Deine Lehrstelle
Seit Februar 2020 gilt für viele Berufe wieder die Meisterpflicht. Viele Handwerker werden jetzt also auf die Meisterausbildung setzen. Die Kosten können dafür bei der Steuer abgesetzt werden. Wer sich mit seinem Handwerk selbstständig machen will, muss in vielen Fällen wieder einen Meistertitel vorlegen. Seit diesem Jahr gilt die Meisterpflicht zum Beispiel wieder für Fliesen- und Parkettleger oder Raumausstatter. Für den Meister- kurs und das Meisterstück können aber schnell einige tausend Euro Kosten zusammen- kommen. „Wer die Kosten aus seiner privaten Tasche zahlt, kann die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Abgesetzt werden können alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung ent- stehen, etwa die Kursgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten oder Ausgaben für Fachbücher. Kostenübernahme mit Arbeitgeber vereinbaren Übernimmt der Altmeister oder Arbeitgeber die Kosten, muss das vertraglich abgesichert werden. Andernfalls vermutet das Finanzamt in der Kostenübernahme Arbeitslohn und verlangt dafür Lohnsteuer. Das kann man vermeiden, wenn klargestellt wird, dass die Meisterausbildung im ganz überwiegenden Betriebsinteresse steht. „Etwa, weil die Firma den qualifizierten Mitarbeiter besser einsetzen kann“, ergänzt Klocke. Auch wer eine Förderung nach dem Meister-BAföG in Anspruch nimmt, kann steuer- lich profitieren. Denn beim Meister-BAföG wird ein Teil als Zuschuss und ein Teil als ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Zinsen für die Rückzahlung des Darlehens- teils sind ebenfalls als Werbungskosten abziehbar. Meister-Bonus ist steuerlich nicht relevant Wer erfolgreich die Meisterprüfung bestanden hat, bekommt in einigen Bundes- ländern einen Meister-Bonus. „Dieser hat nichts in der Steuererklärung zu suchen“, sagt Klocke. Die Ausgaben für die Meisterausbildung können auch dann in voller Höhe abgesetzt werden und müssen nicht um den Bonus gekürzt werden. Unerlässlich ist es, entsprechende Belege für die Ausgaben aufzubewahren. (dpa/tmn) Kosten für den Kurs bei der Steuer absetzen Meisterpflicht: 48
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=