Roding (er)leben

3 Roding (er)leben Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Rechtstipp von Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst, LL.M. Über den genauen Zeitpunkt, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss, hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden: Sofort, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Es gibt keine Überlegungsfrist. Der Fall: Ein Autofahrer war auf der mittleren Spur einer dreispurigen Autobahn unterwegs, als der Verkehr baustellenbedingt ins Stocken kam. Er ordnete sich nicht, wie vorgeschrieben, auf seiner Fahrspur rechts ein, sondern links, und blockierte damit die Rettungsgasse. Seiner Ansicht nach hätte die Rettungsgasse hier erst nach einer gewissen Zeit des Stillstands gebildet werden müssen. Die Richter sahen das anders. Der Autofahrer musste wegen des Nichtbildens einer Rettungsgasse eine Geldbuße von 230 Euro bezahlen. Da die Vorschriften inzwischen verschärft wurden, hätte dem Autofahrer nach heutigem Stand auch ein Fahrverbot gedroht (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022, Az.: 2 Ss OWi 137/ 22). Dr. Michael Jobst, LL.M. ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC. Dr. Michael Jobst ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Foto: Michael Jobst Unser Schutzschirm für Ihre Landwirtschaft. Exklusiv für unsere Kunden organisieren wir mit dem neuenServicebaustein „Neuwertgarantie-Elektromax“ nicht nur die regelmäßig durchzuführende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, sondern übernehmen auch die Kosten. Darüber hinaus profitieren Sie von einer verbesserten Entschädigungsregel nach einem Schaden. Versicherungsbüro Reinhard Kerscher Stadlhof 12 · 93426 Roding · Telefon 09461 910002 reinhard_kerscher@kerscher.vkb.de · www.kerscher.vkb.de Wir beraten Sie gerne. Neuer Servicebaustein kombiniert Elektroprüfung für Landwirte mit verbesserten Versicherungsleistungen Sicherheitsprüfung für Haus und Hof zum Schutz von Leben und Eigentum Landwirte müssen gemäß den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (SVLFG) dafür sorgen, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in den Betrieben im Abstand von vier Jahren durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Was viele nicht wissen: Wer von diesen Vorgaben bewusst abweicht oder sie (auch nur leicht) fahrlässig verletzt – etwa durch eine verspätete Prüfung, der kann den Versicherungsschutz gefährden, was zu empfindlichen Leistungskürzungen bei einem Schaden führen kann. Seit Mitte der 80er Jahre übernahm die Prüfaufgabe die „Elektroberatung Bayern − Landwirtschaftlicher Prüfdienst“, ein Zusammenschluss der Versicherungskammer Bayern mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern und dem Bayerischen Bauernverband. Nachdem der Zusammenschluss nach gesetzgeberischer Entscheidung nicht mehr fortgesetzt werden konnte, führte die Versicherungskammer Bayern den Service in Zusammenarbeit mit dem renommierten Prüfdienstleister TÜV-Süd eigenständig weiter fort und bietet nun mit dem neuen Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax zusätzliche Leistungen bei verbessertem Versicherungsschutz. Der Versicherer organisiert bei Vereinbarung des neuen Service-Bausteins exklusiv für seine landwirtschaftlichen Gebäudekunden nicht nur die regelmäßige Prüfung der Anlagen, sondern übernimmt auch die Kosten der Prüfung. Wenn der Landwirt jetzt den Baustein abschließt, dann braucht er bis zur ersten Prüfung auch keine Leistungskürzungen befürchten, selbst wenn die letzte Prüfung länger als die obligatorischen vier Jahre zurückliegen sollte. Landwirte profitieren auch von einer neuen Entschädigungsregelung im Schadenfall. Denn die Versicherungskammer Bayern ersetzt für alle Gebäude, die nicht zum Zeitwert versichert sind, garantiert den Neuwert – ganz unabhängig von deren Alter. Nähere Informationen erhalten Sie vom Versicherungsbüro Reinhard Kerscher, Stadlhof – Roding. Für die Kombination von präventivem Brandschutz und Regulierungssicherheit nach einem Schaden wurde der Baustein mit dem Innovationspreis der Assekuranz ausgezeichnet. Das Analysehaus Morgen & Morgen und die Fachzeitschrift Versicherungsmagazin prämierten den Baustein mit Gold in der Kategorie Kundennutzen. ANZEIGE

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