ABSCHIED Der Ratgeber zum Thema Vorsorge, Trauer und Andenken mit vertrauensvollen Partnern der Region BESTATTUNGSKOSTEN UREN ER LETZTE SP TRAUERFEI Wie man vorsorgt Die Daten im Internet Angemessene Kleidung
2 INHALT 4 Was Sterben kostet Bestattungskosten können Angehörige schnell überfordern 6 Wenn Kollegen trauern Kleine Gesten können helfen 7 Und nun? Die Momente nach dem Tod eines geliebten Menschen 8 Zeichen des Todes Der Sterbeprozess 9 Letzte Spuren im Internet Was geschieht nach dem Tod mit den Daten in Sozialen Medien? 10 Tod eines Unbekannten Bestattungskosten: als naher Verwandter ist man verantwortlich 11 Trauergäste Muss es auf Beerdigungen immer Schwarz sein? IMPRESSUM ABSCHIED Verlagsbeilage der Mediengruppe Attenkofer am Freitag, 6. Oktober 2023 Auflage: ca. 36.600 Redaktion: Christoph Reich, Petra Scheiblich Titelbild: © ipopba – stock.adobe.com Gestaltungselemente: © izumikobayashi – stock.adobe.com (Vögel) © satika – stock.adobe.com (Blätter) Anzeigenverkauf: Verkaufsteam Landshut, Vilsbiburg und Moosburg Verkaufsleitung: Margot Schmid Anzeigenleitung: Thomas Gedeck Layout und Grafik: Kerstin Geiger Verlag und Druck: Cl. Attenkofer’sche Buch- und Kunstdruckerei, Verlagsbuchhandlung Straubing KG LIEBE LESERINNEN UND LESER, Abschiede sind vielfältig und zeigen sich in verschiedenen Formen. Wir verabschieden uns von geliebten Menschen, von Lebensphasen, von Träumen und Hoffnungen. Jeder Abschied birgt in sich einen Schmerz und eine Trauer, sei es die Trennung von Freunden, der Abschluss eines Lebenskapitels oder der Verlust eines nahen Angehörigen. Doch diese Abschiede sind auch eine Erinnerung daran, wie tief unsere Bindungen gehen können und wie kostbar die Momente waren, die wir miteinander geteilt haben. Trauer ist ein natürlicher Teil des Abschiedsprozesses. Es ist wichtig, Raum für Trauer und Emotionen zu schaffen. Sie gehören zu unserem Leben. Jeder trauert anders, wenn er einen geliebten Menschen verliert, und es gibt keine richtige oder falsche Art und Weise, mit dem Verlust umzugehen. Aber Unterstützung aus unserem sozialen Umfeld und professionelle Hilfe können in dieser Zeit von unschätzbarem Wert sein. In dieser Beilage wollen wir einige wichtige Aspekte dieses Themas beleuchten und Ihnen wertvolle Informationen bieten, die Ihnen in schwierigen Zeiten helfen könnten. Eine der Fragen, mit denen wir uns im Trauerfall auseinandersetzen müssen, sind auch die Bestattungskosten. Vorsorge ist hier entscheidend. Wir erklären, wie Sie finanziell vorsorgen können, um Ihre Familie nicht zusätzlich zu belasten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Und was geschieht nach dem Tod mit den Daten in Sozialen Medien? Wir zeigen unter anderem, wie Sie Ihre Onlinekonten vorbereiten können, um sicherzustellen, dass Ihre digitale Identität in Ihrem Sinne verwaltet wird. Und wir gehen auch der Frage nach, ob auf Beerdigungen immer Schwarz getragen werden muss oder sich die Etikette gewandelt hat. Unser Magazin „Abschied“ soll Ihnen als Leitfaden dienen, um in schwierigen Zeiten besser informiert und vorbereitet zu sein. Wir wollen aber auch eine Orientierungshilfe all denjenigen bieten, die Vorsorge treffen wollen. Ich hoffe, Sie finden in dieser Beilage die richtigen Hinweise und fühlen sich gut beraten. Christoph Reich Redaktion
Mitmenschlichkeit, Vertrauen und Fürsorge Ein Familienunternehmen mit TradiƟon und ZukunŌ: Landshuter BestaƩungsdienst Gerlinde Reichwein Der Landshuter BestaƩungsdienst Gerlinde Reichwein am Bismarckplatz ist seit Gründung ein namhaftes Landshuter Traditionsunternehmen – ausschließlich geführt in Familienhand. Seit einigen Jahren vereinen sich dabei zwei Generationen in der Geschäftsführung. Zusammen mit Tochter Laura Reichwein und Thomas Wilhelm führen Gerlinde und Lothar Reichwein neben ihrem Stammhaus in Landshut vier weitere Bestattungsbetriebe in Geisenhausen, Vilsbiburg, Velden und Frontenhausen. Es ist ein Beruf, den die gesamte Familie als Berufung lebt. So wurde das umfangreiche Wissen um alle handwerklichen Fähigkeiten, die einfühlsame Begleitung von Angehörigen im Trauerfall und all das, was ein Familienunternehmen darüber hinaus ausmacht, an die nächste Generation weitergegeben. „Unsere Tradition und die regionale Verbundenheit zu Stadt und Land zeichnen uns seit jeher aus. Unsere familiäre Atmosphäre und die gemeinsamen Werte wie Mitmenschlichkeit, Vertrauen und Fürsorge