Landshuter Stadtmagazin

Ein ganzes Jahr blieb die damals 14-jährige Veronika in einem dunklen Verließ, das sie mit Ratten, Flöhen und anderem Ungeziefer teilte. Immer wieder wurde sie verhört. Und das ging den damaligen Gepflogenheiten entsprechend mit ziemlichem Druck vonstatten. Denn eines stand außer Frage: Hexen gab es. Und hier deutete alles auf eine solche hin. Zeugen aus dem HeiligGeist-Spital wurden herangeschafft, einfache Leute, die sich aber an das ein oder andere erinnern mochten aus der Zeit, als Veronika dort weilte. An seltsame Krankheitsverläufe und Vorfälle, auf die man sich nur einen Reim machen konnte, wenn da eine Hexe die Finger im Spiel gehabt hatte. Dazu kam der Richter, der sich des Falls angenommen hatte: Khimmerl war ein äußerst ehrgeiziger Regierungsadvokat, der als solcher 1750 seinen Dienst angetreten hatte und dort bis zu seinem Tod 1803 blieb. Im Laufe der Verhöre, bei denen vermutlich auch von der geweihten Rute Gebrauch gemacht wurde, kam dann immer mehr heraus: Unter anderem schilderte die Beschuldigte selbst, sie sei auch einmal dem Teufel begegnet, auf einem Feld, und der habe sie so bedrängt, dass sie schließlich einen Pakt mit ihm eingegangen sei, besiegelt durch anschließenden Beischlaf. Selbst in ihrem Verließ hätte er sie immer wieder aufgesucht. „Für die Leute war klar, dass es Hexen gab“, sagt Mario Tamme. Selbst den Hexenflug auf dem Besenstil nahm man für bare Münze. Außerdem ging man wie selbstverständlich von der Möglichkeit der Zauberei aus, wobei vor allem der „Schadenzauber“ zu ahnden war. Schließlich war jeder schuldig, der einen Pakt mit dem Teufel einging. Als vollzogen galt dieser auf jeden Fall, wenn man mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Ein klarer Fall für Bannrichter Khimmerl. Man müsse einiges als strafmildernd betrachten, legte er in seinem Urteil dar, so etwa das minderjährige Alter der Beschuldigten, ihre unglückliche Vergangenheit als Waise, und dass sie schon ein ganzes Jahr im Kerker verbracht hatte. Aber war dies angesichts des „Ausnahmeverbrechens“ Hexerei schon genug an Strafe? Nein, befand der Richter. Und so lautete das Urteil – aus seiner Sicht unausweichlich – auf den Tod. Die einzige Milde, die man Veronika Zeritsch zugestand, war, dass man sie 1756 nicht lebendig auf den Scheiterhaufen schaffte, sondern zuvor mit dem Schwert enthauptete. Das dem Urteil zugrundeliegende Rechtsgutachten ist zwar im Original nicht erhalten. Allerdings hat es der aufklärerisch denkende Pfarrer Franz Dionys Reithofer 1810 in der Wochenschrift „Münchner Miscellen“ unter der Überschrift „Merkwürdiger Rechts- oder Unrechtsspruch“ veröffentlicht. Veronika Zeritsch war der letzte Mensch in Deutschland, der wegen „Hexerei“ das Schicksal einer Hinrichtung erfuhr. Fotos: © Museen der Stadt Landshut, BSB München Res/4 Phys.m.111,17, acrogame - stock.adobe.com, Archivist - stock.adobe.com, 4zevar- stock.adobe.com Veronika Zeritsch ließ man als vermeintlicher Hexe noch „Gnade“ widerfahren: So wurde sie nicht bei lebendigem Leib verbrannt, sondern mit dem Schwert hingerichtet. 30 | Historisch

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