Mediadaten 2025

Mediadaten 2025 51 D arüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. B ei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben auch wenn keine Offerten eingehen. Versand der Chiffreunterlagen 2-mal wöchentlich. 19. D ruckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. E rfüllungsort ist der Sitz des Verlages. I m Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) B ei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. b) D ie Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. c) F ür die Gesamtausgabe sowie für die Einzelausgaben sind gesonderte Abschlüsse zu tätigen. Einzeldispositionen für Einzelausgaben werden im Rahmen eines für die Gesamtausgabe vorliegenden Abschlusses rabattiert, zählen jedoch nicht zu dessen Erfüllung. Ab 150.000 mm ist Einzelkalkulation unter bestimmten Umständen möglich. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. d) D er Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn eine nicht sofort erkennbare Täuschung durch Unberechtigte vorliegt. M it Erteilung eines Anzeigenauftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Veröffentlichung erforderlich sind. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. In jedem Fall haftet der Auftraggeber von Anzeigen und Beilagen für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt ergeben können. B ei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. e) E in Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. f) A bbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschlusstermin der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. bei telefonisch veranlassten Änderungen oder mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für rechtzeitige Lieferung des Textes ist der Werbungtreibende verantwortlich. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadensersatz. g) S atzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt. h) D er Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Abschlussvereinbarung geltend gemacht wird. i) D er Verlag ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen der Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung abhängig zu machen. j) A nzeigen- und Beilagenaufträge von Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und mit 15% verprovisioniert. Ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Werbungsmittler alle mit der Auftragsabwicklung zusammenhängenden Arbeiten selbst durchführt. k) F ür Sonderveröffentlichungen (Beilagen und Kollektive) können abweichende Preise festgelegt werden. Der Verlag behält sich ferner das Recht vor, fehlerhafte Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu berichtigen. Er behält sich auch das Recht vor, Inserate aus umbruchtechnischen oder anderen Gründen in mehr als den bestellten Ausgaben zu veröffentlichen. l) P latzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für Anzeigen, die auf einer rechten Seite platziert werden sollen. Hier spielen für die Vergabe u. a. der Gesamtumfang und die Anzahl der zu platzierenden Anzeigen eine wesentliche Rolle. Die Platzierung ist daher nicht als Leistungsbestandteil zu sehen, eine etwaige Nichterfüllung des Platzierungswunsches berechtigt nicht zur Preisminderung. m) A nzeigen, die in den Anzeigenblättern kombiniert mit den Zeitungstiteln erscheinen, werden mit dem Zeitungsabschluss rabattiert, zählen aber nicht zum Abschlussvolumen. n) Der Verlag darf Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen. o) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für Abweichungen von Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung via ISDN, Internet, etc. übernimmt der Verlag keine Haftung, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. p) Bei der Erstellung einer “Smart Ad” wird der Verlag oder dessen Unterauftragnehmer zur Aufwertung der Inhalte aus Print nach eigenem Ermessen die Online-Anzeige wie die Landingpage mit Daten und Bildern aus der Webseite oder den Social Media Profilen des Anzeigenkunden aufwerten und ergänzen. Dem Verlag bzw. dessen Auftragnehmern wird für die jeweiligen Leistungen ein Nutzungsrecht eingeräumt, dessen Art und der Umfang die bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht. Im Falle der Beendigung einzelner Leistungen, endet das jeweils übertragene Nutzungsrecht. Der Anzeigenkunde räumt dem Verlag und dessen Unterauftragnehmern soweit möglich ein unentgeltliches, weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Texten und Bildern und weiteren Inhalten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, für die Dauer der Vertragsdurchführung ein. Sollte eine Rechtsübertragung im Einzelfall nicht möglich sein, stellt der Anzeigenkunde den Verlag und dessen Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt diesen Schäden und die erforderlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verletzung Rechten Dritter entstehen. q) Für Online-Aufträge gelten die AGB der jeweiligen idowa-Portale: www.idowa.de/agb; jobs.idowa.de/allgemeine-geschaeftsbedigungen; kim.idowa.de/agb Datenschutz: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO und des BDSG neu. 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