PS: Dein Auto 10/2023

0,99%* TOP-ZINS SICHERN! Ford Kuga *mit 0,99 % effektivem Jahreszins FORD ZINSOFFENSIVE FORD KUGA TITANIUM 2,5-l-Duratec-PHEV-Plug-in-Hybrid 165 kW (225 PS), Park-Pilot-System vorn und hinten, Klimaanlage mit automatischer Temperaturkontrolle, Umrandung der oberen Seitenscheiben im Chrom-Dekor, Ambientebeleuchtung vorn, 4Leichtmetallräder 7Jx17 Zoll 48 monatliche Leasingraten von € 329,- 1,2 Anschaffungspreis (inkl. Überführungskosten) Leasing-Sonderzahlung Nettodarlehensbetrag Laufzeit Gesamtlaufleistung Sollzinssatz p. a. (fest) Effektiver Jahreszins Voraussichtlicher Gesamtbetrag3 Finanzleasingrate 36.515,90 € 0,- € 36.515,90 € 48 Monate 40.000 km 0,99 % 1,00 % 15.792,- € 329,- € Verbrauchswerte nach WLTP**: Kuga PHEV: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 1,3 l/100 km; Stromverbrauch (kombiniert): 15,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 30 g/km; elektrische Reichweite (bei voller Batterie): bis zu 65 km*** Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. **Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat dasWLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenenWerte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuenWLTP-Testzyklus ermittelt. ***GemäßWorldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z.B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren. 1Ein km-Leasing-Angebot für Privatkunden der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln. Das Angebot gilt für noch nicht zugelassene, berechtigte Ford Neufahrzeuge und stellt das repräsentative Beispiel nach § 17 Preisangabenverordnung dar. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss einWiderrufsrecht. 2Gilt für Privatkunden. Gilt für einen Ford Kuga Titanium 2,5-l-Duratec-PHEV-Plug-in-Hybrid 165 kW (225 PS), Stufenloses-Automatikgetriebe (CVT), Frontantrieb, Start-Stopp-System, Euro 6d-ISC-FCM. 3Summe aus Leasing-Sonderzahlung undmtl. Leasingraten. Zzgl. bei Vertragsablauf ggf. Mehr- oder Minderkilometer sowie ggf. Ausgleichsbeträge für etwaigen übermäßigen Fzg.- Verschleiß; Mehrkilometer 0,090 €/km, Minderkilometer 0,050 €/km (5000 Mehr- oder Minderkilometer bleiben berechnungsfrei). Wann ein Auto als Neuwagen gilt Was bedeutet „fabrikneu“ und was gilt bei Tageszulassungen? Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. So weit, so klar. Oder? Schon der Begriff „fabrikneu“ bedarf einer Erklärung: Zwischen Herstellung des Autos und Kaufvertragsabschluss dürfen nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) dann nicht mehr als zwölf Monate vergangen sein. Außerdem darf es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel durch den Hersteller gegeben haben – es wird also unverändert weitergebaut. Und es dürfen keine standzeitbedingten Mängel bestehen. Diese Kriterien hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil genannt. Ausgestellt und vorgeführt Die Frage, ob es sich noch um einen Neuwagen handelt, ist mit Blick auf die Laufzeit der Herstellergarantie und auch auf die gesetzliche Gewährleistung wichtig – letztere beträgt bei Neuwagen laut ACE zwei Jahre, während sie bei Gebrauchten auf ein Jahr gekürzt werden kann. Auch ein Ausstellungsauto ist mitunter nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen, da es von Interessenten angefasst und probegesessen werden könne, so der ACE. Das Amtsgericht München hatte einer Käuferin in so einem Fall eine Kaufpreisminderung von 1000 Euro bei einem Oberklasseauto zugesprochen. Generell gilt: Stellt sich im Nachgang heraus, dass ein gekauftes Fahrzeug – anders als im Autohaus angepriesen – nicht fabrikneu war, können Käufer laut ACE Gewährleistungsrechte geltend machen. Konkret kann das bedeuten: Preisminderung, Schadensersatz oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag. Übrigens: Vorführwagen dürften ebenfalls nicht als Neuwagen verkauft werden, weil sie schon auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten im Einsatz waren, so der ACE. Normal für Neuwagen seien bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho. Denn jedes Auto lege bereits bis zur Auslieferung eine gewisse Strecke zurück – etwa durch Verladung oder abschließende Checks. Für wenige Tage zugelassen In diesem Zusammenhang muss man noch auf Tageszulassungen als Sonderfall hinweisen. Davon spricht man, wenn ein Auto für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen wurde und weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, so der ACE. Obwohl das Auto damit einen Vorbesitzer hat, gilt es dennoch in der Regel als Neufahrzeug. Voraussetzungen dafür seien: Es ist mängelfrei und zwischen Zulassung und Verkauf liegen maximal zwölf Monate. Wichtig zu wissen: Tageszulassungen können laut ACE je nach Hersteller die Laufzeit der Neuwagengarantie verkürzen. Außerdem müssten diese Fahrzeuge schon zwei Jahre nach der Zulassung durch den Käufer zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung (HU) – sonst sind es bei Neuwagen drei Jahre bis zur ersten Pflicht-HU. Tom Nebe, dpa-tmn Ein Auto gilt als „fabrikneu“, wenn zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind und es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel gab. Foto: Tobias Hase/dpa Wie schnell lädt das E-Auto? So vergleicht man die Ladeleistung Ist der Akku im E-Auto leer, geht es an die Ladesäule. Das kann gerade bei längeren Fahrten zu großen Unterbrechungen führen. Wie findet man also den Stromer, der zu einem passt? Eine Faustformel hilft hier weiter. Reichweitenangst ist passé – denn Elektroautos überbrücken immer längere Distanzen. Doch wer dennoch unterwegs nachladen muss, steht erstmal an der Schnellladesäule. Dabei laden die E-Autos unterschiedlich schnell. Um sein Wunschfahrzeug zu finden, rät die Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“, die Ladeleistung der Fahrzeuge zu vergleichen. Vor allem, wenn man längere Strecken zurücklegen möchte und oft unterwegs nachladen muss. Aber: Die Hersteller nennen oft nur die maximale Ladeleistung oder die Ladedauer. Dadurch lasse sich oftmals jedoch nicht erkennen, wie viele Kilometer das E-Auto in einer Stunde wieder auflädt. Um einen guten Vergleichswert zu bekommen, brauchen Verbraucher die mittlere Ladeleistung. Dafür gibt es laut der Zeitschrift eine Faustformel: Man zieht einfach ein Drittel von der maximalen Ladeleistung ab. Denn während bei einer leeren Batterie fast die maximale Ladeleistung erreicht werde, falle diese ab und erreiche bei einem Akkustand von 80 Prozent nur noch einen Bruchteil. Dies liegt am Lademanagement, das die Batterie schonen soll, so die Experten im Magazin „Auto Straßenverkehr“. An einem Beispiel lässt sich dies ausführlich zeigen: Wenn ein E-Auto mit 180 Kilowatt (kW) lädt, sind für die Rechnung nun 120 kW (also zwei Drittel des Maximalwertes) anzusetzen. Diese mittlere Ladeleistung wird nun durch den Verbrauch dividiert. Das heißt, wenn das E-Auto 20 Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer verbraucht, lädt das Elektrofahrzeug rein rechnerisch in einer Stunde für 600 Kilometer Reichweite wieder auf. Felix Müschen, dpa-tmn Elektroautos können immer größere Reichweiten bewältigen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa Themen rund ums Auto mit Gebraucht- und Neuwagenbörse

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