Anzeige espresso ѵƔ Es gibt imdeutschen Straßenverkehr einige Aktionen, die der Gesetzgeber als äußerst gefährlich eingestuft hat. Dazu gehört (neben demRückwärtsfahren und demEinfahren in den fließenden Verkehr) auch dasWenden auf der Straße. Hierzu hat der Gesetzgeber den sogenannten „Anscheinsbeweis“ entwickelt, was heißt, dass bei einemUnfall mit einemwendenden Fahrzeug zunächst davon ausgegangenwird, dass derWendende auch schuld ist. Er muss daher beweisen, dass er geblinkt hat und dass der Verkehr nach vorne und hinten perfekt beobachtet wurde. Das Gesetz sagt, derWendende muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung der Anderen ausgeschlossen ist, notfalls sich einweisen lassen. Ist an einer Stelle zu viel Verkehr für ein sicheresWendemanöver, darf nicht gewendet werden. Der Schutz vor demWendenden gilt nicht nur für den entgegenkommenden Verkehr, sondern auch für den hinter dem Wendenden fahrenden Verkehr. Jeder Schutz hat aber Grenzen. Fährt der Entgegenkommende mit doppelt überhöhter Geschwindigkeit oder steht er unter Alkohol oder aber kann das Blinken desWendenden bewiesenwerden, kommt es (zumindest) zu einer Haftungsquote zwischen den Beteiligten. Sollten Sie durch einen Unfall beimWenden zu Schaden gekommen sein, ist der Gang zumAnwalt dringend zu empfehlen. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrsund Arbeitsrecht Wer Wendet, verliert. KFZ BRANCHE, DEINE ZUKUNFT! Alle Informationen findest du auf unserer Karriereseite. Ansprechpartner: Stephan Keller – Personalmanagement & Ausbildungsleiter stephan.keller@konrad-autoteile.de, 0171 / 3147168 Hohe Übernahmechancen Qualifizierte Ausbilder Unterstützung bei der Karriereplanung AZUBI-Seminare KONRAD AZUBI-Karte Mitarbeiter Einkaufskonditionen Moderne Arbeitskleidung Verantwortungsvolle Aufgaben DEINE VORTEILE BEI KONRAD AUTOTEILE JETZT BEWERBEN: Ausbildung zum/zur Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d) WWW.KONRAD-AUTOTEILE.DE
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