Abschied

5 4. Abschluss einer Risikolebensversicherung Statt der Sterbegeldversicherung könne man sich auch überlegen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sagt Verbraucherschützer Grieble. Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. In jungen Jahren sind die Beiträge dafür Aeternitas zufolge oft günstig, im Alter steigen sie an. Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung laut Grieble meist eine zeitliche Begrenzung. Mit beispielsweise 70, 80 oder 85 Jahren verliert man dann den Schutz, das eingezahlte Geld ist ebenfalls weg – aufgebraucht für den bis dahin erhaltenen Versicherungsschutz. 5. Rentenzahlung Bei Verstorbenen, die bereits eine Rente erhalten haben und einen Ehepartner hinterlassen, läuft die Rentenzahlung nach dem Tod noch drei Monate weiter. Darauf weist Peter Grieble hin. Wird das Geld nicht für andere Zwecke wie etwa Mietzahlungen benötigt, kann es unter Umständen für die Bestattung dienen. Übrigens: Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des Todes beim Renten Service der Deutschen Post zu stellen. 6. Auf die Hinterbliebenen vertrauen Menschen mit geringen Einnahmen, die keine Möglichkeit haben, selbst Vorsorge zu treffen, bleibt nichts anderes übrig, als auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer Angehörigen zu vertrauen. Unter Umständen können diese schon zu Lebzeiten für die Beiträge einer Sterbegeldversicherung aufkommen oder anderweitig finanzielle Unterstützung leisten, gibt Grieble zu bedenken. (dpa-tmn) Foto: © Dieter Menne/dpa/dpa-tmn Teurer Abschied: Auch ohne Sonderwünsche können Bestattungen ins Geld gehen. Bestattungs-Institut Unterpaintner GmbH Seit 1974 Zentrale: 84066 Mal lersdorf, Marktstraße 20 Tel. 08772 / 96240 www.ihre-hi lfe-im-trauerfal l.de Filialen: Ergoldsbach Geiselhöring Schierling Tel. 08771 / 910879 Tel. 09423 / 2220 Tel. 09451 / 3424 Tel. 08773 / 688 Tel. 09480 / 1462 Tel. 09421/960909 Tel. 08731/ 2122 Neufahrn Sünching Straubing Dingolfing

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