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202 2 www.DEINE −LEHRSTELLE.de Praktikas sind jederzeit möglich! Erwin Mauerer GmbH - übertarifliche Bezahlung Erwin Mauerer GmbH Rosengasse 2a 94330 Salching Tel.: 09462 / 408 „Hiermit bewerbe ich mich für...“: Recht viel mehr fällt manchem Bewerber für das Anschreiben nicht ein. Dass sie damit nicht weit kommen, ist ihnen klar. Doch ist es erlaubt, sich profes- sionelle Hilfe zu holen? „Ein Bewerber darf zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen fremde Hilfe in Anspruch nehmen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gibt jedoch Grenzen: Bewerber sollten keine falschen Angaben machen oder über bestimmte Qualifikationen täuschen. Übertreibt der Bewer- bungscoach oder Ghostwriter im Anschreiben also maßlos, ist wenig gewonnen. Nicht nur, weil die Wahrheit meist schnell ans Licht kommt. Wer falsche Angaben macht und den Arbeitgeber über die eigene Eignung täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später an- ficht. Bewerber sollten laut Alexander Bredereck auch nicht behaupten, dass sie die Bewerbung eigenhändig verfasst haben, wenn das nicht der Fall ist. Ein Täuschungsversuch ist es aber nicht, wenn man sich für eine Bewerbung coachen lässt. Das sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil heutzutage niemand davon ausgehen dürfe, dass Bewerbungsunterlagen komplett ohne fremde Hilfe erstellt werden. „Das wäre ja schon fast unprofessionell“, so Bredereck. (dpa/tmn) Hilfe vom Ghostwriter für die Bewerbung Foto: Christin Klose, picture alliance/dpa/dpa-tmn So wird das nichts: Bewerber dürfen sich zum Beispiel für ihr Anschreiben durchaus professionelle Hilfe holen. 125
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