Abschied

11 Früher war die Sache in der Regel klar: Wer auf eine Beerdigung geht, trägt Schwarz – und zwar von Kopf bis Fuß. Was heutzutage angemessen ist und was man vielleicht besser lässt. Ein schwarzes Kostüm, ein schwarzer Anzug: Falsch macht man damit auf Beerdigungen zwar meist nichts. Extra anschaffen muss man sich schwarze Stücke für den traurigen Anlass aber nicht mehr unbedingt. Mittlerweile sei es „üblich, auf Alltagskleidung in gedeckten Farben zurückzugreifen“, so Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft. Kleidungsstücke in Grau, Dunkelblau und Braun sind neben schwarzen Stücken auch eine geeignete Wahl. „Wer allerdings keine dunkle Kleidung besitzt oder aufgrund der Witterung vielleicht auf einen roten Wintermantel zurückgreifen muss, kann diesen natürlich auch tragen“, so Kaiser. INWELCHER ROLLE BIN ICH DORT? Von extrem körperbetonter oder freizügiger Kleidung rät sie allerdings ab. Konkret heißt das: darauf achten, dass Schultern, Dekolleté und das Bein oberhalb des Knies bedeckt sind. „Auch kurze Hosen und transparente Stoffe sind nicht empfehlenswert TRAUERGÄSTE Muss es auf Beerdigungen immer Schwarz sein? Foto: © Franziska Gabbert/dpa-tmn Ein Kann, aber kein Muss: sich für Beerdigungen eine schwarze Jacke anschaffen. bei einer Beerdigung“, so Kaiser. Insbesondere dann nicht, wenn die Trauerfeier in einer Kirche, geweihten Kapelle oder Trauerhalle stattfindet. Die Sozialwissenschaftlerin und Trauerbegleiterin Marion Lücke-Schmidt vom Bundesverband Trauerbegleitung gibt zu bedenken, dass die angemessene Kleidung immer auch vom Verstorbenen und dem jeweiligen Umfeld abhängt. Was in der einen Familie oder dem einen Bekanntenkreis womöglich als unangemessen gilt, kann in anderen durchaus passend für die Beerdigung erscheinen. „Und dann ist natürlich auch die Frage: Gehe ich als Arbeitgeber auf eine Beerdigung? Da wird von mir vielleicht auch noch mal ein anderes Aussehen erwartet, als wenn ich als Freund gehe“, so Lücke-Schmidt. Im zweiten Fall kann womöglich auch mal der kürzere Rock in Ordnung sein, im ersten ist der dunkle Anzug vielleicht doch die beste Wahl. (dpa/tmn) Im Erbfall erlebt der ein oder andere schon mal sein blaues Wunder. Ein Beispiel: Man war beim Notar und hat mit den Kindern oder dem Ehepartner einen Pflichtteilsverzichtvertrag geschlossen und beurkundet. Dann tritt der Todesfall ein und plötzlich teilt das Nachlassgericht mit, dass das Kind oder der Ehegatte gesetzlicher Erbe oder Miterbe geworden ist. Wie kann das sein? Die Problematik besteht darin, dass man den Pflichtteil erst bekommt, wenn eine Enterbung vorliegt. Ist diese nicht schriftlich festgehalten, behält die Person den Anspruch auf den Anteil am Erbe, der ihr laut Gesetz zusteht. Ein Pflichtteil entsteht nicht. Ein Verzicht auf etwas, was man gar nicht bekommt, ist wirkungslos! Falsch verstandene juristische Fachbegriffe führen häufig zu Problemen Viele Probleme dieser Art liegen in der Begrifflichkeit des Erbrechts begründet, die häufig zu Missverständnissen führt. Um solche Konstellationen zu vermeiden, ist es dringend anzuraten, sich nicht auf den notariellen Vertrag zu verlassen, sondern begleitend einen anwaltlichen Rat zur Testamentsgestaltung beziehungsweise Nachlassregelung einzuholen. Wir bieten über unsere Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Susanne Sigl eine auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Lösung an. ANZEIGE Missverständnisse vermeiden Eine Beratung durch den Fachanwalt schützt vor ungewollten Überraschungen im Erbfall Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth undTemporale Rechtsanwälte PartGmbB Neustadt 530 • 84028 Landshut Telefon: 0871 / 9 65 65 560 • Fax: 0871 / 9 65 65 56 56 • E-Mail: info@kanzlei-la.de Vereinbaren Sie gerne einenTermin!

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=