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espresso Anzeige 64 In der Regel erlässt die Behörde / das Polizeiverwaltungsamt nicht sofort einen Bußgeldbescheid bei einer Ordnungswidrigkeit, sondern zunächst einen Anhörungsbogen. Hierauf sollte man ambesten richtig reagieren. Wennman es selbst war, so bietet das Grundgesetz jedem Betroffenen umfangreiche Rechte, allen voran das Schweigerecht. Richtig wäre also: Bogen nur mit den persönlichen Angaben ausfüllen und ansonsten keine Angaben zur Sache machen. Niemand kann gezwungenwerden, ein Kreuz zu setzen bei der Frage, ob der Verstoß zugegebenwird. Das Gleiche kannman auch praktizieren, wennman es tatsächlich nicht war, sondern beispielsweise ein enger Verwandter. Folge davon ist es nämlich, dass die Behörde entweder einen Bußgeldbescheid gegen Sie erlässt, obwohl es nicht Sie sind, der auf demFoto ist. Dagegen kannman Einspruch einlegen undwird diesen spätestens dann gewinnen, wenn ein Richter erkennt, dass auf demFoto jemand anderes ist. Für eine Verfolgung des wahren Täters ist es dann in der Regel zu spät!Waren Sie es selbst, dann haben Sie immer noch die Chance, dass sich die Behörde nicht sicher ist, und gar keinen Bußgeldbescheid erlässt. Ergo: Keine Angabenmachen und schon gar nicht zumTelefonhörer greifen, umden Behördenmunter Tatbeteiligte zu nennen. Das schulden Sie niemandemund das dankt Ihnen auch niemand. ImZweifel gilt immer: Gehen Sie zu einem (Verkehrs-)Anwalt. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Der Anhörungsbogen bei einer VerkehrsOwi 86 Es gibt Ordnungswidrigkeiten, an die ist ein Fahrverbot gekoppelt, etwa mehr als 31 km/h zu schnell innerorts oder weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand über 130 km/h. Es handelt sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot. Die Frage ist nur, unter welchen Voraussetzungen man erreichen kann, das Fahrverbot des Bußgeldbesch ides aufzuheben (natürlich gegen eine Erhöhung der Geldbuße). Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Während in Mecklenburg bisweilen ein WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Rechtsschutzversicherun brauche ich die überhaup Bei all d rungen versich sein. Zu bei ein letzung Versich lichkei hezu im beauftr Verletz nie un der be Schimm von sei muss e leisten wie der Hausbesitzer, de L itung n falsch eingebaut hat (k Wird der Angestellte zu unrecht oft, dass das Anwaltshonorar fast kostet. Mit einer Rechtsschutzvers sa te Betrag auch da an, wo er hi die 200€ bis 350€ im Jahr sind gut Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Oft brau trotz Kauf habe zurü dene •Wurde das Auto von einemHä g kauft? De Händler ha wes pflichten. •Wurde imVertrag ausdrückli soweit be annt“, oder „in der B aufgenommen? Dies entscheid unbekannte Unfallschäden ha • Wie roß war der Unfallsch bloße Beseitigung von Kratzern glases müssen nicht angegebe keinen Unfallschaden dar. W n ein Auto nach Erkennen käufer zurückgegeben werden zu übernehmen, die in das Au kosten und in der Regel auch R muss sich für jeden gefahrenen ten Schema einen Betrag vom ein derartiger Rücktritt ohne d Anwaltes (für Verkehrsrecht) n grundsätzlich der Verkäufer zu Unf Rüc Dr. Se i nott Facha f r A b it recht Fachanwalt für V r hr recht Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht UnfallflUcht ist kein kava- liersd likt Rechtstipp Der Gesetzgeber hasst Unehrlichkeit. Wer falsche Angaben bei der Steuer macht, bekommt seinen Zorn ebenso zu spüren, wie der Meineidige, der Verleumder oder der Betrüger. Kommt zur Unehrlichkeit auch noch Feigheit hinzu, zeigen die Gerichte gerne Härte. Paradefall: Die Unfallflucht, § 142 StGB. Wer einen Unfall bemerkt, an dem er/sie beteiligt ist und nicht unerheblicher Sachschaden (also über 50 € - daher: eigentlich immer) entstand und nicht stehenbleibt, um seine Identität preiszugeben, begeht Fahrerflucht. Letzte Rettung ist eine sofortige Meldung bei