Abschied

10 Er hatte sein Leben lang nicht von seinem Halbbruder gewusst. Erst nach dessen Tod erfuhr ein Mann von der Existenz des Verwandten. Für die Beisetzung muss er trotzdem zahlen. Auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az: 3 K 425/22. MZ) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall erhielt der Mann von der zuständigen Behörde die Aufforderung, als nächster Verwandter seinen verstorbenen Halbbruder zu bestatten. Dieser war als Jugendlicher von einem anderen Elternpaar adoptiert worden. Als der Mann der Aufforderung nicht folgte, zog die Behörde ihn und seine Schwester anteilig zu den Bestattungskosten heran. Der Mann wollte das nicht akzeptieren. Er habe erst durch die Behörde erfahren, dass er einen Halbbruder habe und hielt es nicht für gerecht, von ihm so plötzlich die Bestattung einer fremden Person zu verlangen. Er sei von der Pflicht dazu regelrecht „überfallen“ worden. Zudem habe er gar keine Möglichkeit gehabt, Rücklagen für zu erwartende Bestattungskosten zu bilden. ALS ANGEHÖRIGER IST MAN VERANTWORTLICH Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Als Verwandter sei er für die Bestattung verantwortlich. Auch wenn es kein „familiäres Näheverhältnis“ gegeben habe, seien ihm die Kosten zuzumuten. Es gehe um das objektiv bestehende Verwandtschaftsverhältnis. Als Bestattungspflichtiger stehe er dem Verstorbenen näher als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattungskosten einzustehen hätte. Daran ändere auch nicht, dass der Mann die Erbschaft ausgeschlagen habe. (dpa-tmn) TOD EINES UNBEKANNTEN Bestattungskosten für nahe Verwandte müssen übernommen werden » Das einzigWichtige im Leben sind Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen. « (Albert Schweitzer) Blumen Rauscher • individuelle Fertigung von Trauerfloristik • täglich frische Schnittblumen • große Auswahl an selbstproduzierten Gefäßfüllungen • Lieferung pünktlich zur Beerdigung oder nach Wunsch • Lieferkosten nach Aufwand • telefonische oder persönliche Beratung • eigene Schleifenfertigung • Verwendung von nachhaltigen Materialien Neumühlstraße 44 • 84100 Niederaichbach Telefon 08702/578 • Fax 08702/84 75 rauscher-blumen.de • post@rauscher-blumen.de TRAU-DICH Trauerbegleitung Wir unterstützen Menschen, den ureigenen und ganz persönlichen Trauerweg zu finden. In der Einzigartigkeit einer Person ist die individuelle Art und Weise verborgen mit Trauer umzugehen, in ihr voranzuschreiten und sie irgendwann ins Leben einzuordnen. Wir heißen Sie herzlich willkommen zu: Sprechstunden Offene & feste Trauergruppen Einzelbegleitung Kulturveranstaltungen Spirituelle Angebote Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen gemeinsam, welches Angebot für Sie stimmig wäre. Oder informieren Sie sich auf unserer Homepage und über die Tagespresse über aktuelle Veranstaltungen. Alle Angebote sind für Sie kostenfrei! Hospizverein Landshut e.V. Harnischgasse 35 | 84028 Landshut Telefon 0871/6 66 35 www.hospizverein-landshut.de

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