Fach- und Fuehrungskraefte

14 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Ausbildungsabbruch Die wichtigsten Fragen und Antworten Durchhänger im Laufe der Ausbildung: Das kennen die meisten Azubis. Oft wird es nach einigen Wochen besser. Manchmal kann es aber sinnvoll sein, einen Schlussstrich zu ziehen. Doch wie lässt sich das entscheiden – und wie kann es danach weitergehen? Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen hoch: Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die Vertragslösungsquote der letzten Jahre bei 26,6 Prozent. Mehr als ein Viertel der laufenden Ausbildungsverträge wurde also vorzeitig gelöst. „Doch das bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die Berufsausbildung abgebrochen wird“, erklärt Thomas Bettels, Leiter der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer. In vielen Fällen wird ein neuer Vertrag in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Ausbildungsberuf geschlossen. Auch organisatorische Gründe können hinter einer Vertragslösung stecken, etwa eine Betriebsübernahme. Auswirkungen auf die Statistik hat die Tatsache, dass es derzeit mehr Ausbildungsplätze als Bewerber gibt: „Zu wechseln ist dadurch einfacher geworden“, sagt Bettels. Tatsächlich ohne Berufsabschluss bleiben rund zwölf Prozent der Azubis. Unterschiedliche Gründe spielen eine Rolle Zu Beginn der Ausbildung geht es meistens um die Berufsentscheidung: „Man stellt fest, dass die Ausbildung doch nicht so gut zu einem passt“, sagt Bettels. Manchmal trifft die jungen Azubis auch der Praxisschock: „Viele erleben eine Konfrontation mit ihren Erwartungen und müssen erst in die neue Situation hineinfinden“, so Astrid Kloos, Leiterin des Projekts VerA. Die bundesweit tätige Initiative des Senior Experten Service (SES) bringt junge Menschen, die Schwierigkeiten in ihrer Ausbildung haben, mit ehrenamtlich tätigen Fachleuten im Ruhestand zusammen. Neben Zweifeln an der Berufswahl spielten aber oft auch andere Gründe eine zeit, können Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen – wenn sie in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln oder die Ausbildung ganz aufgeben wollen. Wer dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchte, muss sich hingegen mit dem Ausbildungsbetrieb auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus? Zunächst einmal gilt: Auch bei einer nicht abgeschlossenen Ausbildung muss die Vergütung bis zum letzten Arbeitstag gezahlt werden. Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Azubis anschließend, wenn sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Doch Vorsicht: Geht das vorzeitige Ende der Ausbildung vom Lehrling aus, kann die Arbeitsagentur eine Sperre von drei Monaten aussprechen. Am besten informiert man sich deshalb schon vorab, mit welchen finanziellen Konsequenzen zu rechnen ist. Die weitere berufliche Zukunft Der Abbruch der Ausbildung muss nicht zwangsläufig das Ende, sondern kann ein wichtiger und richtiger Neustart sein. Am besten gelingt das, wenn man bereits einen Plan B hat, also eine Vorstellung davon, wie es weitergehen kann. Das schon Geleistete wird zudem oft anerkannt. Nicht nur, wenn man denselben Beruf in einem anderen Betrieb weiterlernt. Auch wer in einer ähnlichen Branche in einer Ausbildung bleibt, beispielsweise vom Bäcker- zum Konditorenhandwerk wechselt, kann sich Gelerntes anrechnen lassen. „Das muss dann im Einzelfall vereinbart werden“, sagt Thomas Bettels. Und auch wenn es schmerzhaft ist: Es lohnt sich zu reflektieren, warum der erste Versuch nicht geklappt hat. Denn das eröffnet die Möglichkeit, gezielt nach einem Unternehmen zu suchen, in dem die Bedingungen besser passen. Eva Dignös, dpa-tmn spricht. Und auch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit ist eine Anlaufstelle: Hier kann etwa besprochen werden, ob eine sogenannte Assistierte Ausbildung (AsA) infrage kommt, bei der Auszubildenden beispielsweise ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite gestellt wird. Übrigens: Bei Problemen in der Berufsschule kann man sich auch an die dortigen Beratungslehrer wenden. Das Beenden eines Ausbildungsverhältnisses In der Probezeit, die bis zu vier Monate dauern darf, können sowohl der Betrieb als auch der Azubi jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen. „Wenn man feststellt, dass man sich doch für den falschen Beruf entschieden hat, ist das ein gutes Instrument, um zu wechseln, ohne viel Zeit zu verlieren“, sagt Thomas Bettels. Fällt die Entscheidung nach der Probevom Einzelfall ab. „Wir haben einen ganzen Instrumentenkasten an Unterstützungsmöglichkeiten“, sagt Bettels. Dazu gehört unter anderem die Kooperation mit der Initiative VerA, an die sich Ratsuchende auch direkt wenden können. 