Schmidbaur Unternehmensgruppe GmbH Personalabteilung Bichlmannstr. 22 | 84174 Eching | Landshut +49 8709 2688-0 | Fax +49 8709 2688-900 www.schmidbaur.com Am ersten Tag lernten die Azubis ihre neuen Kolleginnen und Kollegen sowie die Räumlichkeiten kennen. Nach einer Betriebsführung und einem gemeinsamen Mittagessen startete die Arbeitssicherheits-Unterweisung. In den kommenden Wochen erwartet die Jugendlichen ein Einführungsprogramm, bei dem sie auf die Tätigkeiten eines Elektronikers vorbereitet werden. Geschäftsführer Stefan Schmidbaur betont stets den hohen Stellenwert, den er in der Ausbildung sieht: „Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte und Know-How-Träger von morgen“. Die Schmidbaur Unternehmensgruppe ist ein weltweit agierendes Unternehmen mit den Schwerpunkten Schaltanlagen- und Steuerungsbau, Energie- und Gebäudetechnik sowie Fahrzeugkabinen-, E-Container- und Gehäusefertigung. Als Systemlieferant fertigt Schmidbaur seit mehr als 25 Jahren qualitativ hochwertige und vor allem innovative Lösungen für führende Kunden im In- und Ausland. Daher muss Schmidbaur technologisch stets auf dem aktuellsten Stand sein, was eine gute Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Zukunft bildet. Aktuell sind ca. 380 Mitarbeiter am Hauptstandort in Eching bei Landshut beschäftigt, davon 28 Auszubildende in 3 Lehrberufen: Elektroniker/ in (m/w/d) in der Fachrichtungen Automatisierungs- und Systemtechnik (HWK) sowie Energie- & Gebäudetechnik (HWK) und Kauffrau/-mann (m/w/d) Büromanagement (HWK). Auch für das kommende Jahr hat Schmidbaur wieder 10 -15 Lehrstellen in den genannten Ausbildungsberufen zu vergeben. Die Bewerbungsfrist für 2023 hat bereits begonnen! 7 Jugendliche starteten am 01.09.2022 ihre Ausbildung als Elektroniker Fachrichtung Automatisierungstechnik bei der Schmidbaur Unternehmensgruppe Am 1. September 2022 haben insgesamt acht junge Leute Ihre Ausbildung bei Richter+Frenzel in Landshut begonnen. Abwechslungsreich, umfassend, zukunftsorientiert: Die intensive Ausbildung bei Richter +Frenzel bietet den Auszubildenden hervorragende Chancen für den Start in Ihr Berufsleben. Eine gute Ausbildung ist der erste Schritt in die richtige Richtung und oft Grundlage für eine erfolgreiche Karriere. Gleich zum Beginn konnten die Auszubildenden alles über die ausgezeichnete Ausbildung bei Richter +Frenzel in den Kennenlerntagen in Bad Staffelstein erfahren. Durch dieses Ausbildungskonzept ist gewährleistet, dass die Azubis nach kurzer Zeit selbstständig anspruchsvolle Aufgaben und Verantwortung übernehmen können. Kompetente Mitarbeiter sind das Ergebnis unseres erfolgreichen Ausbildungsprozesses, der bei uns einen sehr hohen Stellenwert hat: Die Auszubildenden durchlaufen mehrere Abteilungen und nehmen an fachlichen Seminaren teil, sodass sie schnell fit für den Arbeitsalltag bei Richter +Frenzel sind. Jährlich fangen etwa deutschlandweit 150 Auszubildende an. Bei Richter +Frenzel in Ergolding wird großer Wert auf die Übernahme nach der Ausbildung gelegt. Als führendes Großhandelsunternehmen mit rund 180 Standorten und etwa 4.400 engagierten Mitarbeitern, davon rund 397 Auszubildende, nimmt Richter +Frenzel eine Spitzenposition im Markt ein. Richter +Frenzel bietet erstklassige Badausstattungen, nachhaltige Haustechnik und herausragende Dienstleistungen rund um modernes Wohnen. Die Planung und Gestaltung von umweltfreundlichen Sanitärund Heizsystemen ist ein Wachstumsmarkt mit Zukunft. V. l. n. r.: Ausbilder Hr. Richard Vogl, Betriebsrätin Fr. Manuela Steffl, Hr. Oguzhan Özakca, Hr. Tim Meindl, Hr. Leonardo Kajic, Hr. Maximilian Elsberger, Hr. Sebastian Schellin, Hr. Alrik Bernd, Fr. Rim Sayour, Geschäftsführer Hr. Reinhold Reiseck, Fr. Laura Hähnel (nicht im Bild) Acht neue Auszubildende bei Richter+Frenzel Landshut GmbH 16 AZUBIS 2022 Landkreis Landshut ANZEIGE Berufsunfähig kann jeder werden Ein Risiko sollte man dann absichern, wenn es einen finanziell ruinieren kann Einer noch immer weit verbreiteten Meinung zufolge kann man nicht berufsunfähig werden, wenn man im Büro arbeitet. Doch stimmt dies auch? Und was ist mit anderen Berufsgruppen? „Diese Einschätzung trifft definitiv nicht zu“, erklärt Philip Wenzel, Chefredakteur des Informationsportals worksurance.de. Berufsunfähig sei demnach, wer für sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten könne. „Auch jemand, der am Schreibtisch tätig ist, kann wegen einer Verletzung für mehrere Monate eine