bilden dabei das Fundament unserer langjährigen Mitarbeiter- und Kundenbindung. Darauf waren wir immer sehr stolz und darauf können die Menschen auch in Zukunft vertrauen“, sagt Gerlinde Reichwein. Standort Velden feiert 20-jähriges Jubiläum Besonders stolz ist man auf den Standort Velden, im Herzen des Vilstals, der nun schon über zwei Jahrzehnte besteht. Zusammen mit „der guten Seele des Hauses“ Frau Heidi Wullinger wurde das Büro im Jahre 2003 eröffnet und ist seither eine vertraute Adresse für trauernde Angehörige. Eines stand und steht auch weiterhin im Mittelpunkt: unsere Hingabe, den Familien in unserer Gemeinschaft zu helfen und jederzeit einen würdigen Abschied für ihre geliebten Menschen zu gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die organisatorischen Aspekte von Bestattungen, sondern auch eine einfühlsame, persönliche Betreuung und Unterstützung für die Hinterbliebenen. Wir verstehen die Tiefe des Verlustes und sind stolz darauf, den Menschen in dieser Zeit des Schmerzes eine Schulter zum Anlehnen bieten zu können. Moderne Elemene bereichern das Dienstleistungsangebot: Mit dem Einstieg der jungen Generation wurden nicht nur das Team und das Tätigkeitsgebiet erweitert, sondern auch das Angebot. Neben den bekannten Dienstleistungen eines Bestattungsunternehmens bietet das Familienunternehmen regelmäßige Informationstage, Online-Beratungen, Film- und Fotoaufnahmen der Beerdigung und einen ganz besonderen Service: Einen hauseigenen Trauerredner direkt aus der GeschäŌsführung Thomas Wilhelm betreut die Angehörigen nicht nur ganzheitlich während eines Trauerfalls, sondern begleitet diese zusätzlich als einfühlsamer Trauerredner auf freien Begräbnissen. „Die herzlichen Gespräche mit den Trauerenden haben mich seit jeher inspiriert – so, dass ich es mir seit einigen Jahren zur Aufgabe gemacht habe, die oftmals erstaunlichen Biografien der Verstorbenen angemessen in einer individuellen Trauerzeremonie zu würdigen und den Angehörigen damit eine positive Erinnerung an den letzten Abschied zu ermöglichen,“ sagt Wilhelm. STAMMHAUS LANDSHUT Bismarckplatz 7 STAMMHAUS LANDSHUT Bismarckplatz 7 - Gelbes Eckhaus am Obelisken neben Kloster Seligenthal STANDORT VILSBIBURG Frontenhausener Str. 1 STANDORT GEISENHAUSEN Marktplatz 2 STANDORT FRONTENHAUSEN Vilsbiburger Str. 6 STANDORT VELDEN Hauptstr. 2 Tag & Nacht für Sie da: Zentrale Telefonnummer: 0871 250 40 Website: www.bestaƩungsdienst.org ANZEIGE
4 Gut 6.000 bis 7.000 Euro – so viel kann eine Bestattung in Deutschland laut Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, kosten. Nicht gerade ein Pappenstiel. Doch viele Menschen unterschätzen die Kosten, stellt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge fest. Umso sinnvoller kann es sein, sich frühzeitig mit Angehörigen zum Thema auszutauschen. So ist zum einen klar, wie die Wünsche und Vorstellungen eines Menschen aussehen. Zum anderen, woher das Geld für Beisetzung, Grabmal, Friedhofsgebühren und Co. kommt. Die Erstellung eines Testaments kann ein guter Anlass sein, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Es einfach nur dort niederzuschreiben, ist hingegen keine gute Idee. Denn Aeternitas weist darauf hin, dass eine Testamentseröffnung in der Regel erst deutlich nach der Bestattung erfolgt. Angehörige fischen bis dahin ansonsten im Trüben. WAS ABER SIND NUN DIE MÖGLICHKEITEN, UM DIE BEISETZUNG ZU FINANZIEREN? WIR ZEIGEN ES IHNEN: 1. Genügend Nachlass vermachen Wer im Alter genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann darauf vertrauen, dass es den Hinterbliebenen nicht daran mangelt, die Beerdigung zu finanzieren. Immerhin fällt der Nachlass in aller Regel an die Menschen, die für Organisation und Kosten aufkommen. Morgenstern rät aber dazu, im Testament eine entsprechende Regelung für die Finanzierung der Bestattung zu treffen. So kann bei einer Erbengemeinschaft möglicher Streit verhindert werden. Ein großer Nachteil an dieser Variante laut Aeternitas: Selbst der Erbteil, der für die Bestattung vorgesehen ist, wird frühestens einige Wochen nach der Beisetzung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt. Die Kosten fallen aber deutlich früher an und müssen daher vorgestreckt werden. 