Bauen und Wohnen 14.10.2022

4 Bauen und Planen 5 Bauen und Planen Augen auf beim Hausbau Gebaut wird nur, was schwarz auf weiß geschrieben steht Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat zumeist eine genaue Vorstellung davon, wie sein künftiges Zuhause aussehen und welche Ausstattungen es haben soll. Beim Abschluss eines Vertrags für die Errichtung des Hauses mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Websites verlassen. Ein verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Diese Beschreibung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und muss vor der Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden. Klare Vorgaben durch Verbraucherbauvertrag Der Gesetzgeber macht im Rahmen des Verbraucherbauvertrags mittlerweile klare Vorgaben, was eine Baubeschreibung enthalten muss. Allerdings erfüllen nicht alle Vertragswerke diese Anforderungen, wie auch die Studie „Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ vom BauherrenSchutzbund e.V. (BSB) und vom Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt. Die Analyse von rund 100 Bau- und Leistungsbeschreibungen ergab ein breites Spektrum an Qualitäten, sowohl auf die gesamte Beschreibung bezogen, als auch innerhalb einzeln Manchmal fehlen wesentliche Angaben zum Hausprojekt. Eine unabhängige Prüfung und Gespräche mit dem Unternehmen können Klarheit bringen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund beschriebener Leistungen. „Nur wenige der untersuchten Vertragswerke erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen umfassend“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Unvollständige und nicht eindeutig beschriebene Passagen finden sich ebenso wie vollständige, die aber nicht korrekt beschrieben sind. Stange nennt Beispiele aus der Studie, die für die Bauherren Risiken bergen. Was „Außerhalb des Leistungsumfangs“ bedeutet Wenn etwa Gebühren für alle möglichen behördlichen Vorgänge, für die Erschließung und Sicherung der Baustelle oder die Vorbereitung des Baugrunds als „außerhalb des Leistungsumfangs“ beschrieben werden, können unberechenbare finanzielle Mehraufwände auf den zukünftigen Hausbesitzer zukommen. Wenn nur eine „Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit vor der Wand“ oder „Sanitärobjekte in weißer Ausführung“ aufgeführt sind, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf Hersteller oder Modell. Wer hier eigene Wünsche einbringen möchte, muss mit Zusatzkosten rechnen. Bei Unklarheiten externen Sachverständigen einschalten Weil Bau- und Leistungsbeschreibungen ausführlich und in Teilen mitunter auch sehr technisch sein können, sind sie für Laien nicht immer einfach zu beurteilen oder zu verstehen. Es lohnt sich daher, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, der das Vertragswerk unabhängig prüft. Unklare, wünschenswerte oder fehlende Passagen lassen sich dann so noch mit dem Unternehmen verhandeln, bevor der Vertrag geschlossen ist. -djdRohbauversicherung und Co. Policen für Bauherren und Hausbesitzer Viele Hausbesitzer ächzen unter den gestiegenen Energiepreisen. Wer jetzt noch bauen will, muss mit höheren Zinsen und Handwerkerkosten rechnen. Am Versicherungsschutz sollte man in dieser Situation nicht sparen: Denn im Schadensfall können unüberschaubare Kosten drohen. Für Hausbesitzer und Bauherren ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen Rohbauversicherung: Sie schützt als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung das Bauvorhaben gerade in der Ausbauphase gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Bauleistungsversicherung: Sie gibt zusätzlich zu den Leistungen aus der Rohbau-Versicherung weiteren finanziellen Schutz für Verluste oder Beschädigungen bei Unwetter, Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch oder Deckeneinsturz. Bauherren-Haftpflichtversicherung: Mit ihr versichert man sich gegen Schäden, die Dritte wegen unzureichender Sorgfalt auf dem Baugelände erleiden: Stürze vom ungesicherten Balkon, in nicht ausreichend gesicherte Gruben oder Schäden durch herabfallendes Baumaterial. Einige Versicherer bündeln diese drei genannten wichtigen Policen in einem Paket, beispielsweise zusammengefasst in einer „Bauversicherung“. Bauhelfer-Unfallversicherung: Finanzielle Entlastung durch die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn ist willkommener denn je. Der Gesetzgeber hat auch sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, alle Infos dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Versicherung gegen Naturgewalten: Gegen das Starkregenrisiko etwa können Hausbesitzer und Bauherren ihr Eigentum mit einer Police schützen, die früher meist Elementarschadenversicherung hieß, heute aber auch Namen wie Naturgefahrenversicherung trägt: Sie springt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau nach Starkregen oder auch nach einem Erdrutsch ein. Der Abschluss erfolgt in der Regel als Ergänzung einer Wohngebäude-, Gebäude- oder Hausratversicherung. Tipp: Meist liegt die Schadensumme in Höhe der Wohngebäudeversicherung. -djdHausbesitzer und Bauherren sollten nicht am Versicherungsschutz sparen, um im Schadensfall horrende Kosten zu vermeiden. Foto: djd/Dolleruper Freie Brandgilde  Bedachungs- und Bauspenglerarbeiten  Neubau und Altbau Ziegeleindeckung  Industrie- und Gewerbebedachung  Profilblecheindeckung und -verkleidung  Flachdachabdichtung und Gründächer  Kirchen- und Turmeindeckungen  Wärmedämmung und Dachfenster  Kundendienst www.leutner-gruber.de Gustav-Hertz-Straße 6-8 · 94315 Straubing · Tel: 0 94 21 18 48-0 Dachdecker Bauspengler Meisterbetrieb seit 1969 Laußer BauG M B H Ihr Ansprechpartner für: » Planung und Baubetreuung » Estrich und Außenanlagen » Neubau in Massivbauweise » Altbausanierung » Schlüsselfertiges Bauen » Innen- und Außenputz Familienbetrieb seit über 25 Jahren Triftersberg 4|93426 Roding|Tel. 09461/4757| info@lausser-bau.de Perstorfer Telefon 09951 / 8875 Holunderweg 3 94405 Fichtheim Brennstoffe • Heizöl, Diesel • Holzbriketts • Pellets Erdarbeiten • Aushub • Transporte • Kies, Sand Abbrucharbeiten • mit mobiler Brecheranlage Ihr Partner seit 1976

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