4 Bauen & Planen 5 Bauen & Planen Besser dämmen Interview mit Armin Treidl, Energieberater bei der Landshuter Energie-Agentur Die Energiepreise in Deutschland liegen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Deswegen überlegen viele Immobilienbesitzer, ihre Gebäude energetisch effizienter zu machen – besonders die Außenhülle zu dämmen. Das senkt langfristig die Energiekosten. Doch wo fängt man an? Am besten kann ein Energieberater bei der Planung weiterhelfen. Er kennt sich nicht nur mit den aktuellen Vorschriften aus. Er weiß auch, welche Fördermöglichkeiten infrage kommen. Wir haben zu diesem Themenbereich Armin Treidl befragt. Er ist Energieberater, Kaminkehrermeister und Mitglied bei der Landshuter EnergieAgentur (LEA). Herr Treidl, die Bundesregierung hat vor Kurzem angekündigt, von den strengeren Vorgaben zur Dämmung von Neubauten abzurücken. Was bedeutet das für Sie als Energieberater? A rmi n Tre id l : Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 sollte die primärenergetische Anforderung auf das Niveau eines KfW 40 Effizienzhauses angehoben werden. Das war die Vorgabe. Diese Verschärfung kommt nun doch nicht. Für den Energieberater ändert das aber an seiner Arbeit zuerst nichts. Er stellt die Nachweise und Energieausweise nach den Vorgaben des GEG aus und achtet wie bisher auf die primärenergetischen Anforderungen, die für ein KfW 55 Effizienzhaus gelten. Welche Vorgaben müssen Bauherren ab 2024 trotzdem erfüllen? Was muss bei der Dämmung beachtet werden? Tre id l : Neu ist, dass beim Neubau eines Gebäudes, bei dem der Bauantrag ab 2024 gestellt wird, 65 Prozent regenerative Energien eingesetzt werden müssen. Das ist in der Regel beim Einbau einer Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärmenetzen der Fall. Die Vorgaben können aber auch mit einem Mix aus fossilen und erneuerbaren Energien erfüllt werden. Bei der Dämmung beziehungsweise Gebäudehülle bleibt alles wie vorher. Es müssen die Anforderung des GEG eingehalten werden. Hier hat sich keine Verschärfung ergeben. Welche Arten von Dämmstoffen gelten als umweltfreundlich? Tre id l : Für die meisten Anwendungsmöglichkeiten beim Neubau oder einer Sanierung gibt es Dämmstoffe aus ökologischen Materialien. Die meistverbreitete ist die Holzfaserdämmung und die Zellulosedämmung. Seltener werden Schafwolle, Schilf, Stroh, Hanf oder Flachs verwendet. Welche Vorteile bieten ökologische Dämmstoffe im Vergleich zu herkömmlichen Materialien? Tre id l : Manche ökologischen Dämmstoffe benötigen weniger Primärenergie in der Produktion und haben bessere Eigenschaften im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz. Zellulose zum Beispiel wird aus Altpapier gewonnen und besitzt feuchteregulierende Eigenschaften. Was halten Sie von synthetischen Dämmstoffen wie beispielsweise Polyurethan, der äußerst beliebt zu sein scheint, vor allem aufgrund des günstigeren Preises? Tre id l : Der Dämmstoff ist nicht so schlecht wie sein Ruf. Auch Dämmstoffe wie Polyurethan und Polystyrol sparen sehr schnell, innerhalb weniger Jahre, deutlich mehr Energie ein als sie für ihre Herstellung benötigen. Auch das Wohlbefinden nimmt durch die höhere Oberflächentemperatur zum Beispiel der Wände zu. Das Recycling wurde in den letzten Jahren sehr stark verbessert. Abfälle können als hochwertiges Recycling EPS wiederverwendet werden. Voraussetzung für das Recycling ist die sortenreine Trennung der Materialien. Welche finanziellen Einsparungen können Hausbesitzer durch den Einsatz ökologischer Dämmstoffe erwarten? Gibt es auch Steuervorteile? Tre id l : Mir ist keine besondere Förderung speziell für ökologische Dämmstoffe bekannt. In der Regel sind ökologische Dämmstoffe aber teurer als Polystyrol. Zurzeit gibt es für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudehülle bis zu 20 Prozent Förderung bei Sanierungsmaßnahmen. Nächstes Jahr wird die Förderung auf bis zu 35 Prozent erhöht. Es gibt oft auch kommunale Förderungen der Gemeinden und Städten. Auch eine steuerliche Förderung für selbstbewohntes Eigentum ist möglich. Welche Ratschläge haben Sie für Hausbesitzer, die darüber nachdenken, ihre Gebäude mit Dämmstoffen nachzurüsten, um die Energieeffizienz zu verbessern? Tre id l : Am besten