38 Immobilien und Grundstücke MÄNGEL BEI IMMOBILIENKAUF ENTDECKEN Feuchte Wände oder Abnutzungsspuren? Die Freude über den Hauskauf verfliegt schnell, wenn nach dem Einzug Probleme auftauchen. Wer dafür zahlen muss, kommt auf die Absprache an. Wer ein altes Haus „gekauft wie gesehen“ übernimmt, muss sich grundsätzlich selbst um die Mängelbeseitigung kümmern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Solche Formulierungen im Kaufvertrag sprächen dafür, dass Verkäufer nicht für Mängel haften und diese nicht extra aufzeigen müssen. Fehler und Macken, die Käufer bei der Besichtigung des Hauses hätten bemerken können, müssen sie selbst in Ordnung bringen. Darunter fallen laut VPB zum Beispiel feuchte Wände. Die Ausnahme: Wissen Verkäufer von gravierenden Mängeln, die das Gegenüber vom Kauf abhalten könnten, müssen sie darauf aufmerksam machen. Dazu zählen etwa Asbest oder Hausschwammbefall. Auch der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nebengrundstück müsse offenbart werden. Verschweigen Eigentümer solche Probleme vorsätzlich, müssen sie die Fehler im Nachhinein beseitigen oder sogar den Hauskauf rückabwickeln. Käufer sollten den Verkäufer mit Fragen löchern. Dieser müsse offen antworten und dürfe nichts verschweigen. (dpa/tmn) Baukosten weitsichtig planen Finanzielle Sicherheit auf dem Weg ins Eigenheim Wer die Errichtung eines Eigenheims plant, sieht sich mit steigenden Kosten für Grund und Boden, aber auch für den Bau selbst konfrontiert. Für Bauherren in spe ist es umso wichtiger, ihr privates Bauprojekt langfristig und mit Augenmaß zu planen. Zu den Kosten für das Grundstück und die Erstellung des Hauses kommt eine längere Liste weiterer Positionen hinzu. Exemplarisch nennt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbunds (BSB), die Erwerbsnebenkosten, die Außenanlagen, Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren oder Notar- und Gerichtskosten. Diese und weitere Kosten, zu denen der BSB in seiner kostenlosen Broschüre „Ratgeber Hausneubau“ umfangreiche Infos und Tipps gibt, sollten vom Bauherrn vollständig aufgelistet und detailliert geprüft sein. Unterstützung dabei kann er sich von Sachverständigen wie unabhängigen Bauherrenberatern einholen. Angebote vergleichen Hilfreich ist es laut Erik Stange auch, mehrere Angebote für das Bauprojekt einzuholen, um Preise, Vertragsbedingungen und insbesondere die Bau- und Leistungsbeschreibungen zu vergleichen. Gerade bei Letzteren können sich ebenfalls Kostenrisiken verbergen, wenn etwa Ausstattungsmerkmale nicht vollständig oder ungenau beschrieben sind. Auch genannte Baustandards sollten die Bauherren nachlesen. Insbesondere wenn sie sich nicht mit der beschriebenen Minimalausstattung zufriedengeben möchten. Durch Berechnungen mit Pauschalen, zum Beispiel für Versorgungsanlagen, können Finanzierungslücken entstehen. Es lohnt sich, bei den kommunalen Versorgern nachzufragen, was die Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Elektrizität tatsächlich kosten. Kostenfalle Eigenleistung Eine mögliche Kostenfalle lauert im Bereich der Eigenleistungen. Viele Bauherren überschätzen ihre handwerklichen Fähigkeiten und die Zeit, die sie auf Dauer neben dem Beruf für die Baustelle erübrigen können. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen im Bauablauf oder muss eine Fachfirma die Leistungen übernehmen, die nicht angeboten waren, steigen die Baukosten. i Weitere Informationen: www.bsb-ev.de Eine ehrliche Selbsteinschätzung schützt vor unerwarteten Zusatzkosten. Bevor es mit dem Bau eines Eigenheims losgeht, müssen Bauherren die Finanzierung detailliert geplant haben. Fotos: djd/Bauherrenschutzbund
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