Fachkräfte, Führungskräfte und Nachwuchskräfte dringend gesucht!

16 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Ich bin mal kurz beim Doktor Das gilt für Arztbesuche in der Arbeitszeit Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit unterzukriegen, ist für Vollzeitbeschäftigte regelmäßig eine Herausforderung. Aber muss man sich dafür überhaupt abmühen? Die wichtigsten Regeln im Überblick. Fast schon vorwurfsvoll hängt das Zahnarztpunkteheft an der großen Pinnwand mit den To-dos der nächsten Tage. Die Vorsorgeuntersuchung wäre dringend fällig, doch der Terminkalender lässt einfach keine Lücke zu. Es sei denn, man nutzt die Pause zwischen den zwei Telefonmeetings. Aber dürfen Beschäftigte überhaupt während der Arbeitszeit zum Arzttermin? Müssen sie ihren Arbeitgeber informieren? Und bekommen sie trotzdem Geld? Rechtsexperten klären auf. Muss ich meinen Arbeitgeber über Arztbesuche informieren? Ja. Und zwar so schnell wie möglich. „Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren und sich darauf einzustellen. Sobald ich weiß, dass ich zum Arzt oder in die Reha gehe, muss ich den Arbeitgeber informieren“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Die Meldepflicht gelte immer unverzüglich, sofern man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheint, sagt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). „Man darf nicht erst abwarten, bis man beim Arzt war und der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.“ Darf ich in der Arbeitszeit zum Arzt? Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf jederzeit zum Arzt. Zwar sei der Besuch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, aber „das Gesetz regelt, dass bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, trotzdem die Vergütungspflicht fortbesteht“, so Menssen. Anders sieht es bei Vorsorgeterminen aus. Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, gilt: „Wenn ich nicht krank – im Sinne von arbeitsunfähig – bin, muss ich die Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit legen. Es sei denn, der Arzt bietet solche Termine nicht an“, sagt Nathalie Oberthür. Was geht und was nicht, ist dabei eine Einzelfallentscheidung. Arbeitszeiten spielen ebenso eine Rolle wie die Flexibilität der Arztpraxis. Gibt es keine Möglichkeit, den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, „muss der Arbeitgeber medizinische, zeitliche oder terminliche Notwendigkeiten akzeptieren“, so Menssen. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Untersuchung zu einer bestimmten Tagesaußerhalb der Arbeitszeit zu bekommen“, sagt Oberthür. Anders stehen die Dinge, wenn das Kind krankheitsbedingt betreut werden muss und es sich um eine kurze Krankheit handelt. „Dann habe ich Anspruch darauf, bezahlt zu Hause zu bleiben, um das Kind zu betreuen. Das würde auch entsprechende Arztbesuche einschließen.“ Darüber hinaus steht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in der Regel eine unbezahlte Freistellung zu, in der sie Kinderkrankengeld erhalten. Im Jahr 2023 darf sich jeder Elternteil pro Kind 30 Tage pro Jahr freistellen lassen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende haben pro Kind und Jahr 60 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage. Worauf sollten Arbeitnehmer unbedingt achten? Nicht alle Arbeitsverträge sind gleich. In manchen Fällen werden besondere Regelungen im Hinblick auf Arztbesuche, Krankheitsausfälle und Vergütung formuliert oder ausgeschlossen. Von Anke Dankers, dpa-tmn zeit durchgeführt werden muss oder die Arztpraxis außerhalb der Arbeitszeit keine Sprechstunden anbietet. Wann brauche ich eine Krankschreibung? Hier lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag. Das Gesetz schreibt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach drei Tagen vor. „Laut Arbeitsvertrag oder auf besondere Anordnung des Arbeitgebers kann aber auch schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangt werden“, sagt Tjark Menssen. Wann muss ich Urlaub nehmen, wenn ich zum Arzt will? „Ein Zwang, Urlaub zu nehmen, besteht in keinem Fall“, sagt Tjark Menssen. Das wäre im Falle einer Arbeitsunfähigkeit schon rechtlich gar nicht möglich. Was gilt, wenn das Kind zum Arzt muss? Auch hier wird unterschieden: Ist das Kind krank und muss betreut werden oder handelt es sich um eine