Reha-Maßnahme benötigen“, so Wenzel. Allerdings hätten Personen, die austeurer, weil das Verletzungsrisiko im Beruf höher wäre, sondern weil bei körperlichen Berufen oft auch schon kleinere körperliche Einschränkungen zur Berufsunfähigkeit führen können“, erklärt Wenzel. Schwere Krankheiten wie Krebs, schwere Unfälle, die eine langwierige Reha nach sich ziehen und vor allem psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out führen dagegen in jedem Beruf zumindest vorübergehend zu einer Berufsunfähigkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, ist ohnehin nicht die richtige Entscheidungsgrundlage: „Eine Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn das versicherte Risiko in der Lage ist, mich finanziell zu ruinieren“, so Wenzel. Wer sich ein neues Handy leisten kann, wenn es kaputt geht, muss es nicht versichern, auch wenn dieser Fall recht häufig eintritt. Ein Haus dagegen sollte man gegen Feuer versichern, auch wenn dieser Schaden viel seltener vorkommt. Hier kann man sich eben nicht mal schnell ein neues leisten. Ausfall des Einkommens kann an die Existenz gehen Beim Thema Berufsunfähigkeit geht es also darum, wie schlimm es für die Person und seine Familie ist, wenn der Fall eintritt. Die meisten Menschen leben von ihrem Arbeitseinkommen und könnten sich einen Ausfall aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten. „Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eigentlich nur verzichten, wer von Mieteinnahmen oder Aktiengewinnen leben oder sich selbst mit Nahrung aus dem Garten versorgen kann“, spitzt Wenzel es zu. Und selbst da brauchen Letztere eine Versicherung, die dann leistet, wenn sie nicht mehr säen und ernten können. (djd) schließlich im Büro arbeiten, ein geringeres Berufsunfähigkeitsrisiko und müssten daher weniger Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses Ein Uhrmacher etwa ist schon mit einem leichten Zittern berufsunfähig und der Koch, wenn er den Geschmackssinn verliert. Wer dagegen im Büro arbeitet, kann in beiden Fällen noch ohne Probleme die PC-Tastatur und ein Telefon bedienen, er wäre also nicht berufsunfähig. „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Handwerker nicht deshalb Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder ein Burn-out können in jedem Beruf zumindest vorübergehend zu einer Berufsunfähigkeit führen. Foto: djd/Worksurance.de/Getty Images/Ridofranz Der feine Unterschied Probearbeiten und Schnuppertage im Arbeitsrecht Wollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser kennenlernen, bevor sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, kommen etwa Schnuppertage oder ein Probearbeiten infrage. Rechtlich gibt es hier Unterschiede. Geht es um ein Probearbeiten oder um Schnuppertage? Wer einen Betrieb kennenlernen soll, achtet im besten Fall auf die Details der Vereinbarung. Denn es gibt durchaus Unterschiede, wie Markus Pander, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Magazin „NordHandwerk“ erklärt. Minimale Tätigkeiten während der Schnuppertage Während sogenannter Schnuppertage sollen sich Interessierte meist einen Eindruck vom Betrieb und der Arbeit vor Ort machen können. Laut Markus Pander besteht bei einem solchen „Einfühlungsverhältnis“ aber keine Arbeitspflicht. Für Interessierte gelte zwar das Hausrecht, nicht aber das Weisungsrecht. Das heißt: Sie müssen keine Anweisungen des Arbeitgebers befolgen, bekommen aber auch keine Vergütung. „Minimale Arbeiten“ dürfen Interessierte dem Fachanwalt zufolge übernehmen, allerdings nur unter Aufsicht anderer Beschäftigter. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer. Die Schnuppertage dürfen maximal bis zu einer Woche dauern. Währenddessen sind die Interessenten jedoch nicht gesetzlich unfallversichert. Probearbeiten wird in der Regel vergütet Im Gegensatz dazu dient Probearbeiten dazu, zu prüfen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Arbeitsverhältnis erfüllt. Deshalb erledigen Bewerberinnen und Bewerber während der Probearbeit auch Tätigkeiten eines vollwertigen Arbeitnehmers und unterstehen den Weisungen des Arbeitgebers, heißt es in dem Beitrag. Daraus ergibt sich in der Regel ein Anspruch auf Vergütung. Wer zur Probe arbeitet, ist zudem gesetzlich unfallversichert. (dpa) Geht es um Schnuppertage, dürfen Interessierte nur kleinste Tätigkeiten unter Aufsicht erledigen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
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