10 Bauen und Planen 11 Bauen und Planen Die Flecken zeigen also falsches Heizverhalten mit zu starken Temperaturdifferenzen gepaart mit zu wenig Lüften oder bauliche Mängel an. So entfernt man schwarzen Staub Mit Schwamm und konzentrierter Spülmittellösung, Kunststoffreinigern und Fettlösern kann man den Flecken zum Beispiel an gestrichenen Wänden zu Leibe rücken. Dabei nur tupfen und leicht anfeuchten, damit keine Streifen entstehen. Ein reines Überstreichen der Fläche ist selten erfolgreich, da die Ablagerungen durchscheinen. Sind Tapeten befallen, kann man dies ebenso versuchen, meist muss jedoch neu tapeziert werden. „Renovierungen sollten idealerweise im Frühjahr stattfinden“, rät Prof. Salthammer. Dann könne man leichter die ersten drei Tage nach dem Malern der Wände oder dem Verlegen eines Bodens sehr gut lüften und auch über den Sommer für guten Luftaustausch sorgen. Auch wenn Parkett frisch mit Lack versiegelt wurde, sollte in der Zeit des Trocknens, bis zu eine Woche lang, gut stoßgelüftet werden. Egal ob man einen Geruch wahrnehme oder nicht. Saugen entfernt Abrieb von beispielsweise Teppichböden und Stoffen, Lüften vermindert Schadstoffe aber auch Aerosole wie Wasserdampf vom Duschen oder Kochen. Beim Renovieren oder dem Kauf von Produkten zeigt das Umweltsiegel „Blauer Engel“ schadstoffarme Materialien an. Es setzt Inhaltsstoffen wie SVOC strenge Grenzen. Das ist wichtig für Mieter Fogging kann im Einzelfall ein Grund für Mietminderungen sein. Der Bundesgerichtshof hat 2008 entschieden, dass der Vermieter den Mangel in der Mietwohnung auf seine Kosten beseitigen muss. Zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört eben auch das Streichen mit handelsüblicher Dispersionsfarbe. Hat sich eine Renovierung im üblichen Rahmen bewegt und wurden handelsübliche Materialien benutzt, muss der Vermieter den Schwarzstaub auf seine Kosten beseitigen. Bei unklarer Ursache ist der Vermieter in der Beweispflicht. Gertraud Wittmann So sah eine Zimmerdecke nach drei Tagen Urlaub im Winter aus. Schmierige, dunkle Beläge an der ausgekühlten Wand. Foto: Wittmann GESUNDHEITSRISIKO BEI WANDABLAGERUNGEN Während Fogging vor allem unangenehm und ein ästhetisches Problem ist, sind andere Flecken klare Zeichen für Gesundheitsgefahren. Weisen Untersuchungen in Ablagerungen an den Wänden PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) oder Ruß nach (beides aus Rauch von Verbrennungen), besteht ein Gesundheitsrisiko. Ruß aus schlecht schließenden Öfen, kaputten Schornsteinen, Duftkerzen oder aus Dieselabgasen und PAK-Abrieb von Autoreifen oder ölig riechenden Kunststoffen und Gummi – ebenso wie aus Schwarzgeräuchertem, Tabakrauch oder Fettrauch beim Grillen – haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Kann Luft nicht strömen – hinter Schränken, in Ecken – und kühlt ab, dann schlägt sich enthaltene Feuchtigkeit an Wänden nieder und bietet Schimmel beste Wachstumschancen. Es drohen Atemwegsbeschwerden, Allergien und Kopfschmerzen. Die Unterscheidung zwischen Schwarzstaub und gesundheitsschädlichem Schimmel kann am besten ein Fachmann treffen. Denn dann ist rasches, zielgerichtetes Eingreifen gefragt. Auch als Fogging bezeichnet werden beispielsweise schmierigundurchsichtige Beläge auf Oberflächen und Windschutzscheiben im Auto. Vom „Klebefilm-Effekt“ spricht man, wenn Staub an weichmacherhaltigen Oberflächen entlang strömt und sich in Verbindung mit den Ausgasungen daran ablagert. -witKLEINE BAUTEN OFT GENEHMIGUNGSPFLICHTIG Manche Grundstücksbesitzer bauen auf ihrem eigenen Land, ohne dabei geltendes Recht zu beachten. Das beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) immer wieder. Seien es Carports, Garagen, Wintergärten, Gartenhäuser oder Balkone. Auch Schwimmbäder und Baumhäuser entstehen mitunter ohne Baugenehmigung. Nicht immer setzen sich die Bauherren dabei bewusst über geltendes Recht hinweg, häufig handeln sie arglos. Sie ordern im Heimwerkermarkt oder Internet einen Bausatz und schrauben ihn am Wochenende in Eigenregie zusammen. Dass sie damit unter Umständen einen veritablen Schwarzbau errichtet haben, merken sie oft erst, wenn der Nachbar beim Bauamt interveniert und die Baupolizei zur Kontrolle auftaucht. Die Folgen sind unangenehm, sie kosten Zeit und Geld. Der VPB rät deshalb: Auch bei kleinen Bauten auf dem eigenen Grundstück immer vorher die Baubehörde fragen, ob eine Genehmigung dafür nötig ist oder nicht. -pmAuch Garagen müssen genehmigt werden. Symbolbild: picture alliance/Matthias Schmidt TREMMEL AUFZÜGE Treppenlifte - Aufzüge - Homelifte - Service - Störungsdienst Im Gewerbegebiet 5 94265 Patersdorf Tel.:09929/58197-0 www.tremmel-aufzuege.de Mo-Fr: 8.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr Samstag nach Vereinbarung Besuchen Sie UNSER LiftZentrum JETZTKFW40 HAUS BAUEN AB 276.000€ INKL. WÄRMEPUMPE UND INNOVATIVER KLIMADECKE *Aktion gilt für Verkaufsregion Regensburg/Nahbereich/Oberpfalz Inkl. MwSt. ab OK Bodenplatte SAVE THE DATE www.roetzer-ziegelhaus.de Besuchen Sie uns in Rötz Ziegeleistraße 8 und erleben Sie: - Vorträge - Werksbesichtigungen - Bemusterungsführungen SONNTAG 23. JULI AB 13 UHR. 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