der Polizei, und zwar bevor der Geschädigte sich gemeldet hat. Ansonsten: Mindestens ein halbes Jahr keinen Führerschein und nicht unter 50-60 Tagessätze Straf . G rne auch mehr. Besonders schwerwiegend: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss. Der Unfall stellt nämlich eine sogenannte „Zäsur“, das heißt einen neuen Tatabschnitt dar. Wer vorher noch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt beging, muss ab dem bemerkten Unfall wissen, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist und fährt ab da vorsätzlich betrunken. Summasummarum nicht unter 100 Tagessätze und 18 Monaten Führerscheinsperre. Wenn Ihnen derartiges widerfahren ist, empfehle ich dringend, Schlimmeres durch die Beauftragung eines (Fach-)Anwaltes zu verhindern. 86 Es gibt Ordnungswidrigkeiten, an die ist ein Fahrverbot gekoppelt, etwa m hr als 31 km/h zu schnell innerorts oder niger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand über 130 km/h. Es handelt sich um ein s genanntes Regelfahrverbot. Di Frage ist nur, unter welche Voraussetzunge man erreichen kann, das Fahrverbot des Bußgeldbescheides aufzuheben (natürlich gegen eine Erhöhun der Geldbuße). Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Während in Mecklenburg bisweilen ein B v n WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Rechtsschutzversicherung brauche ich die überhaup Bei all de rungen f versiche sein. Zu bei eine letzung Versiche lichkeit hezu im beauftra Verletzt nie unte der bew Schimm von sein muss eb leisten wie der Hausbesitzer, dem L itungen falsch eingebaut hat (ka Wird der Angestellte zu unrecht oft, dass das An altshonorar fast kostet. Mit einer Rechtsschutzversi samte Betrag auch da an, wo er hin die 200€ bis 350€ im Jahr sind gut a r. Sebasti ott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Oft s brauc trotz Z Kaufv haben zurüc dene •Wurde das Auto von nemHän g kauft? Der Händler ha wese pflichten. •Wurde imVertrag ausdrücklic soweit bek nnt“, oder „in der Be aufgenommen? Dies entscheide unbeka nte Unfallschäd n haf • Wi groß war der Unfallscha bloße Be eitigung von Kratzern glases müss n nicht angegeben keinen Unfallschaden dar. W n ein Auto nach Erkennen e käuf r zurückgegeben werden d zu übernehmen, die in das Aut kosten und in der Regel auch Re muss sich für jeden gefahrenen ten Schema einen Betrag vom K ein derartiger Rücktritt ohne di Anwaltes (für Verkehrsrecht) n grundsätzlich der Verkäufer zu Unfa Rück Dr. Sebas ian K ott l f Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht s B u s e s P z k F s D z d ri ti g re g d is d w Dr. Sebastian Knott, a a alt für Verkeh s- nd Arbeitsrecht UnfallflUcht ist kein kava- liersdelikt R tsti Der Gesetzgeber hasst Unehrlichkeit. Wer falsche Angaben bei der Steuer macht, bekommt seinen Zorn ebenso zu spüren, wie der Meineidige, der Verleumder oder der Betrüger. Kommt zur Unehrlichkeit auch noch Feigheit hinzu, zeigen die Gerichte gerne Härte. Paradefall: Die Unfallflucht, § 142 StGB. Wer einen Unfall bemerkt, an dem er/sie beteiligt st und nich unerheblicher Sachschaden (also über 50 € - daher: eige tlich immer) entstand und nicht stehenbleibt, um seine Identität preiszugeben, b geht Fahrerflucht. Letzte Rettung ist eine sofortige Meldung bei der Polizei, und zwar bevor der Geschädigte sich gemeldet hat. Ansonsten: Mindest ns ein halbes Jahr keinen Führerschein und nicht unter 50-60 Tagessätze Straf . G rne auch mehr. Besonders schwerwiegend: Unfallflucht unter Alkoholeinflus . Der Unfall stellt nä lich eine sogenannte „Zäsur“, das heißt einen neuen Tatabschnitt dar. Wer vorher noch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt beging, muss ab dem bemerkten Unfall wissen, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist und fährt ab da vorsätzlich betrunken. Summasummarum nicht unter 100 Tagessätze und 18 Monaten Führerscheinsperre. 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