espresso Anzeige 64 Die Richtgeschwindigkeit für Autobahnen (und vergleichbare Straßen) ist mit 130 km/h in der Richtgeschwindigkeitsverordnung geregelt. Es ist weder ein Verstoß gegen ein Strafgesetz oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit, schneller als 130 km/h zu fahren, wo dieses erlaubt ist. Problematisch wird das nur, wenn ein Unfall passiert. Überschreitet man in so einem Fall die Richtgeschwindigkeit mehr als nur unerheblich (auch das ist nicht fix geregelt), kommt es zur Mithaftung. Als Faustformel gilt dies ab 160 km/h. Bei über 200 km/h kann das Mitverschulden mit bis zu 50 % bewertet werden, obwohl es sich um einen Fall des Spurwechsels des Vordermanns handelt, der im Normalfall 100 % Haftung zu tragen hätte. Eine Möglichkeit bleibt dem schnellen Autofahrer aber immer: Wenn er beweist, dass der Unfall (mit ähnlichen Folgen) auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre, haftet er wegen der Geschwindigkeit nicht gesondert. Diese Beweisführung erfordert einen (teuren) Gutachter, weshalb ein derartiger Prozess ohne Rechtsschutzversicherung (ca. 120 € im Jahr mit 150 SB und nur für Verkehr) nicht ratsam ist. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen – Rasen ohne Reue? 86 WIRTSCHAFT Anzeige Es gibt Ordnungswidrigkeiten, an die ist ein Fahrverbot gekoppelt, etwa mehr als 31 km/h zu schnell innerorts oder weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand über 130 km/h. Es handelt sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot. Die Frage ist nur, unter welchen Voraussetzungen man erreichen kann, das Fahrverbot des Bußgeldbescheides aufzuheben (natürlich gegen eine Erhöhung der Geldbuße). Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Während in Mecklenburg bisweilen ein WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Rechtsschutzversicheru brauche ich die überhau Bei al runge versic sein. Z bei ei letzun Versic lichk hezu beauf Verle nie u der b Schim von s muss leisten wie der Hausbesitzer, d Leitungen falsch eingebaut hat ( Wird der Angestellte zu unrech oft, dass das Anwaltshonorar fa kostet. Mit einer Rechtsschutzve samte Betrag auch da an, wo er h die 200€ bis 350€ im Jahr sind gu Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Oft bra trot Kau hab zur den • Wurde das Auto von einem H gekauft? Der Händler hat w pflichten. • Wurde im Vertrag ausdrück soweit bekannt“, oder „in der aufgenommen? Dies entsche unbekannte Unfallschäden h • Wie groß war der Unfallsc bloße Beseitigung von Kratzer glases müssen nicht angegeb keinen Unfallschaden dar. Wenn ein Auto nach Erkenne käufer zurückgegeben werden zu übernehmen, die in das A kosten und in der Regel auch muss sich für jeden gefahrene ten Schema einen Betrag vom Un Rü Dr. Sebastian Knott Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht UnfallflUcht ist kein kava- liersdelikt Rechtstipp Der Gesetzgeber hasst Unehrlichkeit. Wer falsche Angaben bei der Steuer macht, bekommt seinen Zorn ebenso zu spüren, wie der Meineidige, der Verleumder oder der Betrüger. Kommt zur Unehrlichkeit auch noch Feigheit hinzu, zeigen die Gerichte gerne Härte. Paradefall: Die Unfallflucht, § 142 StGB. Wer einen Unfall bemerkt, an dem er/sie beteiligt ist und nicht unerheblicher Sachschaden (also über 50 € - daher: eigentlich immer) entstand und nicht stehenbleibt, um seine Identität preiszugeben, begeht Fahrerflucht. Letzte Rettung ist eine sofortige Meldung bei der Polizei, und zwar bevor der Geschädigte sich gemeldet hat. Ansonsten: Mindestens ein halbes Jahr keinen Führerschein und nicht unter 50-60 Tagessätze Strafe. Gerne auch mehr. Besonders schwerwiegend: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss. Der Unfall stellt nämlich eine sogenannte „Zäsur“, das heißt einen neuen Tatabschnitt dar. Wer vorher noch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt beging, muss ab dem bemerkten Unfall wissen, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist und fährt ab da vorsätzlich betrunken. Summasummarum nicht unter 100 Tagessätze und 18 Monaten Führerscheinsperre. Wenn Ihnen derartiges widerfahren ist, empfehle ich dringend, Schlimmeres durch die Beauftragung eines (Fach-)Anwaltes zu verhindern. Im Rahmen ihrer diesjährigen Weihnachtsspendenaktion zeigt Nordbräu bereits zum 13. Mal in Folge ihr Engagement für die Region. Insgesamt 10.000 Euro gehen an zehn soziale Einrichtungen und Vereine, die sich für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen. Mit dieser Geste möchte die Brauerei um Geschäftsführerin Eva Wittmann nicht nur Dankbarkeit ausdrücken, sondern auch ein Zeichen der Solidarität in der Weihnachtszeit setzen. Die Spende wird auf mehrere Organisationen verteilt, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind – von der Unterstützung benachteiligter Familien über die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit bis hin zur Hilfe für Senioren. Die beschenkten Einrichtungen zeigten sich bei der offiziellen Spendenübergabe am 03. Dezember dankbar für die großzügige Unterstützung und wollen die Mittel für gezielte Projekte oder den täglichen Bedarf einsetzen. Die Lebenshilfe Ingolstadt etwa investiert die Spende voraussichtlich in die Reittherapie auf Gut Aufeld in Ingolstadt-Hagau. Nach einem gemeinsamen Gruppenfoto tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der sozialen Einrichtungen noch bei Glühwein, Punsch und Plätzchen in der gemütlichen Stube des Kastaniengartens in Oberhaunstadt aus. Weihnachtsspende Die bedachten Institutionen: Caritas Ingolstadt Wohnheime und Werkstätten, Lebenshilfe Ingolstadt, Elisa Familiennachsorge Neuburg, Peter-Steuart-Heim, Hospizverein Ingolstadt e.V., Bundeswehr-Sozialwerk e.V., Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Eichstätt, Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V., Tafel Ingolstadt e.V., Straßenambulanz St. Franziskus e.V., Förderverein der Johann-Nepumuk von Kurz Schule Nordbräu spendet 10.000 Euro an soziale Einrichtungen und Vereine aus der Region
RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=