Deine Lehrstellen

Soziale Jahr (FSJ) Das FSJ richtet sich in der Regel an junge Menschen in der Zeit nach Beendigung der Schulausbildung und vor dem Berufseinstieg. Manche Teilnehmer leisten ein FSJ aber auch zwischen Ausbildung und Studium ab. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate und es kann auf 18 Monate verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann es sogar bis zu 24 Monate geleistet werden. Das FSJ wird durch Träger organisiert und durchgeführt. Diese Träger sind zentrale Stelle und Ansprechpartner für die Freiwilligen. Sie sind auch für die Zulassung der Einsatzstellen im FSJ, in denen die Freiwilligen während des FSJ tätig sind, zuständig. Ihre zentrale Aufgabe ist die Sicherstellung und Durchführung der umfassenden pädagogischen Begleitung während des FSJ. Bei einem FSJ von 12 Monaten besteht Anspruch auf mindestens 25 Seminar- und Bildungstage, während denen die Freiwilligen vielfältige Kenntnisse und soziale Kompetenzen erlangen, die ihnen im Dienst, aber auch im späteren Leben weiterhelfen werden. Einen Überblick über die aktuell in Bayern zugelassenen Träger des FSJ und die Einsatzmöglichkeiten sind auf der Website zum FSJ in Bayern unter www.fsj.bayern.de zu finden. Manche Träger und Einsatzstellen verlangen, dass die Teilnehmer volljährig sind. Eine Teilnahme am FSJ ist mit Zustimmung der Träger und der Einsatzstelle unter 18 Jahren möglich. Dann gelten besondere Schutzvorschriften für Minderjährige. Ein freiwilliges Engagement ist nicht nur besonders wertvoll für den Freiwilligen selbst, sondern auch für die Gesellschaft. Es unterstützt die individuelle Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und hilft ihnen, sich beruflich und sozial zu orientieren. Denn es erweitert den Horizont, sich sozial zu engagieren und um Menschen zu kümmern, die Unterstützung brauchen. Auch für das eigene Selbstwertgefühl junger Menschen ist es positiv, hautnah zu erleben, wie wichtig die eigene Tätigkeit für einen anderen Menschen sein kann. Diese Erfahrung ist enorm bereichernd. Text: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 15

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