2. Treuhandkonto anlegen Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann auch mit einem sogenannten Treuhandkonto vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. „Meist wird ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages eingerichtet“, sagt Morgenstern. Darin können zum Beispiel auch Vorgaben zur Beerdigung festgehalten werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte laut Aeternitas aber unbedingt von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind Morgenstern zufolge etwa Anwälte oder Steuerberater. So wird das Risiko ausgeschlossen, dass das Geld bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Bestattungsunternehmens weg ist. Im Bestattungsfall wird das Geld auf dem Treuhandkonto freigegeben und an das Bestattungshaus ausgezahlt. Der Vorteil dieser Variante: Sie ist sicher, die Hinterbliebenen müssen nicht in Vorleistung gehen und können die Wünsche des Verstorbenen nicht verfehlen. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden. 3. Abschluss einer Sterbegeldversicherung Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann auch über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken. Eine solche Police, die zu relativ geringen Beiträgen zu haben ist, zahlt im Sterbefall einen festgelegten Betrag an die im Versicherungsvertrag benannte Person aus. Das ist im Regelfall diejenige, die auch die Bestattung organisieren und bezahlen soll. Dabei gilt: Je später die Versicherung abgeschlossen wird, desto teurer wird der Beitrag. Der Nachteil: Der volle Versicherungsschutz besteht laut Aeternitas oft erst ein oder zwei Jahre nach Abschluss der Police. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist außerdem darauf hin, dass es deutlich größere Risiken mit sehr viel höherem Schadenspotenzial gibt. Wer ohnehin wenig Geld zur Verfügung hat, sollte also besser in Privathaftpflicht-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung investieren. Erst wenn nach Absicherung der gewichtigeren Risiken noch Geld übrig ist, sollte man über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken. WAS STERBEN KOSTET Bestattungskosten können Angehörige schnell überfordern. Wie man vorsorgt. » Niemand ist fort, den man liebt. Liebe ist ewige Gegenwart. « (Stefan Zweig) Erd-, Feuer- und Seebestattungen IHRE HILFE IM TRAUERFALL SEIT 1972 BESTATTUNGEN EISENMANN Persönliche Beratung zur Bestattungsvorsorge 85368 Moosburg, Münchener Str. 44 — Tel.: 08761 / 2741 — info@Bestattungen-Eisenmann.de
5 4. Abschluss einer Risikolebensversicherung Statt der Sterbegeldversicherung könne man sich auch überlegen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sagt Verbraucherschützer Grieble. Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. In jungen Jahren sind die Beiträge dafür Aeternitas zufolge oft günstig, im Alter steigen sie an. Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung laut Grieble meist eine zeitliche Begrenzung. Mit beispielsweise 70, 80 oder 85 Jahren verliert man dann den Schutz, das eingezahlte Geld ist ebenfalls weg – aufgebraucht für den bis dahin erhaltenen Versicherungsschutz. 5. Rentenzahlung Bei Verstorbenen, die bereits eine Rente erhalten haben und einen Ehepartner hinterlassen, läuft die Rentenzahlung nach dem Tod noch drei Monate weiter. Darauf weist Peter Grieble hin. Wird das Geld nicht für andere Zwecke wie etwa Mietzahlungen benötigt, kann es unter Umständen für die Bestattung dienen. Übrigens: Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des Todes beim Renten Service der Deutschen Post zu stellen. 6. Auf die Hinterbliebenen vertrauen Menschen mit geringen Einnahmen, die keine Möglichkeit haben, selbst Vorsorge zu treffen, bleibt nichts anderes übrig, als auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer Angehörigen zu vertrauen. Unter Umständen können diese schon zu Lebzeiten für die Beiträge einer Sterbegeldversicherung aufkommen oder anderweitig finanzielle Unterstützung leisten, gibt Grieble zu bedenken. (dpa-tmn) Foto: © Dieter Menne/dpa/dpa-tmn Teurer Abschied: Auch ohne Sonderwünsche können Bestattungen ins Geld gehen. Bestattungs-Institut Unterpaintner GmbH Seit 1974 Zentrale: 84066 Mal lersdorf, Marktstraße 20 Tel. 08772 / 96240 www.ihre-hi lfe-im-trauerfal l.de Filialen: Ergoldsbach Geiselhöring Schierling Tel. 08771 / 910879 Tel. 09423 / 2220 Tel. 09451 / 3424 Tel. 08773 / 688 Tel. 09480 / 1462 Tel. 09421/960909 Tel. 08731/ 2122 Neufahrn Sünching Straubing Dingolfing
