Bogener Rautenmagazin

38 39 BOGENER RAUTENMAGAZIN JANUAR BIS MÄRZ 2024 JANUAR BIS MÄRZ 2024 BOGENER RAUTENMAGAZIN Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Verkehrsflächen von Hindernissen (z.B. Bäumen im Lichtprofil, über oder hinauswachsende Büsche und Anpflanzungen) freizuhalten, sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten. Rechtzeitiger Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze ist deshalb dringend erforderlich. Für Bäume und Sträucher gelten folgende Grenzabstände: Bäume, Sträucher Abstand bis 2 m 0,50 m ab 2 m mind. 2 m Die Stadt stellt immer wieder fest, dass Bürgersteige und Siedlungsstraßen von überhängenden Sträuchern und Bäumen aus privaten Grundstücken beeinträchtigt werden. Nicht nur Fußgänger, auch Fahrzeuge, werden dadurch behindert. Grundstücksbesitzer werden deshalb erneut gebeten, ihre Bepflanzungen entsprechend zu kontrollieren und ggf. zurückzuschneiden. Für Unfälle oder Verletzungen, die auf Wohnstraßen oder Bürgersteigen durch hinausragende oder überhängende Bepflanzung verursacht werden, ist der Grundstückseigentümer haftbar. Des Weiteren schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten ist. Wir bitten, die Bäume in ihrem Garten entsprechend zu überprüfen und ggfs. zurückzuschneiden. Bei Grenzabständen in Gärten zum Nachbargrundstück (kein öffentlicher Verkehrsgrund) wird auf Art. 47 AGBGB Grenzabstand von Pflanzen hingewiesen. Dieser lautet: Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden. Neuigkeiten aus der Kämmerei Hundesteuer fällig Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig ist. Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe einer Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Hundesteuer beträgt: • für den 1. Hund 30,00 € • für den 2. Hund 40,00 € und • jeden weiteren Hund 50,00 € soweit nicht in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung zutrifft. Bild: Stadt Bogen Fälligkeit Grundsteuer – Niederschlagswasser Liebe Häuslebesitzer aufgepasst, hier die Fälligkeitstermine für 2024: Grundsteuer: 15.02.2024 15.05.2024 15.08.2024 15.11.2024 Niederschlagswasser: 25.02.2024 25.04.2024 25.06.2024 25.08.2024 25.10.2024 Sie wollen lieber nur noch einen Fälligkeitstermin? Auf Wunsch können Sie gerne Ihre Steuern und Beiträge auf „Jahreszahlung“ umstellen, somit wäre der Gesamtbetrag jeweils zum 01.07. eines Jahres fällig. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Steueramt, entweder telefonisch unter 09422/505-224 (Frau Kapfelsperger) oder per Mail an kapfelsperger@bogen.de Containerstandplätze Die Stadt Bogen weist darauf hin, die regelmäßige Reinigung und Sauberhaltung sowie der Winterdienst an den Containerstellplätzen seit 01.01.2024 nicht mehr über die Stadt Bogen, sondern über den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing-Bogen organisiert ist. Die Containerstellplätze werden dabei wöchentlich bzw. bei starker Verunreinigung auch darüber hinaus durch Mitarbeiter des Zweckverbandes sauber gehalten. Im Bereich um die Containerstellplätze werden regelmäßig und teils sehr erhebliche Restmüllablagerungen entfernt - jährlich etwa 20 Tonnen! Das wilde Ablagern von Müll ist verboten und schadet der Umwelt. Wer Müll auf Straßen, Plätzen oder neben dafür vorgesehene Container liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Bußgeldforderung rechnen! Bürger können in Bogen kostenlos ihren Sperrmüll abholen lassen. Auch Elektroaltgeräte, Altöl, Batterien und Energiesparlampen können problemlos und größtenteils auch kostenlos entsorgt werden. Weitere Informationen rund um das Thema Müll, Abfallvermeidung finden Sie auf der Homepage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing-Bogen unter www. zaw-sr.de. Denn: Nur wer richtig entsorgt, kann unsere Umwelt schützen. HUNDEKOT- VERUNREINIGUNGEN Hundehaufen sorgen immer wieder für Ärgernis. Sie sind nicht nur unhygienisch, sondern stellen auch eine Gefährdung dar. Um unsereWege und Plätze für alle Spaziergänger attraktiv zu halten, wurden im Stadtgebiet mehrfach Tütenspender für Hundekot installiert, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich möchten wir in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle Hundebesitzer IMMER nach dem Bayerischen Straßen- undWegegesetz zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde verpflichtet sind. Bild: Stadt Bogen Bild: Adobe Stock 140123141 Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages wird die Hundesteuer automatisch abgebucht; alle übrigen Hundehalter müssen die Steuer durch Bareinzahlung oder Überweisung an die Stadtkasse bis spätestens 01.02.2022 (IBAN: DE42 7425 0000 0570 0000 26) entrichten. Sollten sich seit der letzten Besteuerung Änderungen in der Hundehaltung ergeben haben, ergeht hiermit die Aufforderung, dies bei der Stadtverwaltung, Zimmer-Nr. 2.09, Tel.-Nr. 09422/505-224 (Frau Kapfelsperger), anzuzeigen.

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