Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte

13 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Wenn Arbeitnehmer Erfinder werden Alles, was man über eine Patentanmeldung wissen muss Am Anfang jeder Innovation steht die Erfindung. So war es etwa bei der Chipkarte, die erstmals bargeldloses Zahlen ermöglichte. In den 1960er Jahren kam der Ingenieur Jürgen Dethloff gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Helmut Gröttrup auf die Idee, einen elektronischen Datenspeicher zu entwickeln, der in eine kleine Plastikkarte passte. Diese Neuerung meldeten die beiden 1968 als Patent an. Patentanmeldungen – davon gibt es Jahr für Jahr Zehntausende, wie Statistiken des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zeigen. Der Großteil der Anmeldungen entfiel 2020 auf die Bereiche Fahrzeug- und Maschinenbau, Elektrotechnik und Messtechnik. Viele Erfindungen kommen von Beschäftigten selbst Überwiegend sind es Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitszeit eine Neuheit entwickeln. „Das ist bei rund 90 Prozent aller Erfindungen der Fall“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Gisbert Hohagen, der auf die Bereiche Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie Arbeitnehmererfinderrecht spezialisiert ist. Aber wem gehört diese Erfindung dann? „Zunächst hat der Arbeitnehmer nach dem sogenannten Erfinderprinzip alle Rechte an der Erfindung“, sagt Hohagen. Da die Erfindung aber häufig auf Aufgaben und Erfahrungen im Unternehmen zurückgehen und Arbeitgeber natürlich auch ein Interesse haben, gute Erfindungen zu nutzen, gibt es in Deutschland das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Es regelt, wie die Rechte nun vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übergehen können. Arbeitnehmer haben Mitteilungspflicht Beschäftigte sind demnach verpflichtet, ihre Erfindung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden, und zwar schriftlich, etwa per Mail. In dieser Mitteilung beschreibt der Erfinder das Problem und die Lösung dafür. Der Arbeitgeber hat dann vier Monate nach Eingang des Schreibens Zeit zu prüfen, ob er an der Erfindung Interesse hat. In dieser Phase sind Erfinder zur Verschwiegenheit über ihre Neuerung verpflichtet. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung innerhalb der Vier-Monats-Frist schriftlich mitteilen. Schweigt der Arbeitgeber bis zum AbNeuheit und erfinderische Tätigkeit. „Hier gilt es den relevanten Stand der Technik zu recherchieren und auf dieser Basis die Erfindung zu analysieren“, so Weiß. Per Prüfbescheid erhält der Erfinder das Ergebnis. Liegen Mängel vor, bekommt der Anmelder Gelegenheit, sie zu beseitigen und einen geänderten Antrag einzureichen. Eine nachträgliche inhaltliche Änderung der Anmeldeunterlagen über die Beseitigung der Mängel hinaus ist nicht zulässig. Wie viel Geld winkt für ein Patent? Läuft die Patentanmeldung über den Arbeitgeber, muss der den Arbeitnehmererfinder über den jeweiligen Stand der Dinge informieren, erklärt Hohagen. Beschäftigte haben das Recht auf Einsicht in den Schriftwechsel und müssen dem Arbeitgeber gegebenenfalls dabei unterstützen, Mängel zu beseitigen. Nutzt der Arbeitgeber die Erfindung, muss er dem Beschäftigten eine „angemessene Vergütung“ zahlen. Genaue Summen gibt es im Gesetz nicht. „Wie hoch die Vergütung an den Arbeitnehmer ist, hängt zumeist unter anderem vom Umsatz ab, den das Unternehmen mit der Erfindung macht“, so Hohagen. Möglich ist entweder eine Pauschalvergütung oder eine jährliche Vergütung über mehrere Jahre. Bei einer Pauschalvergütung können laut Hohagen Erfinder im Schnitt mit mehreren Tausend Euro bis hin zu etwa 10000 Euro rechnen. Wichtig zu wissen: „Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre“, sagt Weiß. Mitunter kommt es zu Streit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, etwa wegen der Vergütung. In solchen Fällen kann die Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA zur Schlichtung angerufen werden. Sabine Meuter, dpa folgt in mehreren Schritten. Als erstes steht eine Formalprüfung an. „So sind zum Beispiel handschriftliche Texte nicht zulässig, Zeichnungen dürfen nicht farbig sein“, sagt Weiß. Dann geht es ans eigentliche Prüfungsverfahren. Zunächst checkt ein Patentprüfer, ob die Erfindung patentierbar und eine gewerbliche Anwendbarkeit gegeben ist. Es folgt die Prüfung auf rakter haben. Laut Weiß gibt es auch Patentierungsausschlüsse, etwa wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden. Auch medizinische und chirurgische Behandlungs- und Diagnoseverfahren sind vom Patentschutz ausgenommen. Patentexperten unterstützen bei der Anmeldung Will nun etwa der Arbeitgeber die Erfindung eines Mitarbeiters als Patent anmelden, kommen oft Patentanwälte ins Spiel. „In Konzernen gibt es oft auch Fachleute in den Patentabteilungen, die sich darum kümmern“, erklärt Hohagen. Unternehmen, die international tätig sind, können sich auch ans Europäische Patentamt wenden. Für die Anmeldung sind Unterlagen zusammenzustellen: „Eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche, optional Zeichnungen, eine Zusammenfassung und eine Erfinderbenennung“, zählt Weiß auf. Das Patentprüfungsverfahren beim DPMA erlauf der Frist, gilt das als Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber, erklärt das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg. Sämtliche Rechte gehen automatisch an den Arbeitgeber über. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber erklärt, dass er die Erfindung in Anspruch nehmen möchte. Gibt der Arbeitgeber die Erfindung dagegen frei, kann der Arbeitnehmer über die Innovation frei verfügen und sie selbst zum Patent anmelden oder verkaufen. Voraussetzung für Patentanmeldungen Grundsätzlich gilt: Soll die Erfindung als Patent angemeldet werden, muss sie nicht nur durch Erfindergeist neu entstanden, sondern auch gewerblich anwendbar sein. „Generell werden Patente auf allen Gebieten der Technik erteilt“, sagt Carmen-Simone Weiß, Sprecherin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Das bedeutet: Die Erfindung muss einen technischen ChaNeue Ideen bringen die Menschheit voran. Foto: ccvision #Lieblingskollegen gesucht! > Mitarbeiter IT-Anwender-Support (m/w/d) > Servicetechniker im Kundendienst (m/w/d) > Junior und Senior Softwareentwickler für Smarte Systeme in mobilen Maschinen (m/w/d) > Mitarbeiter Entwicklung und Konstruktion von Landmaschinen (m/w/d) > Controller | Finance – Operatives Controlling (m/w/d) > Lagermitarbeiter im Versand (m/w/d) > Kundendienstinspektor (m/w/d) > Strategischer und Operativer Einkäufer (w/m/d) > Roboter-Schweißer (m/w/d) > Fahrzeugelektriker (m/w/d) > Lackierer (m/w/d) > Mitarbeiter Montage (m/w/d) > Produktmanager (m/w/d) HOLMER Maschinenbau GmbH Personalabteilung Regensburger Str. 20 84069 Schierling/Eggmühl TEL.: 0 94 51/93 03-33 27 E-Mail: karriere@holmer-maschinenbau.com www.holmer-maschinenbau.com Ihr Kontakt zu uns: Wir suchen: WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG! Unsere Zahnarztpraxis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Eine zahnmedizinische Fachangestellte(m/w/d) in Teil- oder Vollzeit Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 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