6 Verliert eine Kollegin oder ein Kollege einen nahestehenden Menschen, stellt sich für die übrigen Teammitglieder die Frage: Wie verhalten wir uns nun nur richtig – und wie können wir am besten unterstützen? Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht. Wichtig ist, sich an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren. Und das Teammitglied zu fragen, ob er oder sie über den Verlust sprechen möchte oder lieber nicht. Dazu rät die Trauerberaterin Tanja Brinkmann im Online-Magazin „BAM“ der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Bestenfalls klärt das die Führungskraft vorher.“ Schließlich trauert nicht jeder Mensch gleich oder hat die gleichen Bedürfnisse nach einem schweren Verlust, schon gar nicht am Arbeitsplatz. „Manche möchten über ihren Verlust reden, andere wollen einfach nur Arbeit und Normalität“, so Brinkmann, die das Netzwerk Trauer am Arbeitsplatz gegründet hat. Unterstützen können je nachdem dann auch kleine Gesten, etwa ein Blumenstrauß vor dem Spind des Betroffenen oder ein Willkommensplakat bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. RÜCKSICHTNAHME IMTEAM Besonders hilfreich sei für Trauernde die Rücksichtnahme im Team, so Brinkmann: „Zu sehen, dass da jemand gerade einen wichtigen Menschen in seinem Leben verloren hat und deswegen nicht hundertprozentig leistungsfähig ist.“ Eines sollten besonders Vorgesetzte in jedem Fall vermeiden: Sich aus reiner Unsicherheit zurücknehmen. Besser: Die eigene Unsicherheit mit der Situation transparent machen. Sagen könne man etwa: „Ich weiß leider überhaupt nicht, was ich gerade sagen soll. Aber wenn du irgendetwas brauchst, sag es mir total gern.“ (dpa-tmn) WENN KOLLEGEN TRAUERN Kleine Gesten können einem Teammitglied nach einem Verlust helfen Foto: © Zacharie Scheurer/dpa-tmn Trauert ein Kollege, sind vor allem auch Führungskräfte gefragt. Sie sollten sich nicht aus Unsicherheit heraus zurücknehmen. M I CHAELA BURCH Ru t t i ng 4 | 84 1 75 Ge r z en www. D i eG r ab r edne r i n . com i n f o@D i eG r ab r edne r i n . com +49 ( 0 ) 1 5 1 23 56 29 52 f aceboo k : / D i eG r ab r edne r i n Bestattung Eichner GmbH „Nachhaltigkeit und Stärkung der heimischen Wirtschaft liegen uns am Herzen, deshalb arbeiten wir ausschließlich mit Lieferanten und Partnern aus der Region zusammen.“ Frontenhausener Str. 35 Fliederstr. 2 Pfarrer-Dichtl-Str. 2 84137 Vilsbiburg 84149 Velden 84175 Johannesbrunn Tel. 08741 / 9 25 45 64 Tel. 08742/96 77 676 Tel. 08744 / 96 64 55 www.bestattungen-eichner.de z Erd- und Feuerbestattung z Trauerdruck z Hilfe bei allen Formalitäten z Grabaushub z Kostenlose Vorsorgeberatung L A N D S H U T | A L T D O R F | E S S E N B A C H | T A U F K I R C H E N ( V I L S ) 0 8 7 1 6 8 7 6 8 8 0 w w w . t r a u e r h a u s - k r a e m e r . d e Z U V E R L Ä S S I G K E I T I N D I V I D U A L I T Ä T Q U A L I T Ä T M E N S C H L I C H K E I T V E R T R A U E N K O M P E T E N Z M E I S T E R B E T R I E B D E S H A N D W E R K S
7 Wenn alte oder sehr kranke Menschen sterben, ist das meist absehbar. Der Moment, in dem es passiert, überfordert Angehörige dennoch. Wie verhalte ich mich richtig? Gibt es „richtig“ überhaupt? „Die wenigsten Menschen sterben zu Hause“, sagt Karin Scheer. Sie leitet die Hos pizarbeit im Uniklinikum Essen und ist Vorstandsmitglied im Deutschen Hospiz- und Palliativverband. So sterben viele alte Menschen im Krankenhaus oder im Heim. Wer dabei ist, wenn ein geliebter Mensch den letzten Atemzug tut, oder einen An gehörigen tot vorfindet, kommt emotional an seine Grenzen. Wie Menschen dami umgehen, sich in den ersten Momenten nach dem Tod verhalten, das ist vielfältig Und das darf auch so sein, erklärt die Trauerfachfrau. Frage: Was ist das für ein Spektrum an Gefühlen in diesen Momenten nach dem Tod eines Angehörigen? Karin Scheer: Wenn man dabei ist, wie ein geliebter Mensch aufhört zu atmen, ist das wie ein Schock. Ganz normal ist das Gefühl, nicht mehr zu wissen, wo oben und unten ist, ganz aufgeregt zu sein. Man ist sozusagen „out of order“ und in einer Unruhe, bekommt auch Ängste. Es können einem ganz viele praktische Fragen durch den Kopf schießen: Wen muss ich benachrichtigen, habe ich einen Bestatter, wer macht die Beerdigung, wer versorgt mich jetzt finanziell? Es ist ein Moment, in dem die Gefühle von links nach rechts und oben nach unten rasen. Gleichzeitig gerät man in eine Art Starre, in der man gar nicht klar denken kann. Dann ist es gut, wenn man sich vielleicht vorher schon über einiges Gedanken gemacht hat, sich