Bauen & Wohnen Landshut 14.10.2022

6 Bauen & Planen 7 Bauen & Wohnen Bagger und Rüttler Wann sich die Miete von Baumaschinen lohnt Mit so manchen Geräten hätten es Heimwerker leichter: Ein Bagger für das Ausheben eines Gartenteichs oder ein Rüttler für das Pflastern des Hofs. Das sollte man beim Leihen beachten. Wie oft im Leben braucht man einen Abbruchhammer oder einen Betonmischer? Immerhin etwas öfter findet sich Nutzen für Dampfreiniger, Bohrmaschinen und Heckensägen. Aber trotzdem: Lohnt sich ihr Kauf für die paar Einsätze im Jahr? Die Antwort lautet oft nein. Denn wer hat schon Platz für all die Baumaschinen? Und es ist natürlich eine Frage des Geldes. Die Lösung kann die Miete in Baumärkten oder spezialisierten Verleihfirmen sein. Sogar Personal zum Bedienen mancher größerer Geräte kann man buchen. Profigeräte im Angebot – Sicherheit an erster Stelle Ein Vorteil: Die häufig angebotenen Profimodelle sind meist leistungsfähiger als Werkzeuge für den Heimwerkerbedarf. „Das sind Geräte, die eigentlich für Handwerker und Bauarbeiter gedacht sind“, sagt Norman-Marcel Dietz vom Regionalbüro Hildesheim des Verbands Privater Bauherren. „Für Nutzer im Privatbereich sind sie in der Anschaffung in der Regel zu teuer. Aber sie für ein paar Tage zu mieten, kann sich lohnen.“ Doch nicht jedes Gerät ist für den unerfahrenen Nutzer geeignet, der damit vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben eine Baugrube ausheben oder einen Keller trockenlegen will. „Sicherheit muss an oberster Stelle stehen“, sagt daher Michael Pommer. Sein Rat: „Wer keine Fachkenntnisse hat, sollte ein für ihn neues Werkzeug nie ohne professionelle Einweisung ausleihen und betreiben. Die Gefahr, sich selbst und andere zu verletzten, ist einfach zu groß.“ Auch der Minibagger braucht Fahrpraxis Ein Beispiel dafür sind Bagger. Besonders die kleinen und mittleren Versionen sind bei Privatleuten gefragt, weil sie schwere Arbeiten am Haus und im Garten erleichtern. „Da für einen Minibagger kein Führerschein notwendig ist, sind Laien oft geneigt, sich einfach draufzusetzen und loszulegen“, sagt Reinhard Buchsdrücker von der Dekra. Doch etwas Übung und technischer Verstand seien notwendig. So ein Bagger ist schließlich kein Spielgerät. Vor allem Minibagger kippen leicht um, wenn sie in Schieflage geraten. Dann sollte man wissen, was zu tun ist – nämlich nicht, panisch herauszuspringen, sondern angeschnallt in der sicheren Fahrerkabine bleiben. Und man sollte natürlich lernen, solche Unfälle zu vermeiden. „Gute Vermieter erkennt man auch daran, ob sie eine Einweisung für ihre Geräte und Werkzeuge anbieten und wie gründlich diese ist“, sagt Reinhard Buchsdrücker. Man überschätzt sich sehr schnell Mit dem Ausleihen eines Arbeitsgerätes erweitert sich der Handlungsspielraum der Heimwerker. Viele trauen sich damit Arbeiten zu, mit denen sie bislang eher Profis beauftragt hätten. „Das ist nicht unbedingt immer positiv“, sagt Michael Pommer, der Heimwerker-Kurse gibt. „Mit schweren Maschinen kann man auch größere Schäden anrichten als mit kleineren Geräten. Es ist zum Beispiel unerlässlich, erst einmal zu prüfen, wo Rohre und Leitungen im Boden liegen, bevor man mit dem Bagger losbuddelt.“ Um sicherzugehen, dass sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Mieter von Baumaschinen und -geräten mit dem Verleiher vorab die Haftungsfragen klären. Hat der Verleiher eine Versicherung abgeschlossen, die eventuelle Schäden übernimmt? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung des Mieters? Keine Führerscheinpflicht auf eigenem Grundstück Bei einigen Leihgeräte gibt es auch gesetzliche Auflagen. Bei größeren Maschinen wie Traktoren ist mindestens ein Führerschein der Klasse L notwendig und sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein. „Zahlreiche Baumaschinen wie Kräne, Bagger und Planierraupen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h können aber ohne Führerschein genutzt werden“, sagt Reinhard Buchsdrücker. Und auf dem eigenen Grundstück sei generell kein Führerschein vorgeschrieben. Damit sich das Mieten wirklich lohnt, muss das Bauvorhaben stramm durchgeplant werden. Denn eine längere Mietzeit kostet nun mal. Überhaupt lohnt es sich, genau zu rechnen, denn nicht immer ist Mieten die günstigste Lösung. „Wenn ein Projekt lange dauert oder ich das Werkzeug immer mal wieder benötige, kann es wirtschaftlicher sein, es selbst zu kaufen“, sagt NormanMarcel Dietz. Ähnlich sieht es auch Michael Pommer von der DIY-Academy: „Teure Maschinen und Gerätschaften, die nur kurz oder gelegentlich benutzt werden, können besser gemietet statt gekauft werden. Das spart Geld und ist letztlich auch nachhaltiger.“ Anders sehe das bei Werkzeugen aus, die häufig gebraucht werden – also Bohrmaschinen oder Akkuschrauber sollte man kaufen. Die Nebenkosten bedenken Gerade bei großen Geräten zur Miete schlagen nicht nur die Leihgebühr, sondern auch die Kosten für den An- und Abtransport zu Buche. Und das kann sich mit der Zeit summieren. „Manchmal ist es besser, das Bauwerkzeug zu kaufen und dann nach getaner Arbeit umgehend wieder zu verkaufen“, sagt Dietz. Zumal die Nachfrage nach gebrauchten Werkzeugen groß ist – vor allem, wenn sie in gutem Zustand sind und überdies noch Garantie haben. Über Internetportale oder einen Aushang im Baumarkt erreicht man direkt die passende Zielgruppe. (dpa/tmn) Nicht jede Baumaschine ist für den unerfahrenen Nutzer geeignet. Ein Beispiel dafür sind Rüttler. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn Einen kleinen Bagger hat natürlich nicht jeder zu Hause herumstehen. Ihn kann man aber bei Bedarf leihen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn Risiken meiden Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen – ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des BauherrenSchutzbund. Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. Wichtig schon vor der Unterschrift „Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“, rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden. Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. „Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt“, so Erik Stange. Mängel sind keine Seltenheit Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bezogen ist, sind lästig und oft aufwendig. (djd) Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Neubau lassen sich Baumängel durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle oftmals vermeiden. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund Mit höchster Präzision betreuen wir unsere Kunden in den unterschiedlichsten Bereichen des Hoch- und Tiefbau, wie Gewerbebau, Industriebau, Wohnungsbau, kommunale und öffentliche Bauten sowie Umbau und Sanierung. Hermann-Döring-Straße 14 84494 Neumarkt-St. Veit 08639/98612-80 · info@zewi-bau.de kMarkus Wimmer kChristian Zehentmeier Leo Bautenschutz GmbH & Co. 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