wäre es, wenn eine Energieberatung im Vorfeld durchgeführt wird. Hier werden eventuelle Fehler, die man bei der Sanierung machen kann, angesprochen. Es werden die notwendigen Dämmstoffdicken berechnet. Weiter werden Fördermöglichkeiten aufgezählt. Auch eine wirtschaftliche Betrachtung ist im Sanierungsfahrplan enthalten. So bekommt der Kunde eine umfassende Analyse seines Ist-Gebäudes und eine Liste mit einem Sanierungsfahrplan von Einzelmaßnahmen bis hin zum Effizienzhaus und deren Auswirkungen. Das ist eine optimale Entscheidungshilfe für den Bauherrn. Und ein weiterer Vorteil: Der Gesetzgeber fördert die Energieberatung. Das Interview führte Christoph Reich Arnim Treidl Foto: LEA HEIZUNGSTAUSCH: VORAUSSCHAUEND PLANEN Hausbesitzer, die ihre Heizlösung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit erneuerbaren Energien modernisieren wollen, müssen nicht auf die Wärmeplanung der Kommunen für neue Wärme- oder Wasserstoffnetze warten. Stattdessen sollten sie beizeiten prüfen, welche Heizungsart sich für ihr Gebäude eignet und den Heizungstausch vorausschauend planen. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hin. So dauerten die Planung und Errichtung solcher Netze möglicherweise lange, außerdem könnten die Kosten für das Heizen mit Fernwärme oder Wasserstoff deutlich teurer sein als mit einer Wärmepumpe. Vor allem mit der Kombination Wärmepumpe plus eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lasse sich ein hoher Grad an Unabhängigkeit von den Energiepreisen und ein zusätzlicher Kostenvorteil erreichen, so die Fachleute. Im Vergleich zu einer neuen Gasheizung könne die Wärmepumpe laut Berechnungen der Beratung einen Kostenvorteil von bis zu 20 000 Euro auf 20 Jahre bedeuten. -dpa/tmnWärmepumpe und Photovoltaik als Kombi. Foto: Daniel Maurer/dpa-tmn Starkregenschutz: So bleibt der Keller trocken Tipps zur richtigen Vorsorge gegen Schäden an Haus und Grundstück Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser überfordern schnell die Kanalisation. Die Abwasserkanäle können die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten – das Wasser staut sich und überflutet die Straßen. Dann können tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Vorsorge gegen Schäden. Wird Schmutzwasser durch Rückstau aus dem Kanal ins Gebäude zurückgedrängt, kann es an Wänden, Böden und Einrichtung viele Schäden anrichten. „Was viele nicht wissen: Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen“, empfiehlt Fatma Özkan, Leiterin des Projekts Klimafolgenanpassung und Grundstücksentwässerung bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie weiß, wie man sich schützen kann. Schutz gegen Überflutung Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss so gut wie möglich vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Vorkehrungen gegen Rückstau Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über eine Toilette oder einen Wasseranschluss verfügen, sind bei einem Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, ob dort auf bestimmte Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe sollten verschlossen werden. Liegen Räume unterhalb des Straßenniveaus, kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Sie pumpt die Wassermassen über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Mit einer solchen Anlage sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar. Für Vermieter gilt: Sie müssen dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Fachgerechter Einbau Um ein Haus rückstausicher zu machen, ist eine Beratung bei einem Sanitärfachbetrieb sinnvoll, um zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, sind hier die Ansprechpartner. i Versicherungsberatung (kostenpflichtig) in den örtlichen Beratungsstellen – www.verbraucherzentrale.nrw/ versicherungsberatung bury@fassaden-bau.de Leo Bautenschutz GmbH & Co. KG Bräustraße 21 | 84568 Pleiskirchen Fon: 08635.693 99 33 | Fax: 08635.693 99 34 info@leo-bautenschutz.de | www.leo-bautenschutz.de Trockenlegung Rissinjektion Kellerinstandsetzung Schimmelbekämpfung L Bautenschutz GmbH & Co. KG Gewerbestraße 1 | 84568 Pleiskirchen F : . 9 3 | Fax: 08635.693 99 34 i f schutz.de | .leo-bautenschutz.de
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