auch manches aufgeschrieben hat, was zu tun ist, weiß, wen man jetzt anrufen kann. Was ist denn in so einem Fall erstmal zu tun? Scheer: Ist ein Mensch eines natürlichen Todes zu Hause gestorben, braucht man keine Polizei. Man ruft den Hausarzt an, der kommt und stellt die Todesbescheinigung aus. Das kann man, muss man aber nicht sofort tun. Der Tod muss innerhalb von 36 Stunden bescheinigt werden, auch der Bestatter sollte innerhalb dieser Zeit angerufen werden. Ist aber jemand zum Beispiel in der Nacht gestorben, würde ich ja direkt noch gar keinen erreichen. Vielleicht möchte ich aber jemanden aus der Nachbarschaft oder der Verwandtschaft anrufen, damit ich nicht alleine bin. Da muss jeder für sich wissen: Was halte ich aus? Manche Angehörigen bekommen das Zittern oder ihr Blutdruck sinkt oder sie werden unruhig – das ist ganz individuell. Welche Rituale können in der Zeit direkt nach dem Tod eines Angehörigen helfen? Scheer: Stirbt jemand zum Beispiel auf einer Palliativstation oder in einem Hospiz, können Angehörige in vieles miteinbezogen werden. Man kann zum Beispiel die Haare des oder der Verstorbenen kämmen, das Gebiss einsetzen, ihn oder sie waschen, den Raum schön herrichten, gegebenenfalls einen Bibelvers aufstellen, den der- oder diejenige immer gerne mochte. Entscheidend ist natürlich auch, ob es einen bestimmten kulturellen oder religiösen Hintergrund gibt. Aber all das ist sehr individuell. Jeder und jede muss schauen, was er oder sie möchte. Manche Angehörigen wollen dabei sein in diesen Momenten, andere schaffen das emotional gar nicht. Man kann sogar noch dann, wenn der Leichnam schon beim Bestatter war, darum bitten, Abschied zu nehmen, indem man den Sarg noch einmal öffnet. Auch eine Aufbahrung zu Hause ist meist in den ersten 36 Stunden nach dem Tod noch möglich. UNDNUN? Die Momente nach dem Tod eines geliebten Menschen - - t . Ist im Grunde erlaubt, wonach ich mich fühle, wenn jemand gestorben ist? Scheer: Es ist alles möglich. Manche bleiben die Nacht noch im selben Zimmer mit dem Partner, verabschieden sich mit einem Kuss. Andere brauchen erst einmal einen Moment Ruhe für sich, um überhaupt zu überlegen, was genau sie jetzt wollen. Für die einen ist es gut, in einer Umarmung noch in großer Nähe zu sein, andere sagen: „Ich halte das nicht mehr aus.“ Beides ist in Ordnung. Es ist wichtig, das zu tun, was für einen selbst richtig ist, egal, wie die Umwelt das vielleicht findet. Kann ich mich auf so einen Moment vorbereiten? Scheer: Durch so eine Situation, dass ein geliebter Mensch stirbt, muss niemand alleine durch. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an, der im Gespräch vorbereiten und unterstützen und Ihnen bei Bedarf einen ambulanten Hospizdienst empfehlen kann. Dort können Sie jederzeit anrufen und nachfragen. Auch auf der Internetseite des Hospiz- und Palliativverbandes (www.dhpv.de) finden Sie Informationen und Hospizdienste bei Ihnen vor Ort. (Interview: Christina Bachmann – dpa) Foto: © Matic Štojs Lomovšek – stock.adobe.com » Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können. « (Dietrich Bonhoeffer) Innere Regensburger Str. 2&2a 84034 Landshut info@bestattungen-reichwein.de www.bestattungen-reichwein.de ✆0871–22364 IHRE HILFE IM TRAUERFALL Bestattung Reichwein seit Generationen R. Reichwein FILIALEN: ERGOLDING | KUMHAUSEN | ALTDORF ESSENBACH 08703/905780 | FURTH 08704/9297667
8 Jemand „kommt ans Liegen“, so nannte man es früher in der Heimat von Karin Scheer, im Rheinland. Die Pastorin leitet die Hospizarbeit im Uniklinikum Essen und ist Vorstandsmitglied im Deutschen Hospiz- und Palliativverband. „Das hieß: Man kommt nicht mehr auf die Beine, man bleibt im Bett liegen“, sagt sie. Hat ein sehr alter oder kranker Mensch wenig Appetit und lassen die Kräfte deutlich nach, können auch das Anzeichen sein, dass es langsam zu Ende geht mit einem Menschenleben. Ob ein Sterbeprozess einige Stunden oder Tage dauert, ist ganz individuell. In der letzten Phase vor dem Tod sind Sterbende laut Karin Scheer oft sehr unruhig. Typisch sei das „Nesteln“, darunter versteht man ein In-die-Luft-Greifen mit den Händen. Meist seien diese Menschen dann auch nicht mehr ansprechbar. Ein weiteres Anzeichen dieser letzten Phase ist das sogenannte „Todesrasseln“. Dieses geräuschvolle Atmen von Sterbenden kommt daher, dass der- oder diejenige den Speichel nur noch schwer schlucken kann. „Die Muskulatur funktioniert nicht mehr so gut, der Speichel sammelt sich am Kehlkopf“, erklärt Karin Scheer. „In der Regel führt es beim Sterbenden aber nicht zum Leiden.