4 » Meist belehrt uns erst der Verlust über denWert der Dinge. « (Arthur Schopenhauer) Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, einen klaren Gedanken zu fassen. In Zeiten der Trauer gibt es vermeintlich Wichtigeres als Bürokratie. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Hier erfahren Sie, was nacheinander zu tun ist. 1. Hausarzt verständigen: Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen. „Beim Sterbeort im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische“, sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. 2. Bestattungsinstitut beauftragen: Als nächsten Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter finden Sie außerdem eine Auswahl an Bestattern in der Nähe. Viele weitere organisatorische Dinge, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter Ihnen abnehmen. 3. Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen: Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen. Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden. BESTATTUNGSVORSORGE: EIN HILFREICHES DOKUMENT 4. Bestattung organisieren: Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge oder eine entsprechende Verfügung hinterlassen? Ansgar Beckervordersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung. In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist. Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird erst nach der Beisetzung eröffnet. Gibt es keine Bestattungsverfügung, ist es an den Hinterbliebenen, diese Dinge zu entscheiden. 5. Haushalt und Tiere versorgen: Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollten Sie die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen und die Versorger informieren. Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte außerdem der Vermieter über den Tod informiert werden. LEITFADEN FÜR DUNKLE STUNDEN Sieben Dinge, die Sie nach dem Tod eines nahestehenden Menschen regeln müssen Innere Regensburger Str. 2&2a 84034 Landshut info@bestattungen-reichwein.de www.bestattungen-reichwein.de ✆0871–22364 IHRE HILFE IM TRAUERFALL Bestattung Reichwein seit Generationen R. Reichwein FILIALEN: ERGOLDING | KUMHAUSEN | ALTDORF ESSENBACH 08703/905780 | FURTH 08704/9297667
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