12500 sogenannte „Senior-Experten“ gehören zum Netzwerk der Initiative, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. „In der Regel können wir kurzfristig einen Tandempartner vermitteln“, sagt Astrid Kloos. Azubi und Mentor treffen sich dann regelmäßig – wenn notwendig, auch mehrmals in der Woche. „Die Mentoren sind anders als die Eltern nicht persönlich beteiligt – und können deshalb oft ganz anders zuhören und unterstützen“, so Kloos. Ziel sei es dabei nicht, um jeden Preis die Ausbildung fortzusetzen, in der sich der Jugendliche gerade so unwohl fühlt, sondern einen Weg zu einem beruflichen Abschluss zu finden, der den Stärken und Fähigkeiten entRolle: Probleme im Betrieb etwa oder in der Berufsschule. Auch gesundheitliche oder familiäre Motive können hinter einem Abbruch der Ausbildung stecken. Wie kann eine Entscheidung getroffen werden? Gehen oder bleiben? „Diese Frage ist oft nicht so leicht zu beantworten, gerade wenn man schon einige Zeit in der Ausbildung verbracht hat“, sagt Thomas Bettels. Nicht nur fürs Bleiben, sondern auch fürs Gehen kann es gute Gründe geben, etwa wenn der Betrieb seine Lehrlinge nicht gut ausbildet oder es persönliche Differenzen mit den Vorgesetzten gibt. Bettels empfiehlt Auszubildenden allerdings, sich möglichst frühzeitig Unterstützung zu holen. Man bekommt sie beispielsweise in den Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern und IHKs. „Beraten wird unabhängig und vertraulich“, so Bettels. Der Ausbilder wird nur hinzugezogen, wenn der Azubi damit einverstanden ist. Wie es dann konkret weitergeht, hängt Industriebetrieb oder Büro? Eine Ausbildung ist immer auch eine Entscheidung für ein bestimmtes berufliches Umfeld. Passt dieses nicht zu einem, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn Top-Chance für Mechatroniker oder Elektriker. 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Ihre Aufgaben: • Pflegerische und pädagogische Begleitung und Förderung der Bewohner im Rahmen des Qualitätsmanagements • Kooperation mit internen und externen Institutionen • Förderung der Teilhabe und Eingliederung in die Gesellschaft • Begleitung und Unterstützung der Bewohner bei einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle und ganzheitliche Betreuung und Pflege Sie überzeugen durch: • Entsprechend abgeschlossene Berufsausbildung • Einschlägige Fachkenntnisse in Pflege und Pädagogik • Freude und Einfühlungsvermögen bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung • Soziale Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft • Team- und Kooperationsfähigkeit Wir bieten: • Ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet • Arbeitsbedingungen und Entgeltregelung entsprechend der Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD/SuE) • Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes, jährliche Leistungsprämie (LoE), SuE-, Wohnheim- und Schicht-Zulage gemäß TVöD/SuE • Zusätzliche Regenerationstage gemäß TVöD/SuE • Zusätzliche Betriebliche Altersversorgung (VBLU) • Regelmäßige Teamsitzungen und Supervisionen zur Reflexion der Arbeits- und Teamprozesse • Jährliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Möglichkeiten, seinen Arbeitsplatz aktiv mitzugestalten • Einen krisensicheren Arbeitsplatz • Attraktive Mitarbeitervergünstigungen bei exklusiven Partnern • Vergünstigtes Essen Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte über folgenden Link in unser Bewerberportal: https://karriere.lebenshilfe-landshut.de/ Geschäftsstelle Lebenshilfe Landshut e.V. Spiegelgasse 207 · 84028 Landshut Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Caritas Kita St. Michael Münchsdorf in Roßbacheine/n Kinderpfleger*in(m/w/d) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeit 20 – 30 Stunden. Diese Stelle ist unbefristet zu besetzen. Individualbegleitung(m/w/d) (pädagogische Hilfskraft zur Betreuung von einem behinderten Kind) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeit 20 Stunden. Diese Stelle ist befristet bis 31.08.2024. Raumpfleger*in(m/w/d) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeit 5 – 8 Stunden. Diese Stelle ist unbefristet zu besetzen. Hauswirtschaftliche Kraft (m/w/d) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeit 10 Stunden. Diese Stelle ist unbefristet zu besetzen. und für die Caritas Kita St. Nikolaus Nöhamin Dietersburgeine/n Erzieher*in oder Kinderpfleger*in(m/w/d) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 – 39 Stunden. Diese Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die Verbundenheit mit den Werten der Caritas und die Identifikation mit den Zielen von katholischen Einrichtungen und Diensten setzen wir bei unseren Mitarbeiter*innen voraus. Detaillierte Informationen zu der Stelle erhalten Sie auch unter: www.caritas-passau.de/jobs. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte baldmöglichst, spätestens bis 02.12.2023, in einer PDF-Datei an kita.bewerbung@caritas-passau.de.. Bei Rückfragen und weiteren Informationswünschen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Karlhuber, Telefon 0170 / 4144139, melanie.karlhuber@caritas-passau.de. Caritasverband für die Diözese Passau e.V. Sie suchen nach einer neuen Herausforderung? Und wir suchen Sie! Wagen Sie den ersten Schritt und bewerben Sie sich jetzt.

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