“ Für Angehörige kann es dennoch erschreckend sein. FINGERSPITZEN FÄRBEN SICH BLÄULICH Irgendwann ist der letzte Atemzug genommen, der Mensch ist gestorben. Der Tod zeigt sich nicht nur an der ausbleibenden Atmung, sondern zum Beispiel auch an den Fingerspitzen. „Sie werden bläulicher“, sagt Karin Scheer. Nach kurzer Zeit bilden sich Leichenflecken auf der Haut. Sie entstehen, weil das Blut nicht mehr durch den Körper gepumpt wird, sondern sich ansammelt. Was Angehörige oft irritiert: Dass der Körper auch nach dem Tod noch Geräusche machen kann. „Die Muskulatur des Darmes lässt nach, und es kann auch noch etwas herauslaufen“, sagt Karin Scheer. „Daher wird ein toter Mensch am Ende auch noch einmal gewaschen.“ Für die Angehörigen ist der Sterbeprozess eine große Herausforderung. „Man möchte etwas tun und fühlt sich so hilflos“, weiß die Leiterin der Hospizarbeit. „Die Hospizbewegung sagt daher: Wir lassen euch nicht alleine, wir sind da, um die Kennzeichen des Todes zu erklären und gemeinsam auszuhalten.“ (dpa-tmn) ZEICHEN DES TODES Der Sterbeprozess ist etwas, das nach und nach passiert Foto: © Mascha Brichta/dpa-tmn Ein letztes Mal die Hand halten. » Und wenn du dich getröstet hast, Wirst du froh sein, mich gekannt zu haben. Du wirst immer mein Freund sein. Du wirst dich daran erinnern, wie gerne du mit mir gelacht hast. « (Antoine de Saint-Exupéry) Grabmale – Inschriften – Bodenbeläge – Natursteinrestauration Thomas Heldrung Steinmetz- und Steinbildhauermeister Steintechniker Am Further Feld 12, 84107 Unterneuhausen Unterneuhausen-Tel.: 08708 / 3 41 00 48 Mobil: 0170 / 5 36 74 74 Fax: 08708 / 9 28 68 88 E-Mail: steinmetz.heldrung@web.de Paul Neumeier Steinmetzbetrieb Natursteine für Friedhof – Haus – Garten frei zugängliche Grabmalausstellung mit über 400 Grabsteinen Settelestr. 2 – 85456 Wartenberg Tel. 08762 - 35 16 www.naturstein-neumeier.de Fax 08762 - 31 37 info@naturstein-neumeier.de & Söhne
9 Viele sind im Internet aktiv und haben ein oder mehrere Profile in den sozialen Medien. Aber was passiert mit all den Daten, wenn man stirbt – und wer darf sie unter welchen Voraussetzungen löschen? Ob Facebook, X oder Instagram: Viele haben dort oder in anderen sozialen Medien Profile. Hierüber chatten sie mit anderen und teilen Gedanken, Fotos oder Videos. Dann, eines Tages, tritt das ein, was unweigerlich jeden von uns treffen wird: der Tod. Doch wie können Hinterbliebene die Spuren, die jemand in der digitalen Welt hinterlassen hat, löschen oder zumindest an sie herankommen? Fünf Dinge, auf die es ankommt. #1 Zu Lebzeiten Zugangsdaten zu Facebook, Instagram & Co. notieren: Jeder Internetnutzer und jede Internetnutzerin sollte so früh wie möglich alle wichtigen Zugangsdaten geschützt und sicher notieren oder einer Vertrauensperson mitteilen. Damit erleichtert man es den Hinterbliebenen, Zugang zum jeweiligen Account zu bekommen – entweder um diesen zu löschen, oder um eventuell an wichtige Daten zu gelangen. „Wichtig ist, die Zugangsdaten aktuell zu halten“, sagt die Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. #2 Übersicht mit allen Zugangsdaten an sicherem Ort hinterlegen: Eine Übersicht mit allen Accounts einschließlich Benutzernamen und Kennwörtern kann man an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren – oder in einem notariell erstellten Testament hinterlegen. Die Zugangsdaten lassen sich auch auf einem gesicherten Stick oder in einem Schließfach aufbewahren. Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände der verstorbenen Person – also auch des Computers, Smartphones und lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet das auch den Zugang zu Social-Media-Accounts (Az.: III ZR 183/17). „Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen“, stellt Rebekka Weiß vom Digitalverband Bitkom klar. #3 Vertraute Person als digitalen Nachlassverwalter bestimmen: Hilfreich ist, sofern man nicht testamentarisch vorgesorgt hat, eine Bezugsperson ins Vertrauen zu ziehen und ihr mitzuteilen, wo die Übersicht der Online-Zugänge verwahrt und wie sie mit den Accounts umgehen soll. #4 Mit Vollmacht und unter Vorlage des Erbscheins Löschung verlangen: Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein. „Dies gilt auch, wenn es sich um LETZTE