planbare Vorsorgeunteruntersuchung? Im zweiten Fall „muss ich versuchen, einen Termin Wer während der Arbeitszeit zu einer ärztlichen Untersuchung muss, muss in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Foto: Christin Klose/dpa Konzentrationsprobleme Hier hilft zum Beispiel die Zwei-Minuten-Regel Die Arbeitswelt verändert sich stetig. Vielfach sind Abläufe noch komplexer und schneller geworden. Schwierigkeiten, Aufgaben fokussiert abzuarbeiten, sind da keine Seltenheit. Was hilft? Wer schon wieder von einer Aufgabe zur anderen springt und sich dabei ständig ablenken lässt, ist damit nicht alleine. Erkenntnissen des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) in Konstanz zufolge sind Konzentrationsprobleme am Arbeitsplatz weit verbreitet. Ursache sei häufig ein komplexer Mix aus Anforderungen – etwa aus Arbeitsmenge, Zeitdruck, Verantwortung, Perfektionismus und privaten Herausforderungen. Fabian Krapf, Leiter des IFBG, macht aber Mut. Nicht nur Organisationen, auch die Beschäftigten selbst, könnten etwas für mehr Fokus am Arbeitsplatz tun. So wendet man die Zwei-Minuten-Regel an Demnach kann eine gute Selbstorganisation dazu beitragen, im Job wieder konzentrierter Aufgaben wegzuschaffen. Ein einfacher Ansatz kann die sogenannte Zwei-Minuten-Regel sein. Wer sie befolgt, erledigt alle Aufgaben, die maximal zwei Minuten dauern, sofort. Das halte die To-do-Liste übersichtlich. Alle Aufgaben, die zu erledigen sind, lassen sich so besser im Kopf behalten. Zusätzliche Fokuszeiten, die sich Beschäftigte selbst im Kalender blocken, tragen außerdem dazu bei, möglichst ungestört und konzentriert an Aufgaben zu arbeiten. Den ganzen Tag fokussiert durchpowern – das wird aber kaum jemand durchhalten. Wie das IFBG schreibt, können wir maximal 70 Minuten am Stück Leistung erbringen. Regelmäßige Mikropausen von rund fünf Minuten wirken wie ein Produktivitätsbooster und können dem Leistungsrückgang entgegenwirken. Nicht zuletzt lohnt es sich, etwas „Digital Detox“ zu betreiben. Unsere Smartphones fesseln nämlich eine Menge Aufmerksamkeit, wenn sie auf dem Tisch liegen und regelmäßig Benachrichtigungen aufblinken. Für konzentriertes Arbeiten empfiehlt das IFBG daher smartphonefreie Orte und Zeiten. Amelie Breitenhuber, dpa-tmn Eine gute Selbstorganisation ist ein erster Schritt, um im Berufsleben wieder fokussierter an Aufgaben zu gehen. Foto: Christin Klose/dpa NACH URLAUB: RÜCKKEHR IN DEN ARBEITSALLTAG Zurück an den Schreibtisch oder in die Werkstatt: Dass sich die Lust darauf nach einem Urlaub womöglich in Grenzen hält, ist verständlich. Meist reguliere sich die fehlende Motivation nach kurzer Zeit wieder von allein. Die Rückkehr in den Arbeitsalltag kann man sich allerdings erleichtern, indem man schon vor dem Urlaub seinen Wiedereinstieg plant. „Starten Sie beispielsweise erst in der Wochenmitte wieder in den Job, somit können Sie sich schon auf das bald nahende Wochenende freuen“, rät Martina Frost, Expertin des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit beim Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Auch sinnvoll: Am ersten Tag mit einfachen Aufgaben starten und möglichst keine oder nur die allerwichtigsten Termine einplanen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern realistische Ziele vereinbaren und klären, was nach dem Urlaub anliegt und bis wann es erledigt sein muss. J. Kliem, dpa-tmn JOSEF RÄDLINGER UNTERNEHMENSGRUPPE| Rädlinger Allee 1 | 93413 Cham Tel. +49 9971 4003-0 | www.raedlinger.com Bei uns erhalten gewerbliche Azubis ihren FÜHRERSCHEIN KOSTENLOS! Gestalten Sie Ihre Zukunft mit uns! Sie wollen eine wichtige Rolle in einem familiengeführten, weltweit agierenden Unternehmen spielen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen stetig engagierte Auszubildende sowie Fachund Führungskräfte, die uns auf unserem Expansionskurs unterstützen sollen. Informieren Sie sich doch auf unseren Karriere-Seiten über die Chancen und Möglichkeiten bei der VELDENER. VELDENER Präzisionstechnik GmbH | 84137 Vilsbiburg | personal@veldener.de | www.veldener.de | Tel.: 08741/ 9605- 44 MEDIZINPRODUKTEHANDEL SUCHT PKAoder med. Fachangestellte m/w/d, idealerweise mit Erfahrung in der Krankenhausversorgung oder Versorgung mit Praxis-Sprechstundenbedarf. 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