Bauen & Wohnen

4 Bauen und Planen 5 Bauen und Planen In der Gruppe investieren – oder lieber nicht? Diese Warnzeichen enttarnen unseriöse Baugenossenschaften Baugenossenschaften sind insbesondere dafür bekannt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Lebenslanges Wohnrecht und oft moderate Kosten waren lange Zeit Argumente dafür. Wer das unterstützen und davon profitieren möchte, kann Mitglied werden. Blindes Vertrauen ist jedoch fehl am Platz. Es gilt in jedem Fall, die Satzung mit Rechten und Pflichten gut zu lesen und zu verstehen. Sich an einer Genossenschaft beteiligen – das lohnt sich laut der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 12/2023) zumindest aus finanzieller Sicht nicht. Wer aber aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. Denn unter vielen seriösen Genossenschaften tummelten sich auch schwarze Schafe, so die Tester. Fällt ein solcher Zusammenschluss negativ auf – etwa wegen seiner Vertriebsmethoden oder unvorteilhafter Regelungen für Verbraucher –, wird er auf der Warnliste Geldanlage der Tester gelistet. Die Liste ist online kostenfrei einsehbar. Zusätzlich nennt „Finanztest“ Hinweise, bei welchen Warnzeichen die Alarmglocken schrillen sollten. Je mehr der folgenden Punkte erfüllt sind, desto mehr Abstand sollten Bauherren von einer Mitgliedschaft nehmen: • Die Genossenschaft wirbt Mitglieder mit dem Hinweis auf hohe Renditen, verschweigt aber Risiken. • Callcenter oder externe Vertriebe werben aggressiv um Mitgliedschaften. • Zwischen der Führungsriege der Genossenschaft und dem Vertrieb oder den Geschäftspartnern der Genossenschaft gibt es verwandtschaftliche, personelle oder wirtschaftliche Verflechtungen. • Die Jahresabschlüsse sind mehr als einmal verspätet. Spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Jahresabschlüsse je auf der Generalversammlung festgestellt und anschließend veröffentlicht werden. • Investitionen werden in Hotels, Einkaufszentren oder Immobilienfonds getätigt statt in Immobilien, in denen die Mitglieder wohnen können. • Der Förderzweck ist nicht eindeutig beschrieben. • Neue Mitglieder werden ganz ohne oder zumindest ohne volles Stimmrecht aufgenommen. Dies widerspricht dem Grundgedanken, der eine Genossenschaft im Gegensatz zum sonst üblichen Mietverhältnis auszeichnet. In der Regel müssen Mitglieder, die eine Wohnung nutzen möchten, auch stimmberechtigt sein. -dpa/tmn/witWohnungsbaugenossenschaften genießen einen guten Ruf. Wer investieren möchte, sollte genau hinsehen. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn Durchblick beim Gebäude-Energie-Gesetz Das ist bei der Heiztechnik oder einem Heizungstausch zu beachten Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten bei vielen Verbrauchern für offene Fragen. Ist ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder gar 2028, je nach Planungen der Kommune. Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt Tipps, wie Verbraucher mit der Neuregelung des GEG umgehen können. Neue Heizungen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Welche Energieträger lässt das Gesetz dazu aktuell gelten? Als erneuerbare Energien lässt das GebäudeEnergie-Gesetz Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird. Müssen Heizungen ab Anfang 2024 ausgetauscht werden oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind? Vorhandene Heizungen müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese Einzelfälle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor. Die kommunale Wärmeplanung will die Fernwärme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem Heizungstausch warten? Ja, wenn die Heizung nicht voher zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 betrieben werden. Einige Kommunen signalisieren, dass sie die Fernwärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lässt das GEG dann Fernwärmeanschlüsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien. Ist es sinnvoll, direkt eine Wärmepumpe als neue Heizung einzubauen? Mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe würden Verbraucher den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre funktionierende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine Dämmung sinnvoller. Sie kostet üblicherweise weniger als manche neue Heizung, hält länger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung. Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfüllen? Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmepumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die Eigentümer können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz fünf Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre. -redWelche Heizung ist möglich, wann muss getauscht werden, was ist sinnvoll? Foto: Verbraucherzentrale NRW WWW.SYLVIA-WAGNER-GMBH.DE ZWEI STARKE PARTNER UNTER EINEM DACH Zukunftssicher Bauen trotz Krise! Jetzt unverbindlich informieren! Stopp den Mieterhöhungen: Zeit, Eigentümer zu werden! Fördermittel nutzen: Krisensicher ins Eigenheim! Enegetisch sicher: Wärmepumpe, Vorrüstung E-Auto & Photovoltaik Massiv gebaut: Massives Mauerwerk dämmt auf natürlichem Weg Sicher gebaut: mit garantiertem Festpreis, Bauzeitarantie & transparenten Baukosten ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Gemeinsam Großar t iges entwi ckeln www.huber -hol zbau.de Huber Hol zbau GmbH & Co. KG 84326 Fal kenberg Cham 0 99 71 3617 ingenieure-wh.de Arnschwang 0 99 77 232 weindl-bau.de BAU I STATIK I SIGE-KO #planen SONDERSEITEN & SONDERBEILAGEN bieten gezielte und wertvolle Informationen für die Zeitungsleser und qualifizieren sich bestens für Ihre Anzeigenwerbung. Durch ein passendes redaktionelles Umfeld erhalten Anzeigen in Sonderthemen einen sehr hohen Beachtungswert. Nutzen Sie diese erfolgsversprechende Werbeform für Ihre Anzeigenschaltungen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=