SPUREN IM INTERNET Was geschieht nach dem Tod mit den Daten in Sozialen Medien? kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo“, sagt Rebekka Weiß. Ihr zufolge haben Erben gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern Sonderkündigungsrechte. #5 Was Hinterbliebene tun können, wenn keine Zugangsdaten zu den Profilen der verstorbenen Person vorliegen: Haben Hinterbliebene keine Zugangsdaten zu den Social-Media-Accounts des Verstorbenen, haben sie keinen Zugriff auf dessen Konten, stellt Bitkom-Expertin Weiß klar. Sie können die Betreiber der Internetseiten aber informieren und beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. „Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen“, so Weiß. Mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses einer verstorbenen Person können Hinterbliebene auch kommerzielle Anbieter beauftragen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät davon aber ab. Denn die Sicherheit und Seriosität solcher Dienstleister ließen sich nur schwer beurteilen. „Besser ist es, wenn sich Hinterbliebene um den digitalen Nachlass kümmern“, sagt Tatjana Halm. (Sabine Meuter – dpa) Foto: © Christin Klose/dpa-tmn Nicht immer eine leichte Aufgabe für Hinterbliebene: Die Spuren löschen, die verstorbene Angehörige in sozialen Netzwerken hinterlassen haben. naturstein-unikat.de 84051 ESSENBACH-ALTHEIM OHMSTR. 2 | TELEFON 08703-397 WWW.STEINMETZ-BRAUN.DE ZWEIGSTELLE: 84088 NEUFAHRN | HAUPTSTR. 50 TELEFON 08773-7089-387 FAX 08773-7089-389 ME I S T E RB E TR I E B ERINNERUNGEN BEWAHREN
10 Er hatte sein Leben lang nicht von seinem Halbbruder gewusst. Erst nach dessen Tod erfuhr ein Mann von der Existenz des Verwandten. Für die Beisetzung muss er trotzdem zahlen. Auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az: 3 K 425/22. MZ) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall erhielt der Mann von der zuständigen Behörde die Aufforderung, als nächster Verwandter seinen verstorbenen Halbbruder zu bestatten. Dieser war als Jugendlicher von einem anderen Elternpaar adoptiert worden. Als der Mann der Aufforderung nicht folgte, zog die Behörde ihn und seine Schwester anteilig zu den Bestattungskosten heran. Der Mann wollte das nicht akzeptieren. Er habe erst durch die Behörde erfahren, dass er einen Halbbruder habe und hielt es nicht für gerecht, von ihm so plötzlich die Bestattung einer fremden Person zu verlangen. Er sei von der Pflicht dazu regelrecht „überfallen“ worden. Zudem habe er gar keine Möglichkeit gehabt, Rücklagen für zu erwartende Bestattungskosten zu bilden. ALS ANGEHÖRIGER IST MAN VERANTWORTLICH Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Als Verwandter sei er für die Bestattung verantwortlich. Auch wenn es kein „familiäres Näheverhältnis“ gegeben habe, seien ihm die Kosten zuzumuten. Es gehe um das objektiv bestehende Verwandtschaftsverhältnis. Als Bestattungspflichtiger stehe er dem Verstorbenen näher als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattungskosten einzustehen hätte. Daran ändere auch nicht, dass der Mann die Erbschaft ausgeschlagen habe. (dpa-tmn) TOD EINES UNBEKANNTEN Bestattungskosten für nahe Verwandte müssen übernommen werden » Das einzigWichtige im Leben sind Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen. « (Albert Schweitzer) Blumen Rauscher • individuelle Fertigung von Trauerfloristik • täglich frische Schnittblumen • große Auswahl an selbstproduzierten Gefäßfüllungen • Lieferung pünktlich zur Beerdigung oder nach Wunsch • Lieferkosten nach Aufwand • telefonische oder persönliche Beratung • eigene Schleifenfertigung • Verwendung von nachhaltigen Materialien Neumühlstraße 44 • 84100 Niederaichbach Telefon 08702/578 • Fax 08702/84 75 rauscher-blumen.de • post@rauscher-blumen.de TRAU-DICH Trauerbegleitung Wir unterstützen Menschen, den ureigenen und ganz persönlichen Trauerweg zu finden. In der Einzigartigkeit einer Person ist die individuelle Art und Weise verborgen mit Trauer umzugehen, in ihr voranzuschreiten und sie irgendwann ins Leben einzuordnen. Wir heißen Sie herzlich willkommen zu: Sprechstunden Offene & feste Trauergruppen Einzelbegleitung Kulturveranstaltungen Spirituelle Angebote Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen gemeinsam, welches Angebot für Sie stimmig wäre. Oder informieren Sie sich auf unserer Homepage und über die Tagespresse über aktuelle Veranstaltungen. Alle Angebote sind für Sie kostenfrei! Hospizverein Landshut e.V. Harnischgasse 35 | 84028 Landshut Telefon 0871/6 66 35 www.hospizverein-landshut.de
