Anzeige espresso 61 Grundsätzlich gilt: Erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die deutsche Justiz erlaubt hierzu nur sehr wenige Ausnahmen. Auch, wenn die Beifahrerin in den Wehen ist, ist das kein Grund für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Das gilt nicht, wenn es zu „gesundheitlichen Komplikationen“ kommt und das Leben von Mutter oder Kind in Gefahr erscheint. Dann kann das Gericht von Strafe absehen (und wird es in der Regel auch tun). Kein Grund für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist es, wenn die Schwangere bereits im Kreissaal ist und der werdende Vater nur noch rechtzeitig dazustoßen will (OLG Hamm, 2008). Auch die Sorge um ein krankes Tier auf demWeg zum Tierarzt rechtfertigt keine Überschreitung der Geschwindigkeit (OLG Düsseldorf schon 1990). Die Sicherheit des Straßenverkehrs geht hier dem Tierschutz vor. Merkwürdig hierzu aber OLG Zweibrücken 1996: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Straße ohne Seitenstreifen (!!!) kann bei folgender Notlage straflos sein: Plötzlicher Durchfall. Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre individuelle Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bestraft werden sollte: Vielleicht kann ich Ihnen helfen. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Wann man (zu) schnell fahren darf 86 Es gibt Ordnungswidrigkeiten, an die ist ein Fahrverbot gekoppelt, etwa mehr als 31 km/h zu schnell inn rorts oder wen er als 3/10 d s halben Tachowertes Abstand über 130 km/h. Es handelt sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot. Die Frage ist nur, unter welchen Voraussetzungen man erreichen kann, das Fahrverbot des Bußgeldbescheides aufzuheben (natürlich gegen eine Erhöhung der Geldbuße). Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Während in Meckl nburg bisweilen ein WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbei srecht Rechtsschutzversicherun brauche ich die überhau Bei all rungen versic sein. Z bei ein letzun Versic lichke hezu beauft Verlet nie un der be Schim von se muss leisten wie der Hausbesitzer, d Leitungen falsch eingebaut hat (k Wird der Angestellte zu unrech oft, dass das Anwaltshonorar fas kos et. Mit einer Rechtsschutzver samte Betrag auch da an, wo er h di 200€ bis 350€ im Jahr sind gu Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Oft bra trot Kau hab zurü den •Wurde das Auto von einemH g kauft? Der Hä dler ha we pflichten. •Wurde imVertrag ausdrückl sow it bekannt“, oder „in der B aufgenommen? Dies entschei unbekannte Unfallschäden h • Wie groß war der Unfallsch bloße Beseitigung von Kratzern glases müssen nicht angegebe keinen Unfallschaden dar. W ein Auto nach Erkennen käufer zurückgegeben werden zu übernehmen, die in das A kosten und in der Regel auch muss sich für jeden gefahrene ten Schema einen Betrag vom ein derartiger Rücktritt ohne Anwaltes (für Verkehrsrecht) grundsätzlich der Verkäufer z Un Rüc Dr. Se i nott f A b it recht Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Sebastia Knott, Fachanwalt für V rkehrs- und Arbeitsrecht UnfallflUcht ist kein kava- liersdelikt tstip Der Gesetzgeb r hasst Unehrlichkeit. Wer fal e A gaben bei d r Steuer macht, bekommt seine Zorn ebenso zu spüre , wie der Meineidige, d r V rleumder oder der B trüger. Kommt zur Unehrlichk it auch noch Feigheit hinzu, zeigen di Gerichte erne Härte. Paradefall: Die U fallflucht, § 142 StGB. Wer einen Unfall bemerkt, an dem er/sie beteiligt ist und nicht unerheblicher Sachschaden (also über 50 € - daher: eigentlich immer) entstand und nicht stehenbleibt, um seine Identität preiszugeben, begeht Fahrerflucht. Le zte Rettung ist eine ofortig Meldung bei der Polizei, und zwar b vor der Geschädigte sich gemeldet hat. Ansonsten: Mindest ns ein h lbe Jahr keinen Führerschein und nicht unter 50-60 Tagessätze Straf . Gerne auch mehr. B sond rs schwerwiegend: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss. Der Unfall st llt nämlich eine sogenannte „Zäsu “, das heißt einen neuen Tatabschnitt da . Wer vorher noch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt beging, muss ab dem bemerkten Unfall wissen, dass er nicht m hr fahrtüchtig ist und fährt ab da vorsätzlich betrunke . Summasummarum nicht unt r 100 Tagessätze und 18 Monaten Führerscheinsperre. Wenn Ihnen d rartiges widerfahre ist, empfehle ich dringend, Schlimmeres durch die Beauftragung eines (Fach-)Anwaltes zu verhindern.
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