800 WhatsApp: +49175 81 38 532 Detaillierte Informationen über unser Karriereangebot und freie Ausbildungsplätze unter Ihr findet uns auch hier: Die neuen Auszubildenden mit Bayerwaldhof-Inhaber Thomas Mühlbauer (r.) und der Hotelleitung. Das Recht auf Ruhe und Erholung Was Arbeitnehmer zu Arbeitszeiten und Überstunden wissen sollten Der Fachkräftemangel wird zunehmend zum Problem. Tausende Arbeitsplätze in unterschiedlichen Branchen sind aktuell unbesetzt. Für die Mitarbeiter in vielen Unternehmen bedeutet das so manche Mehrbelastung, um die Arbeit überhaupt noch erledigt zu bekommen. Wie Statista berichtet, leisteten Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr im Durchschnitt 20 bezahlte und nochmals 21,8 unbezahlte Überstunden. Zusammen also mehr als eine übliche Arbeitswoche. Mehrarbeit führt oft zu Konflikten Doch wie viel Extrastunden sind überhaupt erlaubt, welche Rechte haben die Beschäftigten und wie steht es um den Freizeitausgleich für Mehrarbeit? Diese Fragen führen immer wieder zu Streitigkeiten. Den rechtlichen Rahmen, der unabhängig von der Branche gilt, gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Demnach sollte die tägliche Arbeitszeit bis zu höchstens acht Stunden betragen, ein Aufschlag von zwei Stunden ist möglich – allerdings nur als Ausnahme. Eigene Regelungen gelten unter anderem für Bereitschaftsdienste oder spezielle Branchen wie die Kranken- und Altenpflege sowie die Landwirtschaft. lösen“, sagt Knoob. Übermäßig lange Arbeitstage kosten den Mitarbeitern langfristig viel Kraft und können auf Dauer krank machen. Deshalb zeigt das Arbeitszeitgesetz hier auch klare Grenzen auf. Eine Vorgabe des Gesetzes besagt, dass pro Woche nicht mehr als insgesamt 60 Arbeitsstunden zulässig sind. Wer Mehrarbeit und Überstunden leistet, sollte sich dies direkt vom jeweiligen Chef oder dem direkten Vorgesetzten am besten schriftlich bestätigen lassen. Nur so lassen sich später finanzielle oder Freizeitansprüche gegenüber dem Betrieb geltend machen. Weitere Informationen zu den Rechten von Arbeitnehmern gibt es etwa unter www.aub.de, hier finden sich außerdem zahlreiche Seminarangebote und eine Kontaktmöglichkeit für individuelle Beratungen. Spezielle Regelungen für Auszubildende Besonderen Schutz bei der Arbeitszeitenregelung genießen Minderjährige, die sich in der Berufsausbildung befinden. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz sind acht Stunden im Betrieb täglich das Maximum, der Unterricht in der Berufsschule muss dabei auch als Arbeitszeit berücksichtigt werden. -djddass die Abgeltung etwa in Freizeit oder mit Geld vertraglich geregelt sein muss. Entweder in Form von Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag. „In Zweifelsfällen ist der Betriebsrat der erste und beste Ansprechpartner, um Regelungen zu finden oder Auseinandersetzungen mit der Geschäftsführung zu „Mitarbeiter haben Anspruch auf ausreichend lange Pausen und Erholungsphasen. Alles, was über den regulären Arbeitstag hinausgeht, muss in einem überschaubaren Zeitraum ausgeglichen werden“, sagt Rainer Knoob von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB e. V. Der Haken an der Sache ist, Zulässige Höchstarbeitszeiten im Betrieb sind für alle Arbeitnehmer gesetzlich geregelt. Foto: djd/AUB/adrian_ilie825-stock.adobe.com AUTHENTISCH UND POSITIV – BERUFLICHE PAUSEN IM LEBENSLAUF ERKLÄREN Den perfekten und lückenlosen Lebensgang – wer hat den schon? Bei Bewerbungen kommt es darauf an, wie die möglichen Leerzeiten im Lebenslauf positiv begründet werden. Ein Jahr lang als Backpacker durch Asien zu wandern oder das Sabbatical im japanischen Zen-Kloster erweitern den kulturellen und sprachlichen Erfahrungsschatz. Wer das Ladengeschäft der Familie während der Krankheit der Eltern weiterführt, beweist für Personalmanager besondere Soft Skills wie Organisationstalent, Eigeninitiative und möglicherweise schon Führungskompetenz. Längere Krankheitsphasen oder Arbeitslosigkeit werden von vielen aktiv zur beruflichen Neuorientierung genutzt. Sich in dieser Zeit noch weiterzubilden, zeigt Lernbereitschaft und fachliche Neugier. Jobsuchende sollten so offen wie möglich in ihrem Lebenslauf sein. Für Personalberater zählen ein reflektiertes Selbstwertgefühl und emotionale Reife zu wichtigen Kompetenzen im modernen Berufsalltag. Besser als kreativ gefüllte Lebenslücken, die spätestens im Vorstellungsgespräch ohnehin nach wenigen Fragen auffliegen. Und vielleicht sind die neu erworbenen persönlichen Fähigkeiten so interessant formuliert, dass sie Recruiter neugierig werden lassen. -txnIT-AUSBILDUNG UND STUDIUM IN EINEM Die Vorteile eines dualen Studiums liegen auf der Hand. Es verbindet Theorie und Praxis und ermöglicht den direkten Einstieg ins Berufsleben. Die Ausbildungsvergütung während des Studiums bietet zudem finanzielle Sicherheit. Voraussetzung für einen dualen Studiengang sind Abitur oder Fachhochschulreife. In Kooperation mit diversen Hochschulen wird in vielen Betrieben parallel zu Ausbildungen wie etwa zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung das Studium zum Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik angeboten. Dual Studierende erwerben Kompetenzen in den Bereichen IT-Management, IT-Systeme und -Security, Software Engineering, Datenbanksysteme, aber auch in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre, Investition und Finanzierung sowie Human Resources. Wer sich nicht sicher ist, ob ein ausbildungsintegriertes Studium das Richtige ist, sollte vorab ein Praktikum absolvieren. -akz-oKosten für Lehrgänge werden meist vom Betrieb übernommen. Foto: Friends Stock/stock.adobe.com/akz-o im fokus AZUBIS 2022 – Landkreis Cham

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