11 Früher war die Sache in der Regel klar: Wer auf eine Beerdigung geht, trägt Schwarz – und zwar von Kopf bis Fuß. Was heutzutage angemessen ist und was man vielleicht besser lässt. Ein schwarzes Kostüm, ein schwarzer Anzug: Falsch macht man damit auf Beerdigungen zwar meist nichts. Extra anschaffen muss man sich schwarze Stücke für den traurigen Anlass aber nicht mehr unbedingt. Mittlerweile sei es „üblich, auf Alltagskleidung in gedeckten Farben zurückzugreifen“, so Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft. Kleidungsstücke in Grau, Dunkelblau und Braun sind neben schwarzen Stücken auch eine geeignete Wahl. „Wer allerdings keine dunkle Kleidung besitzt oder aufgrund der Witterung vielleicht auf einen roten Wintermantel zurückgreifen muss, kann diesen natürlich auch tragen“, so Kaiser. INWELCHER ROLLE BIN ICH DORT? Von extrem körperbetonter oder freizügiger Kleidung rät sie allerdings ab. Konkret heißt das: darauf achten, dass Schultern, Dekolleté und das Bein oberhalb des Knies bedeckt sind. „Auch kurze Hosen und transparente Stoffe sind nicht empfehlenswert TRAUERGÄSTE Muss es auf Beerdigungen immer Schwarz sein? Foto: © Franziska Gabbert/dpa-tmn Ein Kann, aber kein Muss: sich für Beerdigungen eine schwarze Jacke anschaffen. bei einer Beerdigung“, so Kaiser. Insbesondere dann nicht, wenn die Trauerfeier in einer Kirche, geweihten Kapelle oder Trauerhalle stattfindet. Die Sozialwissenschaftlerin und Trauerbegleiterin Marion Lücke-Schmidt vom Bundesverband Trauerbegleitung gibt zu bedenken, dass die angemessene Kleidung immer auch vom Verstorbenen und dem jeweiligen Umfeld abhängt. Was in der einen Familie oder dem einen Bekanntenkreis womöglich als unangemessen gilt, kann in anderen durchaus passend für die Beerdigung erscheinen. „Und dann ist natürlich auch die Frage: Gehe ich als Arbeitgeber auf eine Beerdigung? Da wird von mir vielleicht auch noch mal ein anderes Aussehen erwartet, als wenn ich als Freund gehe“, so Lücke-Schmidt. Im zweiten Fall kann womöglich auch mal der kürzere Rock in Ordnung sein, im ersten ist der dunkle Anzug vielleicht doch die beste Wahl. (dpa/tmn) Im Erbfall erlebt der ein oder andere schon mal sein blaues Wunder. Ein Beispiel: Man war beim Notar und hat mit den Kindern oder dem Ehepartner einen Pflichtteilsverzichtvertrag geschlossen und beurkundet. Dann tritt der Todesfall ein und plötzlich teilt das Nachlassgericht mit, dass das Kind oder der Ehegatte gesetzlicher Erbe oder Miterbe geworden ist. Wie kann das sein? Die Problematik besteht darin, dass man den Pflichtteil erst bekommt, wenn eine Enterbung vorliegt. Ist diese nicht schriftlich festgehalten, behält die Person den Anspruch auf den Anteil am Erbe, der ihr laut Gesetz zusteht. Ein Pflichtteil entsteht nicht. Ein Verzicht auf etwas, was man gar nicht bekommt, ist wirkungslos! Falsch verstandene juristische Fachbegriffe führen häufig zu Problemen Viele Probleme dieser Art liegen in der Begrifflichkeit des Erbrechts begründet, die häufig zu Missverständnissen führt. Um solche Konstellationen zu vermeiden, ist es dringend anzuraten, sich nicht auf den notariellen Vertrag zu verlassen, sondern begleitend einen anwaltlichen Rat zur Testamentsgestaltung beziehungsweise Nachlassregelung einzuholen. Wir bieten über unsere Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Susanne Sigl eine auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Lösung an. ANZEIGE Missverständnisse vermeiden Eine Beratung durch den Fachanwalt schützt vor ungewollten Überraschungen im Erbfall Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth undTemporale Rechtsanwälte PartGmbB Neustadt 530 • 84028 Landshut Telefon: 0871 / 9 65 65 560 • Fax: 0871 / 9 65 65 56 56 • E-Mail: info@kanzlei-la.de Vereinbaren Sie gerne einenTermin!
0871 - 962 960 I www.trauerhilfe-denk.de „Vielen Dank, dass Sie mir in dieser schweren Zeit geholfen haben.“ TRAUERANZEIGEN in der Tageszeitung Die Veröffentlichung einer Todesanzeige ist ein respektvoller Weg, über den Tod eines lieben Menschen zu informieren. Beratung unter: und in allen unseren Geschäftsstellen Telefon 0871 /850 - 2510 Auf den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit dahin. (Jean de La Fontaine)
www.idowa.deRkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=