espresso - 10/2020
77 Anzeige WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht EIN GLÄSCHEN IN EHREN ... … sollte der Autofahrer verwehren. Der Gesetzgeber und das (vor allem hiesige) Gericht greifen hierbei zu strengen Sanktionen. Bereits ab 0,3 ‰winkt ein Bußgeld bei auffälligem Fahrverhalten oder eine Mit- schuld bei einem Unfall. Ab 0,5 ‰ kostet das 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte (Ersttäter), ab 1,1 ‰ liegt eine Straftat mit Einziehung des Führerscheins für in der Regel mindestens sechs Monate vor. Die Fahrerlaubnisbehörde kann (und tut das meistens) ab 1,1 ‰ vor der Wiedererteilung eine MPU anordnen, bei 1,6 ‰muss sie das sogar. Die Geldstrafen (oder gar Freiheitsstrafen) bei derartigen Straftaten fangen bei ca. 60 Tagessätzen an, also zwei Monatsgehältern. UmMiss- verständnissen vorzubeugen: Das gilt bei allen Kraftfahrzeugen, auch bei E-Scootern! All diese Sanktionen haben gemein, dass die Strafen imWiederholungsfalle deutlich steigen. Auch Gefängnisstrafen ohne Bewährung sind bei (mehrfachen) Wiederholungstätern keine Seltenheit. Der Gesetzgeber bringt klar zum Ausdruck: “ Alkohol hat imStraßenverkehr nichts verloren! AUSBILDUNGSKOMPASS-MESSE.DE BESUCHSTICKET JETZT ONLINE BUCHEN: AUSBILDUNGSBETRIEBE AUS DEM LANDKREIS PFAFFENHOFEN AUSBILDUNGS- UND PRAKTIKUMSMÖGLICHKEITEN ONLINE GESPRÄCHSTERMINE VEREINBAREN UND IPAD GEWINNEN EINTRITT FREI I FÜR DEN LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM ANTON-WOLF-HALLE GEISENFELD, IM AUFELD 18 BUCHUNG EINES KOSTENLOSEN BESUCHSTICKETS IM VORFELD ERFORDERLICH HYGIENEHINWEISE ONLINE ABRUFBAR Rechtstipp
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